Hallo,
ich bin alleinerziehend seit 2 Jahren und (noch) in Elternzeit, werde aber voraussichtlich im Oktober eine neue Stelle antreten.
In Teilzeit, 25 Std./Woche, meine Kinder sind 2 und 3 Jahre alt und im KiGa bis 15 Uhr tägl. betreut.
Nun habe ich gelesen, dass einem "Kinderkrankentage" zustehen, d.h. wenn die Kids mal wirklich krank sind (was ja im KiGa-Alter leider öfter mal vorkommt ..), darf man eine bestimmte Anzahl von Tagen im Jahr als "Betreuungsperson" zuhaus bleibene und - ich glaube - die Kasse zahlt in dem Fall "Krankengeld", oder?
meine Fragen:
- Wie viele Tage stehen mir als alleinerz. (alleiniges Sorgerecht habe ich auch, der Vater wohnt knapp 300 km entfernt) zu?
Habe mal gelesen 20 pro Kind?
- Ist das auch bei Teilzeit so? Denn dann wären das ja 40 Tage bei 2 Kindern, das sind ja fast 1,5 Monate..
- Was reicht man im Falle von Krankheit des KIindes dem Arbeitgeber (oder der Krankenkasse direkt?) ein? Die Bescheinigung vom Kinderarzt? oder einen "eigenen Krankenschein"?
- Muss man die Kinderkrankentage, die einem zustehen, irgendwie in den Arbeitsvertrag mit dem AG mit aufnehmen oder ist das eine "generelle Regelung", die nicht im einzelnen in einen Arbeitsvertrag gehört?
- Normal seteh Vater udn Mutter ja "je die Hälfte" der Tage zu, oder? Muss der Vater in meinem Fall also "unterschreiben", seine Tage abzutreten?
Vielen lieben Dank für Infos!
77ena
Kinderkrankentage: Was steht einem da als Alleinerziehende+2 Kids zu?
Hallo,
ohne Gewähr:
20 Tage pro Kind.
Bei Teilzeit auch, es sei denn Du arbeitest nicht täglich. Wenn Du nur 3 Tage arbeitest dann reduzieren sich die Tage entsprechend. Dann hast Du 3/5 von 20 Tagen pro Kind.
Auf der Rückseite des Attestes ist ein Antrag, den Du ausfüllen musst.
Ich denke nicht, dass Du die Tage in den Vertrag aufnehmen muss, weil es eine gesetzliche Regelung ist. Ich glaube im SGB.
Wenn Du nachweisen kannst, alleinerziehend zu sein brauchst Du die Unterschrift des Vaters m.E. nicht.
LG
Ganz herzlichen Dank!
Ich hatte (doppelte Absicheung hält besser ) eben vorm Lesen deiner Nachricht mit der Krankenkasse gesprochen und die haben mir alles genauso bestätigt!
sehr für dein Antwort/Mühe
77ena
Bitte bitte.
Hallo,
Du hast einen Rechtsanspruch auf 20 Tage pro Kind (maximal 50 Tage im Jahr, aber du hast ja nur 2 Kinder). Dein AG muss dem selbstverständlich nicht zustimmen denn es ist wie gesagt ein Rechtsanspruch:
http://dejure.org/gesetze/SGB_V/45.html
Du gehst mit dem kranken Kind zum Arzt und lässt Dir dort eine "Kind-Krankmeldung" geben, die füllst Du aus, gibst sie Deinem AG und der reicht sie bei der Kasse ein. Möglich dass Du sie selbst einreichen musst, da fragst Du einfach mal in der Personalabteilung nach.
Bedeutet Teilzeit bei Dir, dass Du weniger als 5 Tage die Woche arbeitest, oder dass Du an 5 Tagen die Woche aber weniger als 30h arbeitest?
Sollte 1. der Fall sein, wird der Anspruch der Kindkranktage auf die Tage der Woche angepasst wie auch beim Urlaub.
Da Du allein sorgeberechtigt bist muss der KV seine Zustimmung zu den vollen 20 Tagen pro Kind nicht geben.
Gruß Krüml