Verdienstausfall Begleitperson bei Krankenhausaufenthalt des Kindes

Mein Sohn befindet sich zur Zeit im Krankenhaus. Der Kindesvater begleitet ihndabei und wurde stationär mit aufgenommen. Da wir nicht verheiratet sind ist mein ohn bei mir gesetzlich familienversichert. Der KV ist privat krankenversichert. Kann mir jemand sagen ob sein Verdienstausfall von der gestzlichen KK getragen wird ?

Freue mich auf Antworten.

LG Doreen

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Hallo Doreen,

ruf doch bei Deiner Krankenkasse an uns schildere den Fall. Wir haben es dieses Jahr so gemacht, dass mein Mann mit Max mit im Krankenhaus war und ich mit Anna (4 Monate zu Hause geblieben bin) - die Krankenkasse hätte den Verdienstausfall übernommen - allerdings nur 65 %. Wir haben es dann so gemacht, dass wir meinen Mann über die Krankenkasse als Haushaltshilfe abgerechnet haben so haben wir 100 % von der Krankenkasse bekommen hatten allerdings 10 % Eigenanteil. Für die Krankenkasse war dann halt mein Mann zu Hause und ich im Krankenhaus.

LG Johanna

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Ach, ja mir fällt grade ein, dass Du für eine Haushaltshilfe noch ein Kind unter 12 Jahren zu versorgen haben musst. Ist dass nicht der Fall wird es nur über einen Kinderkrankenschein gehen (dafür stehen jeden von Euch 10 Tage zu) leider weiss ich hier nicht wieviel % die Krankenkasse des Verdienstes hier übernimmt.

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Danke für deine Antwort. Ich habe nur 10 Kinderkrankentage und die sind leider schon aufgebraucht. Ist ja keine Kunst bei der Anzahl. Ja ich werde bei der KK nachfragen ich dachte vielleicht hatte hier jemand diese Konstellation schon und kann mr einen Rat geben. Trotzdem danke.

LG

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Er bekommt gar nichts gezahlt. Die Kombi GKV-PKV ist immer sehr ungünstig - leider. Bei uns sind unsere Söhne in der PKV - da bekommen wir wenigstens Krankenhaustagegeld.

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Nein, deine Krankenkasse kommt nur für dich und deinen Sohn auf.

LG
Sini

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Warum? Meine Krankenkasse hätte den Verdienstausfall für meinen Mann auch bezahlt und der ist in einer anderen KK als ich und die Kinder. Dem Partner (Vater) egal ob verheiratet oder nicht stehen nun mal auch 10 Tage Kinderkrankenschein zu - ansonsten stehen der Mutter 20 Tage zu wenn sie alleinerziehend ist - da muss die Krankenkasse des Kindes zahlen oder verstehe ich da was falsch #kratz

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"oder verstehe ich da was falsch"
Nicht wenn die Kombi GKV - PKV ist. Dann gibt es den Verdienstausfall nicht. Wenn alle Versicherten in der GKV sind, ist es kein Problem - wenn das Kind in der PKV ist, bekäme es eventuell Krankenhaustagegeld. Aber diese Kombi verhindert eben Zahlungen, die sonst möglich wären.
PKV hat viele Nachteile - nur leider bekommt man die erst mit, wenn man den Fehler begangen hat, sich dort zu versichern. Und dann kommt man leider kaum noch zurück.

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