Erlischt Einzugsermächtigung wenn Konto nicht gedeckt war?

Hallo,

leider konnte der Stromabschlag im Juni nicht gebucht werden, weil das Arbeitslosengeld von meinem Mann später kam.
Ist mir ehrlich gesagt auch nicht aufgefallen #hicks

So, jetzt habe ich 1,50 Rückbuchungskosten der Bank und Edis verlangt 13,80 für die Rückbuchung!(das ist ja totaler Wucher)

Soweit ich weiß, war es mal so, das ne Einzugsermächtigung erlischt, wenn das Konto nicht gedeckt war.

Nun haben die aber paar Tage später nochmal abgebucht (AlgI immer noch nicht drauf gewesen) und ich soll jetzt nochmal die 13,80 zahlen + 5 € Mahngebühr.

Haben übrigens zum 01.07. den Stromanbieter gewechselt, eine Abrechnung hab ich aber nicht bekommen (hätte dann nämlich gleich den kompletten Betrag überwiesen, so denn ne Nachzahlung dabei rausgekommen wäre).

Ist das also richtig, das die zweimal abbuchen?

Vielen Dank!

LG, Linda

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Ja, sie erlischt, aber erst nach zweimal fehlgeschlagener Abbuchung, die habt ihr ja hinter euch.

Liebe Grüße ZH

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Ist das neu?

Vor ein paar Jahren kam das schon einmal vor (Arbeitgeber hat 2 Monate nicht gezahlt) und da kam ein Schreiben, das die Einzugsermächtigung eben erloschen sei. Und das kam eben nach einer fehlgeschlagenen Abbuchung.

Deshalb hat es mich gewundert, das die innerhalb eines Monats zweimal abgebucht haben.

Und die 13,80 sind ok so? Ich find das echt happig.

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Das höre ich zum ersten Mal und ich bin Buchhalterin.

Ich denke, es liegt beim Gläubiger, ob er die Geduld hat, mehrfach erfolglos einziehen zu wollen.

Gruß
Sassi

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Hallo,

eine Einzugsermächtigung erlischt erst dann, wenn du sie widerrufst.

Die Tatsache, dass ein Bankeinzug mehrmals erfolglos war, ist kein Widerruf der Einzugsermächtigung. Wenn der Gläubiger genug Geduld hat, kann er auch 20 mal versuchen, den Betrag einzuziehen. Die ihm dadurch entstehenden Kosten darf er als Schadenersatz geltend machen.

Gruß
Sassi

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Nein die Einzugsermächtigung erlischt nicht automatisch.

Es kann sein, dass manche Firmen das intern so geregelt haben.

Nach der ersten fehlgeschlagenen Abbuchung wäre es sicher ratsam gewesen mit der Firma abzusprechen wie die zahlung nun erfolgen soll.



Gruß
Schneeglitzern

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i. d. R. wird nicht nochmal versucht abzubuchen, um keine Mehrkosten zu verursachen. Man muss den Betrag selbst überweisen und eine neue Einzugsermächtigung erteilen.