Beschäftigungsverbot-wer hat Ahnung?

Hallo,

mein Arzt hat mir zum 1.8.2010 ein Beschäftigungsverbot gegeben.Nach langem hin und her ist heute mal Geld auf meinem Konto gewesen.

Kennt sich jemand mit dem Beschäftigungsverbot aus,wie der Durchschnittslohn berechnet wird den ich dann bekomme?!Ich bin der Meinung das es nicht ganz richtig ist was ich bekommen habe,hatte mehr berechnet.

Lohn der letzten drei Monate war:

145,25 für Juli,85,73 für Juni(da war ich krank) und 318,16 für Mai.

Wie ergibt sich daraus jetzt das Durchschnittsgehalt?

Danke für eure Hilfe.

Gruß Sandra

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Hallo,
warum ist dein Juni Gehalt so niedrig wenn du krank warst?

Bist du schon länger als 6 Wochen in einem Jahr krank, so dass es keine Lohnfortahlung bei Krankheit mehr gab?

Gruß
Demy

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Hallo,

ich habe nur auf 400 Euro Basis gearbeitet und da wo ich war wurde es bei Krankheit nicht bezahlt.Ich weiß,ist zwar nicht richtig,aber was will man machen...

Sagt man was dagegen kann man sofort gehen und die Stelle war eigentlich super.Hat sich jetzt eh erledigt.....

Gruß Sandra

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Und bei solchen Arbeitnehmern wie dir braucht man sich dann nicht wundern, wieso immer mehr Arbeitgeber ihre Mitarbeiter wie Leibeigene behandeln und bei jeder Gelegenheit ausbeuten.

Was man machen will? Sich dagegen wehren. Auch bei einem 400 Euro Job MUSS der AG im Krankheitsfall bis zu 6 Wochen den Lohn weiter zahlen.
Macht er das nicht, dann entsprechend rechtliche Schritte einleiten, oder aber sich was anderes suchen.

Wenn man der Ausbeutermenthalität natürlich noch Futter gibt braucht man sich nicht wundern.

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Hallo nochmal,

meine Frage war wieviel wohl das Durchschnittsgehalt ist und nichts anderes?

Diesen Job werde ich sowieso nicht weiter machen von daher ist das jetzt egal und meine Frage war auch nicht auf andere Sachen bezogen....

Gruß Sandra

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Ganz einfach.
Das Durchschnittgehalt der letzten 13 Wochen wird als Berechnungsgrundlage genommen!

Nur hättest du mehr, wenn du zusätzlich das Geld fordern würdest, was dir zusteht!
Da du aber ja anscheinend genug Geld zu verschenken hast und es nicht brauchst, musst du dann wohl mit dem Leben was der AG dir vor die Füße wirft.

Gruß
Demy

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Du wolltest wissen, wie Du den Durchschnitt aus den 3 Monatslöhnen berechnest?
Addieren und durch 3 teilen.

Gruß,

W

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Hallo.

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube bei Beschäftigungsverbot gibt es das volle Geld. Ist ja keine Krankschreibung, ein Beschäftigungsverbot.

Hier ist mal was.

Gilt das Beschäftigungsverbot für eine schwangere Mitarbeiterin und muss sie mit ihrer Arbeit vollständig oder teilweise aussetzen, hat sie nach § 11 Mutterschutzgesetz (MuSchG) einen Anspruch auf ihr bisheriges Entgelt. Der Arbeitgeber muss der Schwangeren das volle Entgelt weiterzahlen.

Hierbei gilt:
- bei wöchentlicher Abrechnung der Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen,
- bei monatlicher Abrechnung der Durchschnittsverdienst der vergangenen 3 Monate,
- bei einem kürzeren Arbeitsverhältnis wird der entsprechend kürzere Zeitraum zu Grunde gelegt.

Vielleicht hilft es ja weiter.

LG Hermina