Hat mein Mann Anrecht auf "Betreuungsurlaub"

Hallo,

ich muss wahrscheinlich demnächst für ca. 1 - 2 Wochen ins Krankenhaus. Wir haben eine 11-jährige Tochter.

Mein Mann arbeitet z.Zt. in 12-Stunden-Schichten (er ist incl. Übergabe und Fahrtzeit ca. 14 Stunden außer Haus, manchmal auch länger), abwechselnd Tag- und Nachtschicht. Er hat massig Überstunden und auch noch Urlaubstage, darf aber momentan nicht frei nehmen, weil sie Personalmangel haben. Wenn er tatsächlich mal einen Tag frei hat, klingelt garantiert das Telefon und sie holen ihn doch!

Jetzt mache ich mir schon die ganze Zeit Gedanken und mag die OP gar nicht ruhigen Gewissens planen. Hat er Anrecht darauf, in der Zeit, in der ich im Krankenhaus liege, frei zu bekommen oder wenigstens nur zu normalen Zeiten (8 Stunden tagsüber) zu arbeiten? Gibt es da irgendeinen Gesetzestext zu?

Die einzige andere Möglichkeit, die ich sehe, wäre, er ließe sich selbst für die Zeit krankschreiben, was aber ja eigentlich nicht korrekt wäre...

Aber unsere Tochter kann ja schlecht die ganzen Nächte alleine bleiben, und unsere einzige Oma (78) ist selbst hilfsbedürftig, da kann sie auch nicht hin.

Wisst Ihr was zu der Rechtslage (am besten wäre mit Link)?

Danke euch im Voraus!

LG

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http://www.akademie.de/arbeit-leben/familie-kinder-partnerschaft/tipps/familie-kinder-partnerschaft/kind-krank-eltern-krankmeldung.html

Wenn die Mutter krank ist: Haushaltshilfe
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn das Kind selbst krank ist. Falls die Mutter krank ist und der Vater zur Betreuung des Kindes der Arbeit fernbleiben will (oder umgekehrt), kann aber Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bestehen.

Bedingung ist, dass der das Kind sonst betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auf Kur ist; manche Krankenkassen bieten diese Leistung auch in anderen Krankheitsfällen an.

"Haushaltshilfe" bedeutet, dass die Kasse die Kosten für eine professionelle Hilfe übernimmt, zum Beispiel für eine Familienpflegerin von einem Wohlfahrtsverband. Wenn der Vater oder ein anderer Angehöriger die Betreuung selbst übernehmen will, kann die Krankenkasse den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall sollte man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Anders als bei einer Erkrankung des Kindes ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu genehmigen.

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"Anders als bei einer Erkrankung des Kindes ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu genehmigen."

Das ist doch echt ne Sauerei, da wird man ja somit gezwungen zu lügen und sich nen gelben Schein zu holen! Eigentlich mag ich sowas überhaupt nicht, aber anders geht es ja nicht.

Eine fremde Haushaltshilfe kommt nachts für mich nicht in Frage, mal abgesehen davon, dass ich nicht glaube, dass man da jemanden findet.

Danke dir für deine Mühe!

LG

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Sorry, aber offenbar hast du NULL kapiert, was die Vorposterin geschrieben hat! Kein Grund für das Gemaule!

Dein MANN kann die Haushaltshilfe sein!

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Der Mann hat beim AG Anrecht auf eine Freistellung, evtl. sogar auf bezahlte.
Allerdings ist der Paragraph für den Sonderurlaub etwas schwammig formuliert, ich würde das evtl. im Vorfeld mit dem AG schon abklären.

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Hallo,

wir bräuchten da schon was Hieb- und Stichfestes. Wenn der AG sonst ablehnt haben wir die "Pappnase".

Danke trotzdem.

LG

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Da du jeden bisherigen Kommentar - die alle übrigens stimmten - abgeschmettert hast, weil dir ein Link fehlt...
Die gesetzliche Grundlage steht in SGB V § 38.

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Und solange du, dein Mann und dein Kind gesetzlich versichert sind, ist das hieb- und stichfest. Das Ganze nennt sich Haushaltshilfe, wie ja schon vorher gesagt wurde. Hättest du da mal selber gegooglet, hättest du das auch gefunden.

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Geht`s auch in freundlich? In dem Paragraphen steht lediglich, dass mir eine Haushaltshilfe zusteht, nicht, dass der AG meinen Mann freistellen muss. Googeln kann ich auch, wenn mir das weitergeholfen hätte, hätte ich hier nicht gefragt. Mann, Mann!

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Hallo,

vielleicht hilft Dir das weiter:
http://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/leistungen-gesetzliche-krankenkassen/gesetzliche-krankenkassen-besondere-leistungen/haushaltshilfe/

Schade, dass Dich hier manche mit "null kapiert" etc. anpöbeln müssen, wenn sie selbst nichts kapiert haben.
Aber leider gibt es immer viele, die einfach ÜBERALL ihren Senf dazu geben müssen, auch wenn sie nichts kapieren.

Da würde mir an Deiner Stelle auch irgendwann mal der Kragen platzen...

LG Sabrina

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Sorry, hab noch was vergessen:

"Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet. Die Kassen übernehmen in diesen Fällen aber erforderliche Fahrtkosten und einen eventuellen Verdienstausfall, z. B. bei unbezahltem Urlaub des Partners, dies ist in der Praxis die häufigste Art der Haushaltshilfe. Die Kostenerstattung in diesen Fällen regelt die Satzung der Krankenkasse, meist ist die Erstattung auf den Höchstbetrag der Kosten für eine gestellte Kraft (64,- Euro pro Tag) begrenzt."
http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltshilfe_%28Sozialleistung%29

Also einfach bei der Krankenkasse nachfragen...

LG Sabrina

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DA liegt doch aber genau das Problem, die KK bewilligt ihr die sicherlich, aber der AG ist nciht wirklich verpflichtet den Mann freizustellen.
Was hilft ihr da eine Auskunft der KK?

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Hallo!
Ich war letztes Jahr und in diesem Jahr eine Woche im Kh. Mein Mann war dann vom Arbeitsgeber freigestellt-Sonderurlaub- und die Krankenkasse hat den Verdienstausfall bis auf einen minimalen Betrag übernommen (Zuzahlung-die fällt aber auch weg, wenn man generell befreit ist). Er war also meine Haushaltshilfe. Wenn der Ag deines Mannes ihn nicht freistellt, wird dir die Krankenkasse eine Haushaltshilfe zur Verfügung stellen.
LG Sandra

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Hallo,
ich lag im Juli auch im Krankenhaus und mein Mann ist von seinem Arbeitgeber freigestellt worden. Bei ihnen ist es vertraglich geregelt,dass sie in solchen Fällen bis zu 5 Tage im Jahr unbezahlten Sonderurlaub bekommen müssen.Alles,was darüber hinaus geht,muss individuell mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.
Den Verdienstausfall hat die Krankenkasse getragen.

Also am besten ist es,wenn dein Mann direkt nächste Woche mit seinem Arbeitgeber spricht und ihm die Situation erklärt - vielleicht gibt es bei ihnen auch eine Sonderregelung und wenn nicht dann kann man sowas in der Regel auch in Ruhe klären - die meisten Chefs sind da nämlich echt kulant und mit viel Glück kann er dann ja auch seine Überstunden abbummeln. Aber das wird wohl nicht klappen,wenn er genauso aufbrausend ist,wie du ;-)

Alles Gute für euch

Lene