Aufhebungsvertrag bei Betriebsschließung, shit!

Hallo!
Habe momentan voll Ärger mit dem Amt....Habe im Mai einen Aufhebungsvertrag geschlossen, weil meine Firma wegen drohender Insolvenz zum 30.06. geschlossen hat. Mein Chef sowie der Betriebsrat sagten mir, ich dürfte nicht gesperrt werden. Und das ist jetzt natürlich eingetreten...

ARGH!!!

Mein Elterngeld ist jetzt ausgelaufen und ich habe Mehrkosten, weil ich mein Kind jetzt schon in den Kindergarten stecken muß, weil ich ja vermittelbar sein muß fürs Amt, damit ich überhaupt Anspruch hab.

Kann mir jetzt den finanziellen Strick nehmen!!

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Ist doch eigentlich ganz einfach. Lass es dir von deiner Firma (am besten direkt vom Insolvenzverwalter) schriftlich geben, dass dein Arbeitsplatz wegen Firmenschließung aufgrund von Insolvenz wegfällt, und die einzige Alternative zum Aufhebungsvertrag die ordentliche, betriebsbedingte Kündigung wäre. Und damit dann Widerspruch gegen die Sperre einlegen.

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Insolvenzverwalter gibt es nicht, wir haben ja vorher geschlossen, bevor es soweit kam....Widerspruch hab ich schon eingelegt, mal schaun, wie ich das korrekt begründen kann für die blöden Sachbearbeiter

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Ja, schuld ist natürlich der Sachbearbeiter....

Geht aus dem Aufhebungsvertrag hervor, dass der Betrieb schließt und Du eh gekündigt worden wärst oder hast Du Dich einfach vorher nicht informiert?

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Guten morgen,

ist ein Aufhebungsvertrag nicht, wie wenn man selbst kündigt??
Dein AG hätte dich ja auch "normal" kündigen können wg. drohender Firmeninso.

würde nen Fachanwalt einschalten. Hätte sowieso bevor ich das Unterschrieben hätt, von nem Anwalt anschauen lassen...


lg

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"ist ein Aufhebungsvertrag nicht, wie wenn man selbst kündigt??"

Nein, nicht zwangsläufig!

"Was sind wichtige Gründe i.S.d. § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III ?
Das Vorliegen eines wichtigen Grundes kann einer Sperrfrist der Arbeitslosengeldzahlung entgegen stehen.
Eine bloße Drohung mit einer Kündigung stellt jedoch noch keinen wichtigen Grund dar. Vielmehr kommen nach der Dienstanweisung der Bundesagentur für Arbeit zum Arbeitslosengeld II (Oktober 2007) folgende Gründe in Betracht:
Der Arbeitgeber hätte anstelle des Aufhebungsvertrages unter Einhaltung der Kündigungsfrist zum selben Zeitpunkt eine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen und eine Abfindung im Rahmen von 0,25 bis zu 0,5 Monatsentgelten pro Beschäftigungsjahr gezahlt.
Der Arbeitnehmer konnte die durch eine Arbeitgeberkündigung entstehenden objektiven beruflichen Nachteile vermeiden.
Es bestehen sonstige Gründe, denen zur Folge der Arbeitnehmer objektive Nachteile befürchten muss. Diese liegen beispielsweise vor, wenn dem Arbeitnehmer im Aufhebungsvertrag Vergünstigungen (Bsp.: Abfindung) zugestanden werden, die ihm im Falle einer Kündigung nicht zugute kämen. Wäre bei einer solchen Kündigung aber eine Abfindung gezahlt worden, so entfällt die Sperrzeit nur, wenn der im Aufhebungsvertrag vereinbarte Abfindungsbetrag die in der Kündigung gewährte Abfindung um mindestens 10% übersteigt und die Kündigung dabei selbst rechtmäßig und sozial gerechtfertigt ist.
Beim Vorliegen einer dieser Voraussetzungen wird der Aufhebungsvertrag als Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grunde anerkannt ohne das eine Sperrfrist des Arbeitloengeldes entsteht."

http://www.kanzleimitte.de/aufhebungsvertrag-2c-abwicklungsvertrag-und-sperrfrist-2c--a7-144-abs.-1-nr.-1-sgb-iii--_390.html

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Dankeschön! Das hab ich mir mal kopiert und ausgedruckt!!!!

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Hi sunny1904,


was Dir der ehemalige Chef und der Betriebsrat sagten, war grob fahrlässig.

Versuche, diese irgendwie zu erreichen und Dir deren Aussage schriftlich bestätigen zu lassen. Nichtsdestotrotz wird Dir das Job Center / die Agentur für Arbeit zumindest eine Teilschuld vorwerfen, weil Du leider in der Pflicht gewesen wärst, Dich sofort an diese zu wenden, als Du erfahren hast, dass Du Deinen Arbeitsplatz verlieren wirst.

In Zukunft: NIE WIEDER auf unqualifiziertes Geschwätz hören, sondern VOHER alles mit den zuständigen Ämtern abklären, okay? :-)

Ich drücke Dir die Daumen, dass sich alles zum Guten wendet!



So long

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Wieso war das grob fahrlässig?

Die Auskunft ist doch korrekt, wenn eine Weiterbeschäftugung eh nicht möglich war gibts keine Sperre, muss nur der Bearbeiter auch sehen und begreifen.

Kann dauern manchmal.

UNd nein, direkt melden musste sie sich ja auch nicht, war bei mir auch so und trotzdem schicken die einem erstmal den Anhörungsbogen zur Sperre, ist wohl Standard!

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Hast Du da vielleicht einen Gesetzestext zu, daß keine Sperre erfolgen darf, wenn eine Weiterbeschäftigung sowieso nicht möglich ist?

LG
Sunny

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Warum ist alle Welt so dämlich und unterschreibt Aufhebungsverträge, ohne sich vorher schlau zu machen.

MAN MUSS EINEM AUFHEBUNGSVERTRAG ALS ARBEITNEHMER NICHT ZUSTIMMEN!

Dann bleibt dem AG keine andere Wahl, als halt eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen.

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Naja, aber man kann ohne wirkliche Konsequenzen, wenn die betriebsbedingte Kündigung sonst eh kommt. Und wenn die Bedingungen dann besser sind wäre man doch blöd, wenn mans nicht macht!

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Dankschön für das dämlich, aber ich habe bei 3 verschiedenen Stellen nachgefragt, um mich schlau zu machen!