Erbrecht

Hallo,

ich weiß, dieses Forum ersetzt keinen Anwalt...

Mein Schwiegervater hat seit einigen Jahren eine neue Frau mit der er verheiratet ist. Die Frau ist in das Haus meines Schwiegervaters gezogen. Zu diesem Zeitpunkt war das Haus noch nicht ganz abgezahlt. Vor 2 Jahren hat der Vater meines Mannes seine Lebensversicherung erhalten und das Haus dann komplett abgezahlt.

Nun hatte mein Schwiegervater eine schwere Operation von der er sich bisher noch nicht ganz erholt hat. Er ist jetzt 68 - glaube ich. ;-) Zumindest haben wir vor einigen Tagen einen Anruf von ihm bekommen das er sehr kurzfristig sein Testament aufsetzen möchte.

Fazit vom Gespräch war:
Seine Ehefrau (52 Jahre) soll das lebenslange Wohnrecht erhalten und sollte sie nicht in diesem Haus wohnen wollen, hat sie die Möglichkeit das Haus zu vermieten. Mein Mann darf das Haus nach ihrem Absterben verkaufen vermieten oder was er sonst damit machen möchte. Im Gegenzug verzichtet die Ehefrau auf ihren Anteil am Haus.

Was unsere Überlegungen sind:
- Ist es nicht so, dass mein Mann (Einzelkind) sowieso der alleinige Erbe des Hauses wäre? Das Haus gab es ja schon bevor die beiden sich überhaupt kenne gelernt haben.
- Wie schaut es dann mit den ganzen Nebenkosten, Instandhaltungskosten ect. auf? Wer kommt dann in diesem Fall auf? Wir?
- Wie schaut denn grundsätzlich die Gesetzeslage aus?

Da wir selber in einem Haus wohnen, möchten wir nie in diesem Haus vom Schwiegervater wohnen. Aber der Wert der Hauses beträgt derzeit ca. 400,00 - 450,00 Euro was nicht gerade wenig ist. Sollte mein Mann das Testament so unterschreiben, sind uns ja sehr lange die Hände gebunden. Die Frau meines Schwiegervaters ist 52 Jahre und wir sind beide Ende 30.

Vielen Dank für eure Tipps!
LG



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Also...

Das Haus würde dann euch gehören, sprich ihr seit die Eigentümer.
Somit seit ihr auch für alle anfallenden Kosten, wie Nebenkosten, Versicherungen, Steuern, Reparaturen etc. zuständig.

Seine Frau hat lebenslanges Wohnrecht. Stellt sich die Frage ob sie dort ganz alleine wohnen darf oder ob ihr da auch mit einziehen dürftet.
Zu klären ist auch ob sie "anteilig" Nebenkosten bezahlen muss. Das weiß ich jetzt nicht genau.

Ich könntet das Haus natürlich auch verkaufen, allerdings dann mit der Frau im Haus. ;-) Aber wer kauft schon ein Haus wo jemand anderes lebenslanges Wohnrecht hat. Theoretisch könnte die gute Frau noch stolze 50 Jahre da drin wohnen. Ihr seit dann Ende 80. (falls ihr dann überhaupt noch lebt) Nicht falsch verstehen, aber so sieht die Rechtslage aus. Sollte die Frau versterben könntet ihr es natürlich einfacher verkaufen oder selbst einziehen.

Ich persönlich würde nie so etwas mit lebenslangem Wohnrecht tun. Ihr bindet euch ein Haus ans Bein das ich nicht so einfach verkaufen könnt. Wer weiß ob ihr in 10 Jahren dieses Haus und euer Haus überhaupt noch halten könnt.

Ich kann den Schwiegervater aber auch verstehen. Vermutlich kann seine Frau das Haus alleine nicht halten und will euch natürlich den Erbteil nicht vorenthalten. Würde er das Haus euch überschreiben müßte seine Frau wahrscheinlich sofort ausziehen, oder.

LG Ina

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Lieben Dank für Deine Antwort. Werden uns wohl doch nochmal beraten lassen.
Ist irgendwie ganz schön kompliziert das Thema...

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Seit wann es das Haus gibt ist doch egal, Fakt ist doch das es sein Haus ist.

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So egal ist es nicht, wie alt das Haus schon ist...
Wer hatte damals das Haus gebaut? Vielleicht die Mutter und der Vater deines Mannes zusammen/Waren sie verheiratet? Wenn ja, wieso gehört dann das Haus jetzt nur dem Vater? Hatten die Eltern ein sog. Berliner Testament? Wenn ja, dann kann der Vater das so nicht machen. Denn dadurch würde er dieses Testament verletzen. Der Erbteil der Mutter wäre deinem Mann "sicher". Der Vater könnte nur über seinen eigenen Erbteil entscheiden.
So ein schwieriges Teil würde ich an eurer Stelle von einem Anwalt prüfen lassen - es kann sein, dass das eure Interessen in großen Maße verletzt. Denn ihr habt dann zwar ein Haus und auch alle Kosten, die dafür anfallen - aber Einnahmen bekommt ihr nicht. Und ob ihr nun so viel älter werdet, wie die Stiefmutter deines Mannes ist auch nicht sicher. Sie ist ja noch ziemlich jung. Sie könnte auch das Haus ziemlich abwohnen.

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Oh ich hatte das so verstanden die die erste Frau schon verstorben ist.

Wenn sie noch lebt hat sie natürlich auch noch Ansprüche.

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Ich rede nicht von der ersten Frau. Ich nahm auch an, dass die tot ist - aber sie vererbt ja auch ihrem Sohn ihren Teil. Und an diesen Teil kann der Vater nicht ran - er hat zwar die Hälfte derzeit durch das Berliner testament, aber der nächste Erbe ist festgelegt und das ist der Sohn. Nur wenn der Sohn eben unterschreibt und sozusagen das Erbe seiner Mutter ausschlägt, kann der Vater diese Sachen machen. Ich nehme daher an, dass dies der Grund ist, weshalb der Sohn nun plötzlich ein Testament unterschreiben soll - denn normalerweise wird ein Testament nur von demjenigen unterschrieben, der etwas vererbt und nicht von demjenigen, der erbt.
Bei meinen Großeltern war/ist es auch so. Opa ist verstorben. Beide hatten Berliner testament. Daher ist meine Oma jetzt als Alleinbesitzer des hauses eingetragen. Aber es ist bereits festgelegt, dass meine Mama dann nach dem Tod meiner Oma das Haus erbt. Meine Oma kann das Testament nicht mehr ändern - nur ihren Teil kann sie ändern. Der Teil meines Opas steht fest.
Falls die erste Frau noch lebt, hat sie keine Ansprüche, wenn die beiden geschieden sind.

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Der Mann kann seiner Frau einen lebenslangen Nießbrauch eintragen. Dazu braucht er keine Zustimmung von Euch. Die Frau muss nicht mal im Gegenzug auf irgendwas verzichten. Gesetzlich, wenn es kein Testeament gibt ist: Ehegatte 50 %, Rest teilt sich auf die Kinder auf. Gibt es ein Testament dann ist der Pflichtteil die Hälfte des gesetzlichen Anteils. Wenn Dein Mann der einzige Sohn ist, dann ist sein Pflichtteil 25 %.

Insofern würde ich mich mit Vattern nicht anlegen und irgendwas fordern. Sonst lässt der sich beraten, ärgert sich über seinen fordernden Sohn und setzt ihn auf die 25 %.

Gruß

Manavgat

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Danke für Deine Antwort.

Im Gegenteil, mein Mann hat überlegt komplett auf das Erbe zu verzichten.
Da bin ich aber als Ehefrau nur anderer Meinung obwohl mich das nicht wirklich etwas angeht. ;-)

Wir werden uns in der Tat beraten lassen. Nicht das wir dann auf irgendwelchen Kosten sitzen bleiben.

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verdammt blöde Situation, sie dürfte es selbst kostenlos nutzen oder vermieten... sie hat dann lebenlanges Wohnrecht ... macht Euch mal klar was das heißt...


und Dein Mann kommt erst nach ihrem Tod in den Genuss? und das als eigener Sohn?! ... warum wird sie soooo bevorzugt?!

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Hm, das würden wir auch gerne mal wissen. Anscheinend weiß diese Frau, wie sie ihren Mann um den Finger wickelt. Keine Ahnung. Es gibt weder Streit noch sonst irgendwelche Gründe die wir uns erklären könnten.

Auf der anderen Seite verstehen wir natürlich seine Frau. Diese möchte ja auch irgendwie eine Absicherung haben. Vor allem da sie noch so jung ist.