Teilzeit nach Elternzeit - Befristung durch AG möglich?

Hallo,

ich habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (40 h/Woche), der während der Elternzeit geruht hat. Da die Anspruchsvoraussetzungen für die Teilzeit vorliegen, habe ich mit meinem AG vereinbart, nach der Elternzeit an 4 Tagen 20 Stunden zu arbeiten.

Der mir vorliegende Vertrag (noch nicht unterschrieben) sieht nun eine Befristung der Teilzeit auf 2 Jahre vor; danach gelten wieder die Bedingungen des alten Vertrages (40 h/Woche). Darf mein AG die Teilzeit zeitlich befristen oder geht das aufgrund des unbefristeten vorherigen Vertrags nicht? Habt Ihr dazu Paragrafen?

Vielen Dank und viele Grüße



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Dein AG bietet dir keinen eigentlichen Teilzeitvertrag im Sinne einer Vertragsänderung an, sondern er bietet dir an, deinen Vollzeitjob noch 2 Jahre ruhen zu lassen und in dieser Zeit einen Teilzeitjob wahrzunehmen. Das hat nichts mit den Möglichkeiten des BEEG zu tun.

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Richtig, aber ich habe nur 1 Jahr Elternzeit beantragt und auch genehmigt bekommen.

Deshalb handelt sich um eine Teilzeitarbeit im Sinne des TzBfG. Meine Frage ist, ob er hier die Teilzeit befristen darf oder nicht.

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Ja, darf er. Er muß es dir ja noch nicht einmal anbieten.

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Der Teilzeitjob ist sowieso reines entgegenkommen von deinem Chef!

Er müsste dir keine andere Stelle anbieten. Somit ruht dein eigentlicher Vertrag einfach in dieser Zeit.


Kerstin mit #sternMadita & #sternLeo *08.09.09+ und #stern12.SSW und Ida 22.SSW #verliebt

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Nach § 8 TzBfG habe ich Anspruch auf eine Teilzeitstelle (die nichts mit der Elternzeit zu tun hat) - somit ist das nicht nur Entgegenkommen des AG.

Ich würde hier gern wissen, ob der diese Teilzeit auf eine bestimmte Zeit befristen darf.

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Hallo

Also bei uns darf er das. 2 mal 2 JAhre. Dann mus ich mich entscheiden, ob ich bei der Teilzeitstelle bleibe oder wieder voll komme.

Bianca

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Ich persönlich finde das gar nicht schlecht.

Oder willst Du bis zur Rente nur teilzeit arbeiten?

Gruß

Manavgat