finanzielle Unterstützung innerhalb der Familie - Steuer?

Hallo!

Wie ich kürzlich erfahren habe, hat meine Schwester (alleinerziehend, arbeitslos unter anderem durch gesundheitliche Probleme) über mehrere Jahre von meinem Vater monatlich finanzielle Unterstützung bekommen, um nicht auf Gelder vom Staat angewiesen zu sein. Mein Vater hat diesen Unterhalt NICHT steuerlich abgesetzt.

Nun hat meine Schwester eine Arbeit gefunden, die aber auch nicht ganz zum Leben reicht, d.h., sie ist immer noch auf ergänzende Unterstützung angewiesen, die im Moment noch durch den Vater gezahlt wird.

Da dieser aber inzwischen überlegt, in ein Seniorenheim zu ziehen, kann er das nicht mehr lange bezahlen.

Nun die Frage:

wenn meine Schwester nun ergänzende Hilfen (Wohngeld? Kinderzuschuss? ergänzendes ALG2? Wir wissen nicht einmal, was man da beantragen kann, weil noch nie ein Familienmitglied in dieser Situation war) beantragen würde, käme dann die Frage, wie sie das in der Vergangenheit gemacht hat? Od erist die Vergangenheit für das Amt uninteressant?
Und hätte sie diesen Unterhalt versteuern müssen? (sie hat, da sie keiner Erwerbstätigkeit nachgegangen ist, auch keine Steuererklärung gemacht in den vergangenen Jahren)

Es täte mir Leid, wenn da auf meinen Vater Probleme zukämen... der Mann wollte einfach nur, dass seine Tochter keine staatlichen Gelder beantragen muss und dass die Allgemeinheit zahlen muss, wenn er es sich leisten kann, sie zu unterstützen - und hat keinerlei Ahnung davon, ob sowas steuerlich berücksichtigt werden muss oder nicht (ích auch nicht, ehrlich gesagt).

Ich weiß, das alles klingt abstrus, ich habe es wie gesagt erst kürzlich in seiner ganzen Tragweite erfahren und da meine Schwester wirklich null Ahnung von der Materie hat (noch weniger als ich, und ich hab schon wenig #schwitz), würde ich ihr gerne den ein oder anderen Rat geben.

Kennt sich von Euch jemand damit aus?


#danke schon Mal,

Liki

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Dein Vater hat nichts Unrechtes getan und muss auch vor nichts Angst haben.

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Toller Papa!!!

Hast du noch so einen?

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nee, den gibts nur einmal, schätze ich :-)

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och schade...ich hab da nämlich so ein negativexemplar.

er hat nie irgendwie geholfen ( ich meine jetzt so grundlegend ) und sieht mich schon seit mehr als 20 jahren als dreck der nation an 8weil 3.ungewünschtes kind) und ich kenne nur so sätze wie:

für dich zahl ich keinen cent.

ich klag bis vors oberlandesgericht und wenns sein muss behaupte ich du bist nicht meine tochter.

bab-stelle braucht auskünfte über seine einkünfte und auch da klagt er jetzt bis aufs blut alles in die länge...nicht weil er nicht zahlen will ( das wäre dann der zweite schritt) sondern weil er es nicht einsieht die einkünfte zu geben....

hmm ja so solche dinge halt.

dazu kommen kleine nettigkeiten von wegen ich würde ihm die woche versauen usw...und aus angst sein haus zu verlieren nur wegen mir behauptet er dann auch ich hätte arztbriefe gefälscht,mir die krankheit meines sohnes nur ausgedacht usw damit er nicht zahlen musste ( letztes unterhaltsverfahren).

aber gut zu wissen dass es doch noch andere daddys gibt =))

das ist nicht selbstverständlich

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Dein Papa hat nichts unrechtes getan, sondern war nur etwas naiv und hat Geld verschenkt. Das Geld, was er seiner Tochter gegeben hat, kann er bei seiner Steuererklärung angeben. Seine Tochter ist eine Verwandte ersten Grades, wenn sie dadurch nicht in ALG2 Bezug kommt, wird das anerkannt. Wir zahlen seit 8 Jahren den Unterhalt für meine gesamte Schwiegerfamilie und genauso lange geben wir das in der Steuer an.
Die Vergangenheit ist für das Amt nicht wichtig. Und wenn die fragen, einfach die Wahrheit sagen. Das ist mal ein Beispiel, wo Menschen sich einfach so wegen ihrem Gewissen helfen und nicht darauf achten, dass die Tochter ja Geld hätte "absahnen" können vom Staat.
Versteuern hätte das Geld die Tochter nie müssen. Es sei denn, die Gesamtsumme wäre in der oberen Hälfte der 6-stelligen Beträge gewesen.

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Hallo,

hat Dein Vater denn genügend Geld fürs Seniorenheim? Oder möchter/ muß er Hilfen beantragen?

Geht es "nur" um die Hilfen für Deine Schwester, dann ist er zwar naiv gewesen, aber super lieb und keiner von beiden dürfte Probleme bekommen. Schade, dass Deine Schwester nun doch zum Amt muß.

LG
Jenny

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Hallo Jenny,

danke für die Antwort - er selber möchte/muss keine Hilfe beantragen. Sein Geld reicht für die Seniorenwohnung.

Ich bin so froh, dass es scheinbar keine Probleme geben wird

LG, Liki

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Vielen Dank für Eure Antworten!

Ihr glaubt gar nicht, wie groß der Stein ist, der mir vom Herzen fällt!

Ich werde das Ganze morgen in Ruhe mit meinem Vater bei Kaffee und Kuchen besprechen und er wird sicher auch erleichtert sein - nur, dass er natürlich traurig ist, dass meine Schwester nun doch noch zum Amt muss.

#blume

Viele Grüße

Liki

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Abgesehen davon, dass Dein Vater aus Unkenntnis auf Steuervorteile verzichtet hat, ist nichts passiert.

Deine Schwester soll umgehend ALG2 beantragen.

Dein Vater kann ihr ja ab und zu mal was zustecken. Achtung: Geldbeträge auf dem Konto sind Einkünfte.

Gruß

Manavgat