Immobilienkaufvertrag - wie lange kann man zurücktreten?

Hallo!

Wie lange kann man von einem unterzeichneten Immobilienvertrag zurück treten?
Bis zu vollständigen Beurkundung?
Und wann genau ist eine Immobilie vollständig beurkundet?

Danke für Eure Antworten!

LG
Alexa

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Hallo,

Was ist daran so unklar ?
Eine Immobilie ist verkauft, wenn Käufer und Verkäufer unterschrieben haben, und der Notar seinen Stempel auf den Kaufvertrag drückt.
Dass im Vertrag ein Rücktrittsrecht vereinbart wird, ist äusserst ungewöhnlich.

Freundliche Grüsse Werner

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Hallo

Wie zurücktreten? Glaube kaum, das das geht. Zumal für den, der zurücktritt, extreme Kosten kommen.

Bianca

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Was meinst Du, wozu Verträge da sind?

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Du kannst bis zu notariellen Beurkundung zurück treten. Allerdings musst Du damit rechnen, dass der Verkäufer dann Schadenersatz für entstandene Kostern verlangt. Der Eigentumsübergang ist mit der Eintragung ins Grundbuch vollzogen.

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Hi,
im Normalfall wird ein Immobilienkaufvertrag beim Notar unterschrieben und gilt damit als beurkundet. Das Eintragen ins Grundbuch usw. ist erst der nächste.

Guck doch mal in deinen Vertrag, was da steht. Ich habe unseren gerade nicht vorliegen, aber ich meine mich zu erinnern, dass da ein Passus drin steht (kann mich aber auch täuschen). Vielleicht steht es in Eurem ja auch drin.

Kostenlos würde das ganze im Normalfall mit Sicherheit nicht ablaufen. Denn ein prinzipielles "Rücktrittsrecht" wie z.B. beim Fernabsatzgesetz (Kauf im Internet z.B.) gibt es dabei nicht.

Die Frage ist sicher auch, WARUM man zurücktreten will. Wenn man es will, weil man doch meint etwas besseres gefunden zu haben ist das evtl. eine komplett andere Sache als wenn man z.B. herausgefunden hat (oder meint es zu haben) dass der Vekäufer über wesentliche Dinge getäuscht hat. In diesem Fall würde ich einen Anwalt empfehlen.

Viele Grüße
Miau2

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Die Infos, die Du von den anderen Schreibern bekommen hast, sind nicht ganz richtig.

Eine Immobilie ist nicht erst verkauft, wenn der Notarvertrag unterschrieben wurde.

Du gehst schon rechtsgültig einen bindenden Vertrag ein, wenn Du als VK das Haus anbietest und einen Interessen ziehst.

Oder anders herum, wenn Du Dein mündliches echtes Kaufinteresse für eine angebotene Immobilie bekundet hast.

Der VK einer Immobilie ist rechtlich bindend, wenn er anberaumt wird, nicht erst dann, wenn er notariell beurkundet ist.

Das unterscheidet einen Immoblienkauf von anderen Kaufverträgen.

LG Janette

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#Du gehst schon rechtsgültig einen bindenden Vertrag ein, wenn Du als VK das Haus anbietest und einen Interessen ziehst. #

Das sind ja ganz interessante Möglichkeiten.
Ich setze ein Inserat in die Zeitung, und der Erste, der anruft, ist verpflichtet, die Immobilie genau zu diesem Preis zu kaufen.
Und die Notarkosten werden auch noch gespart.

Dann habe ich bis jetzt wohl immer einen Fehler gemacht.

freundliche Grüsse Werner

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Sehr interessant!!! Ich habe ein 8Familienhaus und vor 3 Jahren ein Einfamilienhaus gekauft, dazu habe ich ungefähr 50-60 Objekte besichtigt und war ungefähr 10 mal in Preisverhandlungen . Nach deiner völlig idiotischen Meinung muß ich jetzt 10 Objekte bezahlen???

Du hast Recht der Immobilienkauf unterscheidet sich von anderen Kaufverträgen dadurch das er notariell beurkundet werden MUSS!!! um Zustande zu kommen.

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Mir ist nicht klar, was Du mit "bis zur vollständigen Beurkundung" meinst?

Nach notarieller Beurkundung ist regelmäßig kein Rücktritt möglich.