Krankengeld: Ende der zahlung - weiter arbeitsunfähig - was nun?

Hallo,

ich habe heute einen Brief erhalten, der mich völlig aus der Bahn geworfen hat:

Mein Krankengeldanspruch endet in Kürze.
Laut dem Schreiben bekomme ich ab dem tag kein Krankengeld mehr, bin aber gerade erst am Dienstag als weiterhin arbeitsunfähig aus der REHA entlassen wurden. Außerdem bin ich ab dem tag nicht mehr krankenversichert.
Dem Arbeitsmarkt stehe ich aber aufgrund meiner Krankheit auch nicht zur Verfügung.

Heißt das nun, ich bekomme gar kein Geld mehr?

Ich wurde im März gekündigt (nach 10 jähriger Betriebszugehörigkeit).

Laut Bescheid endet das Krankengeld ab dem 24.09. und ich werde dann sicher noch krank geschrieben sein.

Was nun????

Danke für eure Hilfe!

LG Susanne

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Mich verwundert diese Vorgegehensweise doch sehr.

Normalerweise erhält man, lange bevor man ausgesteuert wird, den Rentenantrag, der dann bis zum Ende des Krankengeldes auch bearbeitet sein sollte. Betonung liegt auf "sollte".

Du mußt dringlichst einen Rentenantrag stellen.

Außerdem mußt Du sofort die ARGE aufsuchen und einen Antarg auf Sozialgeld (???) stellen. Das entspricht in der Höhe ALG II, aber Du bist weiterhin krankenversichert und Deine Lebenshaltung ist gesichert. Vermutlich mußt Du Deine rentenansprüche abtreten, aber das ist ja kein Problem.

Keine Sorge

Ute

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Vielen dank für deine Antwort.
Ja mich wundert das auch sehr.
Vor allem bin ich "erst" seit September 09 krank geschrieben, ich dachte immer, das gäbe es länger.

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Normalerweise beträgt der Krankengeldbezug 18 Monate.

Warst Du in den 24 Monaten vor der Sept 09 wegen der gleichen Kranheit schon mal krankgeschrieben? Das rechnet sich dann auf - auch wenn die KV eine andere war.

ute

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dann solltest Du Rente bei Rentenvers. beantragen.. die Reha war u. es heißt Reha geht vor Rente.... vom AA gibts dann sogenanntes Überbrückungsgeld (wie Arbeitslosengeld) Haben wir auch gerade durch.... die Rente musste leider eingeklagt werden, nach 2 Jahren is das nu durch

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Nachtrag: wenn Dich der AG wg Krankheit unter 2 Jahren Abwesenheit kündigt, steht Dir ne Abfindung zu, denn das is nicht rechtmäßig... das kannst Du googln. Also der Kündigung widersprechen und Abfindung fordern... am besten über Anwalt

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Der Kündigung kann sie wahrscheinlich aufgrund der längeren vergangenen Zeit nicht widersprechen. Die wird schon rechtskräftig sein.

Außerdem hat man keinen Anspruch auf eine Abfindung. Der Abfindungsanspruch wird dann, wenn man Widerspruch einlegt und klagt, richterlich festgelegt. Aber ein Abfindungsanspruch besteht nie!

Eine Firma kann einen auch nach kurzer Krankheit kündigen, WENN aus dem Krankheitsbild hervorgeht, dass man so wie so binnen eines gewissen Zeitraumes, der für die Firma als tragbar gilt, nicht wieder gesundheitlich hergestellt ist. (Z. B. eine schwere Krebserkrankung)

Liebe Grüße

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Den Paragraphen hätte ich ja gern mal gelesen.
Kannst Du den mal kurz verlinken?

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Wenn es gesundheitlich bei Dir abzusehen ist, dass Du noch längerfristig, z. B. über einen 2 Jahreszeitraum krank geschrieben sein wirst, dann kann ich Dir auch nur anraten, einen Rentenantrag zu stellen.

Du solltest eigentlich für die schnelle der Bearbeitung ganz gute Karten haben, da Du ja offensichtlich gerade zur Kur vom Rententräger warst, wie ich es verstanden habe. Oder wer hat die Kosten der Kur getragen?

Übergangsgeld bekommt man meines Wissens nur, wenn man noch einen AG im Hintergrund hat. Ich weiß es aber nicht ganz genau.

Bei meiner Mutter war es damals so, dass auch sie ausgesteuert wurde und das Krankengeld auslief. Sie hatte aber noch ihren AG. Damals musste der AG bestätigen, dass er sie nach Gesundung wieder weiter beschäftigen würde. Somit bekam sie Übergangsgeld vom Arbeitsamt.

Für ALG muss man arbeitsfähig sein. Das ist richtig. Was aber nicht heißt, dass Dir das ALG gleich gestrichen wird, wenn Du während des Bezuges erkrankst.

Allerdings weiß ich nicht, wie es ist, wenn man schon krank einen ALG Antrag stellt... Meine Mutter hätte kein ALG bekommen, da krank mit schlechter Prognose.

Dir alles Gute, Janette

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"Allerdings weiß ich nicht, wie es ist, wenn man schon krank einen ALG Antrag stellt..."

Dann greift § 125 SGB III, solange der Rententräger noch keine Feststellung getroffen hat. War bei mir auch so, ich kam arbeitsunfähig aus der Reha, gleichzeitig bekam ich die krankheitsbedingte Kündigung. Ich bekam aber schon vor der Wirksamkeit der Kündigung ALG I (Anspruch auf Lohnfortzahlung oder Krankengeld hatte ich nicht mehr).

"Meine Mutter hätte kein ALG bekommen, da krank mit schlechter Prognose."

Und das stand so in einem Bescheid der Agentur? Mit Sicherheit nicht. Ich denke eher, dass der Rententräger sie vorher schon als (befristet oder auf Dauer) ewerbsunfähig eingestuft hat.

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__125.html

Tut mir übrigens sehr leid, die Sache mit Deiner Mam, viel zu früh, das- :-(

LG
Ch.

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Eine Frage hätte ich noch , wenn es dir nichts ausmacht?

Ich habe sowieso nächste Woche einen Termin bei der SOVD bezüglich meiner Rente. Mal sehen, wie das ausgeht.

Die REHA wurde von der Rentenversicherung übernommen und aus dieser wurde ich als weiterhin arbeitsunfähig entlassen.

Soll ich mich dann am Montag bei der Agentur für Arbeit melden, wegen meines ALG 1 , oder erst, wenn der Krankengeldbezug beendet ist?
Dann ist es ja sicher etwas spät, oder?
Die Bearbeitung dauert ja sicher auch noch eine Weile.

Kannst du mir da noch einmal weiter helfen?

Vielen dank

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