Hallo,
wir in unserer Mädelsgruppe hatten diese Woche eine heftige Diskussion. Hier wurde gesagt, dass man nach der Elternzeit von 3 Jahren bei seinem Arbeitgeber Sonderurlaub zur Erziehung eines Kindes beantragen könnte. Gibt es sowas? Und wenn ja können das auch private Unternehmen ihren Mitarbeiter/innen anbieten? Wer kennt sich aus?
Welche Möglichkeiten gibt es über dies hinaus die Elternzeit über die 3 Jahre hinweg zu verlängern?
Unsere Mädelsgruppe ist auf eure Antworten gespannt
Liebe Grüße
Sonderurlaub zur Erziehung eines Kindes - Verlängerung Elternzeit
hallo,
eltern haben 3 jahre anspruch auf ihren arbeitsplatz zu den selben konditionen
alles andere musst du mit deinem arbeitgeber aushandeln
gruß
Ja, diese Möglichkeit gibt es.
bezahlter Sonderurlaub ist z.B. die 10 Kind-krank Tage, 1/2 Tage(e) für die Geburt für Väter, ...
unbezahlten Sonderurlaub gibt es z.B. für die Pflege eines pflegebedürftigen oder im Sterben liegenden Kindes
Diese Art von Sonderurlaub, die du meinst gibt es nicht. Sonderurlaub ist immer an einen Grund geknüpft.
hi,
ich kann an meine 3 Jahre noch ein 4. betriebliches Elternjahr anhängen.
LG
Sandra
Hi,
ja, es gibt solche Möglichkeiten, die per Betriebsvereinbarung (bei uns zum mindest) festgehalten sind. Ich habe z.B. die Möglichkeit, meine "Elternzeit" im Unternehmen auf bis zu 5 Jahre zu erweitern.
Allerdings dann nicht mehr zu den gleichen Bedingungen wie die ersten 3 Jahre.
LG
mini-sumsum
Hallo,
ich arbeite bei der Stadtverwaltung und dort gibt es die Möglichkeit, nach der Elternzeit sich weiter beurlauben zu lassen.
Es gibt einige Mütter, die (bei sogar nur einem Kind) 12 Jahre zu Hause bleiben/ geblieben sind!
Allerdings haben die ehemänner dann auch ein entsprechendes Einkommen
Aus der freien Wirtschaft kenne ich das nicht, in den Fällen die ich kenne, wurden Auflösungsverträge bzw Kündigungen von Seiten der Mutter vorgenommen.
Wenn es das gibt, dann ist das in der Regel in Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen geschlossen.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst und da war es im BAT und jetzt auch im TV-H (und ich meine auch im TVÖD wäre es gleichlautend geregelt) so, dass man Anspruch auf Sonderurlaub hat wenn ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt lebt. D. h. man könnte theoretisch bis zum 18. Geburtstag der Kinder zu Hause bleiben.
Ich selbst nutze diese Regelung im Moment um zeitlich befristet in Teilzeit zu arbeiten (nach der Elternzeit). Mein Vollzeitarbeitsplatz bleibt mir erhalten.
Und ja, ich weiß welchen Luxus ich da genieße und bin sehr dankbar dafür. Allerdings nehme ich für die Sicherheit auch einige einschränkungen was das Gehalt angeht in Kauf. In der freien Wirtschaft könnte ich in meinem Beruf wesentlich mehr verdienen.