Erbe wann zum Anwalt

Hallo,

meine Oma ist letztes jahr gestorben anfang Oktober
ich war mit dem pflichtteil bedacht
einen grossen teil habe ich schon bekommen
aber eben noch nicht alles
leider meldet sich seid 3 monaten keiner mehr
und ich will wegen weiters warten nicht meinen anspruch auf den rest verlieren,
wann muss ich zum anwalt und zu welchem?

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Leben dein Vater/deine Mutter nicht mehr? Normalerweise hat man als Enkel keinen Pflichtteilsanspruch.

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Hallo,

doch habe ich weil meine Mutter tot ist
einen grossen teil habe ich ja schon aber eben noch net alles
es fehlen gute 8000

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Wieso hätte deine Mutter nur einen Pflichtteil bekommen?

Wer erbt denn noch?

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Nachlassverwalter?

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Hallo,

es gibt keinen nachlassverwalter

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Der Anspruch verjährt in drei Jahren. Verlieren wirst Du den Anspruch also nicht so schnell.

Fordere den Erben schriftlich (und nachweisbar!!!) unter letzter Fristsetzung zum ??.??.2010 (konkretes Datum nennen) auf, die noch offene Restsumme von EUR 8000,-- zu leisten.

Erst nach Ablauf dieser Frist solltest Du einen Anwalt einschalten damit dessen Kosten als Verzugskosten vom Erben zu erstatten sind.

Wenn Du sicher bist, dass der Erbe schon jetzt in Verzug ist und Du dies auch nachweisen kannst, dann kannst Du selbstverständlich auch jetzt schon einen Anwalt beauftragen. Bei geringsten Zweifeln daran, insbesondere an der Beweisbarkeit des Verzugs, solltest Du wie vorgeschlagen nochmals mahnen).

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vielen dank für deine antwort diese hilft mir wirklich ;)
ich hatte angst das es nur 1 jahr wäre
es ist hatl komisch das sie sich seid 3 monaten nicht meldet
ich aber wöchentlich anrufe und auf AB rede
und ich weis net mal warum
unterdruck habe ich sie nie gesetzt
und bin auch mit kleinerne raten ienverstanden da ich weis das sie nicht schnipp machen kann um den rest zu bezahlen sie hattemich ja auch schon besucht und sagte sie kommt wieder aber jetzt es ist wie wenn sie puff gemacht hätte

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Wenn sie das Geld nicht hat wäre das ja schon ein möglicher Grund für das "Untertauchen".

Du kannst im Übrigen wenn die Erbin im Verzug ist Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz jährlich verlangen.

P.S.
Mein Rat hat selbstverständlich unterstellt, dass die noch offene Pflichtteilsforderung korrekt berechnet ist bzw. sich auf diese geeinigt wurde.

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Du kannst den Restbetrag auch ohne Anwalt anfordern. Ob die Gegenseite dann reagiert ist eine andere Frage.

Um welchen Betrag handelt es sich und woher weißt Du, wie hoch Dein Anteil sein muss?

Gruß

Manavgat