Ich bin so unsicher - 1 oder 2 Jahre Elternzeit beantragen

Hallo zusammen,

ich bin einfach total unsicher, wielang ich Elternzeit bei meinem AG einreichen soll. Ich versuch mal kurz, euch meine Situation zu erklären:

Ich arbeite bisher Vollzeit in gehobener Position. Mein Sohn ist 4 Jahre alt, und geht ganztags in den Kindergarten. Im Dezember erwarte ich mein zweites Kind.

Seit 4 Monaten habe ich nach 7 Jahren Ehe einen neuen Partner. Wir kennen uns allerdings schon seit knapp 15 Jahren als Freunde. Wir wohnen auch inzwischen zusammen, und es läuft sehr sehr gut (auch ohne die rosa-rote Brille betrachtet).

In Kürze muss ich ja die Elternzeit bei meinem AG beantragen. Ein volles Jahr steht für mich fest (da bekomme ich ja auch Elterngeld).

Aber was ist danach? Ich habe immer sehr gut verdient, aber leider auch hohe Schulden aus meiner Ehe (hoher 5-stelliger Betrag). Dass ich nach dem einen Jahr wieder arbeiten möchte / muss, ist ganz klar. Außerdem möchte ich meine Schulden so rasch wie möglich abtragen, um wieder mal "durchatmen zu können". Auf der anderen Seite: Kinder werden soooo schnell groß, und diese Zeit bekommt man nicht mehr zurück.

Falls die Situation so bleibt, wie sie ist (also mit meinem neuen Partner), dann könnte ich mir / wir uns sehr gut vorstellen, dass ich nach einem Jahr wieder Vollzeit arbeiten gehe. Der Betreuung meines Großen Sohnes ist sichergestellt, und der kleine würde dann halbtags zu einer Tagesmutter gehen, und die restliche Zeit von meinem Partner betreut (wir haben verschobene Arbeitszeiten und er "nur" eine 30-Std.-Woche) Eine Ganz-Tags-Betreuung von einem 1-jährigen kann ich mir nämlich nicht vorstellen bzw. kommt für uns nicht in Frage.

Somit würde ich also einfach ein Jahr Elternzeit beantragen, und dann ganz normal in den Job einsteigen.

Aber was, wenn die Partnerschaft sich nicht wie "geplant / erwünscht" entwickelt? Und ich dann doch mit 2 Kindern alleine sein sollte? Dann kann ich mir nicht vorstellen, Vollzeit zu arbeiten und das alles alleine zu wuppen.... Unter dieser Voraussetzung würde ich dann teilzeit arbeiten wollen (ca. 20 - 25 Std. / Woche). Damit würde es dann aufgrund der hohen Schulden allerdings sehr sehr eng aussehen.

Ich bin einfach so unsicher. Mein Gefühl sagt mir, dass diese Partnerschaft Bestand haben wird, aber man weiß ja nie. Grundsätzlich kann man auch mit meinem AG reden, und meist findet sich auch eine Lösung.

Also z.B. : Ich beantrage 1 Jahr, und kann danach nicht vollzeit arbeiten. Dann findet sich (davon geh ich zum mindest aus), eine geeignete Teilzeitlösung mit meinem AG.
Andersrum sähe es wahrscheinlich schon etwas anders aus. Also wenn ich 2 Jahre beantrage, dann wird jemand anders befristet eingestellt. Falls ich dann doch im zweiten Jahr wieder vollzeit arbeiten will, wird man diesem Wunsch wahrscheinlich nicht zustimmen....

Ach menno, woher soll ich denn wissen, wie es ab Februar 2012 ausschaut? Wer hat mal ne Glaskugel für mich?

Wie würdet ihr euch entscheiden?

LG
mini-sumsum + Großer (4) und Bauchzwerg 31. SSW

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Also so wie Du das beschreibst, würde ich ein Jahr Elternzeit beantragen. In diesem Jahr siehst Du ja, was passieren wird. Und um eine Betreuung für das Kind kannst Du Dich dann immer noch kümmern. Oder in Teilzeit arbeiten oder oder oder...

Bei uns sieht es so ähnlich aus, was die Elternzeit betrifft. Ich bin nach meinem Studium schwanger geworden (und ja war so geplant, weil nur künstliche Befruchtung möglich war), mein Mann verdient als Beamter sehr gut. Allerdings wird es mit Haus abzahlen und Kind nicht reichen, also muss ich nach einem Jahr arbeiten gehen. Wir wohnen in einer Kleinstadt, keine Familie in der Nähe, also muss ich mir auch eine Krippe oder ähnliches suchen... Mein Mann arbeitet im Schichtdienst, daher muss ich den Tag für mich und Kind alleine planen (Krippe, Tagesmutter oder so).

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Ich frage mich immer wieder: wo sind die Väter?
Ist der neue Partner der Vater?
dann ist das ja eh geklärt-
ist der neue Partner nicht der Vater- wieder die frage: wo ist der Vater?

Sollte er verstorben sein, so spreche ich dir natürlich mein beileid aus- für den fall daß er noch am lebe nist:
Wie wird er sich in die Betreuung/ kindererziehung einbringen?

was sagt dein AG?
kannst du bei ihm 2 jahre beantragen und dann nach dem ersten jahr auf JEDN fall in eilzeit kommen?
wäre er froh, wenn ud nach einem jahr vollzeit wieder kämst?

von all diesen faktoren (ag, vater der kinder..) würde ich meine entscheidung abhägig machen

lisasimpson


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Hi,

wo ist der Vater? Eine gute Frage... Er hat mich nach 10 Jahren Beziehung und 7 Jahren Ehe in der Schwangerschaft sitzen lassen. Seitdem hat er nichts von unserem Baby wissen wollen (also wie die SS verläuft, etc.).

Er hat sich von mir getrennt, und ist sofort bei "seiner" neuen Familie eingezogen. Seine neue Freundin hat selbst 6 Kinder, und somit ist er anscheinend genug beschäftigt.

Er sieht seinen Sohn (4) alle 14 Tage am WE, und auch das ist ihm zu viel. Er will demnächst sogar sein Sorgerecht für beide Kinder abgeben.

Also meine Frage nun: Wie soll ich so einen Mann mit in die Planung einbeziehen?!?

Ich kann in unserer Firma auf jeden Fall im 2. Jahr Teilzeit arbeiten; aber mein AG wäre froh, wenn ich dann wieder vollzeit arbeiten würde.

LG
mini-sumsum

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Hallo!
so weit ich weiß (so ist es bei meiner schwangeren kollegin) kann man die Elternzeit jedes Jahr neu beantragen, d.h. du sagst deinem AG du nimmst erstmal ein Jahr und ich glaube 2-3 Monate vor Ablauf des ersten Jahres sagst du ihm ob du noch ein Jahr nimmst oder wiederkommt. Bei uns sind die Schwangerschaftsvertretungen deswegen erstmal auf ein Jahr befristet. ich selbst war auch schon mal in der Situation das ich eine Schwangerschaftsvertretung gemacht habe, da wars auch so. Hoffe ich konnte dir helfen und du musst dich nicht sofort festlegen.


lg

anca

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Hi,

so einfach ist das nicht. Man muss sich zur Geburt auf jeden Fall für die nächsten 2 Jahre festlegen.

Mit dem 3. möglichen Jahr kann man dann verfahren, wie du es beschrieben hast.

LG
mini-sumsum

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Hallo,

ich kenne es so, dass man die Elternzeit einmal verlängern kann.

Also wenn du 1 Jahr nimmst, kannst du dann um ein weiteres (das 2.) verlängern. Oder du nimmst 2 Jahre, dann kannst du auf das 3. verlängern.

LG

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