Schwanger und mit Freund zusammenziehen! Arge!

Guten abend ihr Lieben,
meine Lage ist zurzeit diese ich bin schwanger beziehe AlG 2 und möchte jetzt gerne in eine eigene Wohnung ziehen von elterlichenzuhause weg. Die Arge Bielefeld meinte mir steht eine Wohnung zu. Ich möchte aber gerne das mein Freund dann damit einzieht der auch der Kindsvater ist. Er macht eine Ausbildung und hat ungefähr 380 Euro.
Zahlt die Arge auch für den Freund oder wie läuft das?
Was steht mir denn zu an quadratmeter und wie teuer darf die wohnung sein in Bielefeld.
Die Arge meint ich soll Mietangebote vorlegen aber sie geben mir keine Auskunft darüber wie teuer und wie groß. Aber ich muss ja auch erstmal wissen ob ich für 2 oder für 3Personen suchen muss.
Kann mein Freund wohngeld beantragen ?

Ich hoffe ihr könnt mir helfen !

Lg:-)

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Hallo!

Schön, dass dein Freund eine Ausbildung macht. Wenn er Geldleistungen der Steuerzahler möchte (nichts anderes ist das Geld der Arge!), so wird selbstverständlich auch sein Ausbildungsgeld mit einberechnet.

Wieso machst du keine Ausbildung oder arbeitest? Eine schulische Ausbildung (und auch Vollzeitarbeit!) geht doch auch, wenn man schwanger ist. Mit 19 bereits von der Arge abhängig zu sein und schwanger ist keine gute Perspektive.

LG
C.

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Sei doch nicht so böse

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Es ist nicht so das ich nur zuhause rumsitze ich habe eine Ausbildung zur erzieherin gemacht diese musste ich jetzt unterberechen weil mein immunstatus nicht ausreicht um in der Schwangerschaft bis zum Mutterschutz mit den Kindern zu arbeiten. Ich kriege jetzt erst seit dem ich Schwanger bin Alg 2.
Nächstes Jahr steige ich ja wieder in die Ausbildung ein so ist es ja nun nicht ich habe es nicht freiwillig unterbrochen.

Aber ich hoffe ihr Antwortet mir auf meine Fragen !
Warum ich alg 2 bekomme wisst ihr ja jetzt auch.
Ich bin da nicht stolz drauf.

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Hallo,

die Wohnung kann so gross und teuer sein, wie du (ihr) sie euch leisten könnt - also bleibe bei deinen Eltern wohnen.

Ansonsten seid ihr 2 Personen (Babys brauchen kein eigenes Zimmer!) für die die Arge und somit die Menschen die arbeiten für euch die Wohnung bezahlen.

Tja... mach doch das, was die Arge sagt - lege Mietangebote vor und dann wirst du ja sehen ob das alles so klappt, wie du dir das mit einem Kind und einem Freund der 380 euro verdient vorstellst !

Sorry, aber macht man sich denn vorher niemals Gedanken über sein Leben sondern nur noch "die Arge macht das schon" ??? #klatsch

Erdbeerschnee
-die für ihre Wohnung, ihre Kinder und ihre Katze arbeiten gehen muss und dafür auch noch Kita-Gebühren bezahlen muss... wozu eigentlich #kratz ?

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Hallo.

Wenn die Ausbildung Deines Freundes dem Grunde nach Bafög förderungsfähig ist, ist er vom Alg II ausgeschlossen.
Du bekämst also Regelsatz für Dich, Sozialgeld fürs Kind und 2/3 der Unterkunftskosten. Dein Freund muss seinen Anteil selbst erwirtschaften. Wohngeld scheint für Deinen Freund auch ausgeschlossen zu sein:
>>> Haben oder hätten Sie Anspruch auf Leistungen nach dem BAföG, auf Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder
auf Ausbildungsgeld (§ 104 SGB III)?
Dann haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Wohngeld. Unerheblich ist, ob Sie BAföG, BAB oder Ausbildungsgeld tatsächlich beantragt haben oder nicht. <<<
http://www.kiel.de/Aemter_61_bis_92/55/Wohngeld/WohngeldSchueler.htm

In Bielefeld ist es so, dass 1 Person 45 qm zustehen und jeder weiteren Person 15 qm. 4,64 € pro qm gelten als angemessen.
http://www.harald-thome.de/oertliche-richtlinien.html
(unter "Bielefeld" öffnet sich ein PDF zum Thema).

Es ist ratsam, dass Ihr Euch eine möglichst günstige Wohnung sucht, da durch den Zusammenhang Du weder den Alleinerziehendenzuschlag noch Unterhaltsvorschuß bekommst und Dein Freund mit 380,- auch nicht viel beitragen kann.

Gruß von der Hedda.

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Hallo Hedda!

Ich war auch in der 1. Schwangerschaft in der Ausbildung, mein Mann auch.

Er hätte Wohngeld erhalten ab dem Tag der Geburt von unserem Großen. Gut, wir haben es dann nicht beantragt, weil wir das selber schaffen wollten, aber bekommen hätten wir es.

Ist das vielleicht kommunal verschieden?

LG

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hallo hedda,

ich kenne mich in der materie gar nicht aus, hätte aber mal rein interesse halber ne nachfrage.
du schreibst, daß in diesem fall der freund bafög berechtigt ist und damit aus allen anderen bezügen rausfällt.
die bewilligung von bafög ist aber ja abhängig vom einkommen der eltern. das heißt, in der ausbildung ist der freund 8egal welche nalters?) darauf angewisen von seine neltern finanziert zu werden- verstehe ich das soweit richtig?

würde der gleiche freund aber jetzt einfach die ausbildung sausen lassen- wie wäre ds dann? wäre ndie eltern weiterhin verpflichtet für seinen unterhalt aufzukommen?
warum sind es die eltern der schwangeren frau nicht? die ist doch auch in ausbildung (und läßt sie ruhen wegen mutterschutz- und dann elternzeit?)
wie wäre es wenn der freund ebenfalls elternzeit beantragt? wäre er dann weiterhin von seinen eltern abhängig oder würde er dann in staatliche abhängigkeit fallen?

ich bin verwirrt...

lisasimpson