bereinigtes Nettoeinkommen/ Berechnung für Tagesmutter

Hallo,

kennt sich jemand aus mit dem bereingten Nettoeinkommen nach SGB? Dies wird geprüft um zu berechnen wieviel ich zur Tagesmutter zuzahlen muss (das JA zahlt der tagesmutter übrigens umgerechnet einen Stundenlohn von 2,48 Euro für max. 30 Stunden in der Woche, so dass ich die Differenz zu 6 Euro ohnehin selber finanzieren muss/ Belastung für mich monatlich ca. 500 bis 700 Euro)

Also das Jugendamt will mir zum Beispiel nicht meine Kosten für meine Promotion anerkennen mit der Begründung, dass ich dies für meine jetzige Tätigkeit nicht benötige.

Häusl. Arbeitszimmer: Für meine Tätigkeit benötige ich ein häusliches Arbeitszimmer über das ich verfüge. Wird auch nicht anerkannt, da ich ja Angestellte und nicht Selbstständige bin.

Ein Kredit, der aus Studienzeiten stammt wird auch nicht anerkannt.

Ist es rechtens, dass zu meinem Einkommen noch das Kindergeld und der Unterhaltsvorschuss angerechnet werden als Gesamteinkommen?

Vielen Dank für Antworten.

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DAs klingt schon plausibel, was sie dir anerkennen und was nicht, allerdings müssten sie dir dann wie beim Elterngeld auch die Werbungskostenpauschale abziehen.

Und mit dem Arbeitszimmer würde ich mich aufs neuste Urteil berufen nachdem es ja nun auch für die Steuer z.T. wieder anerkannt werden muss!

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Hallo.

Hier berechnet das Jugendamt folgendermaßen (grundsätzlich bekommt man eh schon mal eine Bezuschußung von 50 - 80 Euro, wenn die Tagesmutter übers Jugendamt läuft):

Alle Einkommen werden herangezogen. (Gehalt, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, Alg II usw)
Zur Bereinigung des Einkommens, neben den normalen Sozialabgaben und Steuern, kann man Versicherungsbeiträge (wenn angemessen, höchstens 3%), Pauschale für Arbeitsmittel. Beiträge für Berufsverbände, Fahrtkosten zum Arbeitsplatz angeben ... das mit Deinem Arbeitszimmer ist übrigens richtig, dürftest Du als Angestellte auch nicht bei der Steuer durchbekommen, zumindest kenne ich das so von anderen, die nebenberuflich (oder sogar halb-halb) selbstständig sind.

Dann hat man einen gewissen Grundbetrag (596,- hier bei uns) plus anerkannte Kosten der Unterkunft (da werden übrigens die echten Kosten anerkannt und nicht nur die angemessenen wie bei ARGE und Wohngeldamt) plus Familienzuschlag (hier bei uns 252,- für 2 Personen).

Und je nachdem wie weit Dein bereinigtes Familieneinkommen über der Einkommensgrenze (die aus Grundbetrag, KdU und Familienzuschlag besteht) liegt, bekommst Du dann eine Kostennote, die Du ans Jugendamt zu zahlen hast, das wiederum die Tagesmutter bezahlt.

Ich finde im Übrigen auch, dass man viel zu wenig absetzen kann und die Einkommensgrenzen sind sehr eng gesteckt.
Das ist beim Kindergarten-Beitrag noch schlimmer, zumal es Obergrenzen gibt, sprich diejenigen die sehr viel Geld verdienen können nicht mehr als den Höchstbetrag bezahlen, während diejenigen, die wenig haben, schon bei 50,- mehr in eine höhere Beitragsstufe rutschen, so dass Gehaltserhöhungen auch mal ruckzuck von den dann gestiegenen Kindergartenkosten aufgefressen werden.

Gruß von der Hedda.

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... das mit Deinem Arbeitszimmer ist übrigens richtig, dürftest Du als Angestellte auch nicht bei der Steuer durchbekommen, zumindest kenne ich das so von anderen, die nebenberuflich (oder sogar halb-halb) selbstständig sind.


Das war bisher seit 2007 wieder so, ist aber gerade vom Gericht gekippt worden. Auch bei der Steuer gehts momentan durch z.B. für Lehrer, halb-selbstständige usw.

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Hast recht, fiel mir nach dem Absenden auch ein, dass ich davon gehört hatte ...

... nichtsdestotrotz würde das Jugendamt für die Berechnung der Tagesmutter hier kein Arbeitszimmer berücksichtigen.