Einmalzahlung Mutterschaftsgeld vom Bundesversicherungsamt

Huhu #winke

Ich habe mich ein wenig erkundigt wegen dem Mutterschaftsgeld.
Da ich nur geringfügig beschäftigt bin und noch dazu familienversichert (über meinen Mann) bekomme ich ja nur diese Einmalzahlung vom Bundesversicherungsamt in Bonn und kein Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse ..... (richtig?) #schwitz

Nun gut, im Januar 2009 kam unsere 2 Tochter zur Welt und die Voraussetzungen waren genau wie heute.
Ich war geringfügig beschäftigt und über meinen Mann Krankenversichert.

Ich habe jetzt gelesen das man diese Einmalzahlung bis zum vollendeten 4. Lebensjahr des Kindes beantragen kann.

Meine Fragen:

Kann man das wirklich?
Ich habe diesen Antrag online ausgefüllt und abgeschickt.
Wollte meinen Arbeitgeber die Bescheinigung zum ausfüllen dafür geben aber er meint, ich habe durchgehend meinen vollen Lohn erhalten und hätte deshalb keinen Anspruch dadrauf #kratz

Damals war ich vom Anfang der Schwangerschaft bis vor/nach/während der Geburt arbeiten, ohne Mutterschutz oder Elternzeit .....

Hoffe jemand weiß was ich meine :-D


LG Susi#winke

1

Du hast die kompletten 8 Wochen nach der Geburt auch gearbeitet? Das wird er dir doch dann sicher schriftlich geben, dann macht er sich strafbar. Ansonsten füllt er die den Antrag aus ;)

2

Ja #gruebel

Aber ich habe davon nichts erwähnt, das heißt er wusste es nicht.
Eigentlich wusste es niemand.....

Ob das dann strafbar ist/war? #kratz

Diesmal weiß es die Firma auch nur weil ich Berufsverbot bekommen habe und mir die Gesundheit vom Baby wichtiger ist, sonst würde ich das sicher wieder so machen.....

Mutterschaftsgeld ist ja eine Lohnersatzzahlung.
Daher wollt ich auch wissen wie das mit der Einmalzahlung ist.
Mein Chef ist nämlich der Meinung das es auch eine Lohnersatzzahlung ist und da ich ja Lohn zu 100% erhalten habe, habe ich eben keinen Anspruch darauf :-(

Hat er recht?


LG Susi

3

Ja, ist auch eine Lohnersatzzahlung.

Und ja, auch Unwissenheit schütz vor Strafe nciht.

Allerdings machst du dich auch strafbar wenn du das verschweigst nach der Geburt!

Verstehe so etwas auch nicht, immerhin gitbs das ja nicht zum Spaß!

weiteren Kommentar laden
5

VOR der Geburt kannst du arbeiten gehen, nur nach der Geburt ist es verboten. Und danach erhältst du doch Elterngeld.