ALG 1 und Mutterschutz

Hallo,
ich habe das hier neulich mal in einem anderen Thread gelesen und wollte fragen, ob das so richtig ist.

Wenn der Mutterschutz während des ALG 1-Bezuges beginnt, zahlt dann die KK Mutterschaftsgeld in Höhe des ALG 1? Sowohl die 6 Wochen vor ET, als auch die 8 Wochen nach ET? Und ruht der ALG 1 Anspruch in der Zeit?


Danke für Infos,

Grüße
ballroomy

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Ja, so ist es. Ich weiß allerdings nicht, ob di eZeti fürs ALGI auch als verbraucht zählt!

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Nein, sie zählt nicht als verbraucht.

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Hallo,

das stimmt und das ALG I ruht.

Falls es Dein erstes Kind ist, musst Du für die 8 Wochen Mutterschutz nach der Entbindung einen Antrag auf Neuberechnung stellen, weil Dein Anspruch um 7% steigt.

LG

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Das ALG1 ruht überhaupt nicht. Wer das annimmt wird sich wundern, dass der Bezug dann nicht automatisch wieder beginnt. Man wird abgemeldet.

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Das stimmt. Es kommt ja auch ein entsprechender Bescheid. Ich hatte nicht angenommen, dass die TE hier "ruhen" als terminus technicus verwendet, sondern einfach wissen will, ob sie hierdurch Tage ihres ALG Anspruchs verliert.

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Ja es stimmt so ungefähr. Du wirst dann in ab dem 1. Tag des Mutterschutzes vom Arbeitsamt automatisch abgemeldet. Der Anspruch ruht also nicht, sondern du bist schlicht und einfach nicht mehr dort gemeldet. Dadurch erwachsen dir aber keine Nachteile. Du bist weiterhin bei deiner KK versichert - beitragsfrei. Das Geld hat die selbe Höhe wie das ALG1 vor und nacht der Geburt. Wenn du danach wieder Arbeit suchst und arbeiten kannst (Betreuung ist gesichert - das will das Amt wissen durch wem), dann MUSST du dich selber wieder arbeitslos dort melden. Automatisch geht das nicht. Falls es dein erstes Kind ist, wird dein ALG1 nach der Geburt etwas höher sein, als davor. Denke unbedingt an die Fristen der Arbeitslos-Meldung. Die gelten auch nach Schwangerschaft/Erziehungszeit. Während des Elterngeldbezuges bist du dann allerdings nicht mehr beitragsfrei bei deiner KK versichert. Entweder du bist dann familienversichert oder zahlst einen eigenen KV-Beitrag.

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"Während des Elterngeldbezuges bist du dann allerdings nicht mehr beitragsfrei bei deiner KK versichert. Entweder du bist dann familienversichert oder zahlst einen eigenen KV-Beitrag. "

Das stimmt glücklicher Weise nicht. genau während des Elterngeldbezuges ist sie noch Beitragsfrei selber krankenversichert (evtl. auch in einigen Budnesländern bei der soppelten Auszahlung), aber danach nicht mehr wenn sie weiterhin zu Hause bleibt!

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Während des Elterngeldbezuges ist man doch nur beitragsfrei versichert, wenn man einen ruhenden AV hat. Und sie hatte vor dem Mutterschutz ALG1.

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Danke für Eure Antworten,
jetzt weiß ich schonmal gut bescheid.

Grüße
ballroomy