Wir wollen unser Haus nicht mehr verkaufen.

Wir haben uns entschieden unser Haus doch nicht mehr zu verkaufen.
Der Notarvertrag ist noch nicht unterschrieben, da wir erst am 05.10.10 einen Termin haben.
Der Käufer möchte nun aber Kosten geltend machen, da er ja den Kreditvertrag mit der Bank bereits unterschrieben hat und auch den Notar beauftragt hat.
Müssen wir mit Kosten rechnen?

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Welche Kosten sollen denn da entstanden sein?

M.W. ist weder ein Finanzierungsangebot bei der Bank (zumindest bei einer seriösen) noch eine Terminvereinbarung beim Notar mit Kosten verbunden.

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Hallo

Wenn ihm Kosten entstanden sind, kann er die geltend machen.

Bianca

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Das wird aber schwer.

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sehe ich nicht so.
Kennst Du die Rechtsfigur culpa in contrahendo?


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Die Kosten, die ihm entstanden sind, kann er auf euch umlegen. Die kosten des Notars sowieso und falls die Bank Schwierigkeiten macht, wieder aus dem Vertrag herauszukommen, dann diese auch.

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Ich denke schon, dass ihr die Kosten tragen müßt.
Versetzt euch mal in die Lage des Käufers. Das ist schon eine ziemlich krasse Nummer, wenn sogar der Notartermin schon feststeht und ihr das Haus nicht mehr verkaufen wollt.
Ich wäre mehr als sauer und würde versuchen soviel wie möglich auf Euch umzulegen.
Gruß
Schneeglitzern

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von etwas unentschlossener natur?

natürlich sehr ärgerlich für den käufer an solche verkäufer zu geraten, seinen ärger kann ich verstehen.

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naja der Größte Kostenpunkt wird die Nichtabnahmeentschädigung der Baufinanzierung gegenüber der Bank sein ... wird sich so bei 20.000 - 40.000 EUR bewegen.... es sei denn es gibt noch n Widerrufsrecht oder Kulanzregelung seitens der Bank...

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> naja der Größte Kostenpunkt wird die Nichtabnahmeentschädigung der Baufinanzierung gegenüber der Bank sein ... wird sich so bei 20.000 - 40.000 EUR bewegen

Was für ein Blödsinn!

Der Bank kann durch den Rücktritt vom Kreditvertrag ein Schaden entstanden sein. Jetzt erkläre mir bitte mal, wie du einen Schaden von 20.000 bis 40.000 € konstruierst.

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...Sie wird nur für den Betrag berechnet, auf den der Darlehensnehmer, aus welchen Gründen auch immer, verzichtet. Der Bank entsteht dabei, ähnlich wie bei der Vorfälligkeitsentschädigung, ein kalkulatorischer Schaden in Form von entgangenen Zinsen.

Näheres findet man im Bankrecht!!!

daher ist hier nicht die Rede von 5000 oder 10 000 EUR sondern entsprechend dem Darlehensvertragsgrundlagen....

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http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/241.html

http://dejure.org/gesetze/BGB/311.html

Ein Geschäft entsteht auch schon durch die Anbahnung oder Ankündigung eines Geschäftes.

Durch Euer zurückziehen habt Ihr Euch schuldhaft verhalten, da Ihr keinen triftigen Grund vorlegen könnt (ich gehe mal davon aus, nur zu sagen, wir verkaufen aus Bock nicht mehr, gilt nicht)...

Ich glaube schon, dass Euch da eine ganz "schöne" Rechnung ins Haus flattern wird, vor allem auch, wenn die Bank von der anderen Partei nun noch Kosten aufdrückt....

Ist auch nicht die feine englische Art.... Dann hätte man vorher überlegen müssen.

Alles Gute, Janette

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Also, ich muss da wohl etwas genauer ausführen.
Die Zusage des Käufers war im Juli 2010, er wollte vorher nichts Schriftliches machen (Vorvertrag), er wollte erstmal die Finazierungszusage der Bank abwarten, dort war dann ne ganze Zeit der Bankmensch krank, so das sich der ganze Kram hingezogen hat, wir haben dem Käufer mehrmals daruf hingewiesen, das aufgrund der Verzögerung auch für uns Probleme entstehen, da wir ja ohne Schriftliche Zusage bzw. Notarvertrag nicht´s wegen einem neuen Haus bzw. Wohnung unternehmen können, er hat uns dann hingehalten bis Mitte September, der Auszugs.-bzw. Übergabetermin wurde im Juli auf 31. Oktober vereinbart, jedoch wenn der Notarvertrag aufgrund der Verzögerung des Käufers erst so spät zustande kommt und der Käufer trotzdem auf die Übergabe zum 31. Oktober besteht kann da doch von uns nichts falsch gemacht worden sein, wenn wir vom Verkauf zurücktreten, da die Verzögerung schuld vom Käufer war.

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da habt Ihr bestimmt schlechte Karten, denn Ihr könnt ja nicht nachweisen, dass Ihr aufgrund des "Verzugs" das Objekt an jemand anderen veräußert habt.

... lasst Euch anwaltlich beraten, denn die Kaufinteressenten werden die Nichtabnahmeentschädigung für die Finanzierung von mehreren Tausend EUR sicher nicht selbst tragen... zu recht....

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