Grundsicherung im Alter - kann mir da jemand helfen?

Hallo,

ich habe mal eine Frage bzgl. Grundsicherung im Alter.

Fakten:

Ehepaar lebt in einer gemeinsamen Wohnung, bekommen Zuschüsse in Form von Grundsicherung im Alter.

Jetzt ist der Ehemann verstorben.

Meine Frage: darf die Ehefrau in der Wohnung wohnen bleiben, oder läuft sie Gefahr, dass die Wohnungsgröße jetzt unangemessen ist und sie da früher oder später ausziehen muss?

Gibt es diese Beschränkungen bei der Grundsicherung im Alter überhaupt so wie beim ALGII?

Lieben Gruß
Sandra

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Soweit ich weiß kann es schon passieren das die Wohnung gewechselt werden muss.
Es muss ja eh alles neu berechnet werden.

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"Gibt es diese Beschränkungen bei der Grundsicherung im Alter überhaupt so wie beim ALGII? "

Meines Wissens ja und meiner Ansicht nach wird sie nach Ablauf von 6 Monaten ihre Kosten senken müssen, wenn die Wohnung für sie allein nicht angemessen ist.

Gruß,

W

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Das kommt darauf an..........

Es ist eine Ermessensentscheidung des Sachbearbeiters, je nachdem wie groß die Wohnung ist, die Höhe der Miete, wie alt ist die Frau, wie lange sie dort schon wohnt. Am Besten einfach mal mit dem zuständigen Sachbearbeiter reden.

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und diese zuständigen sachbearbeiter haben selten eine ahnung....

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Hi Sandra,

meine Schwiegermutter bekommt bzw. bekam auch Grundsicherung, mein Schwiegervater ist Anfang des Jahres verstorben.

Es kann sein, dass die jetzige Wohnung zu groß bzw. zu teuer für eine Person ist, das entscheidet aber die Bewilligungsbehörde und ist regional unterschiedlich.

Du musst übrigens auch bedenken, dass der Anspruch auf Grundsicherung komplett neu berechnet wird und ggf. wegfällt, wenn die Ehefrau Witwenrente bekommt (war bei uns so).

LG

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Hallo,

wenn die Wohnung zu groß für eine Person ist, muss sie ausziehen. Evtl. hat sie Glück, dass die Mietkosten im Rahmen liegen und sie bleiben darf.

Die Beschränkungen sind genauso wie beim ALG II. Meine Mutter erhält auch Grundsicherung und daher kenne ich das.

Gruß
Sassi

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Das Alter spielt dabei keine Rolle. Entscheidend ist, wer öffentliches allgemeines Steuergeld für sich beansprucht, hat auch die Voraussetzungen für eine solche Inanspruchnahme zu erfüllen.

Und das ist gut so.

Schließlich und endlich gibt es Menschen die für ihre Rente 40, 45 0der 50 Jahre gearbeitet und eingezahlt haben. Sollen die, die weniger gearbeitet oder weniger in die Rentenkasse eingezahlt haben etwa gleich gestellt sein ? Wie etwa freier Wohnungswechsel, freie Wohnungswahl, Erspartes besitzen, Auto haben. Es reicht doch schon, dass ALG II Bezieher Riesenflachbildfernseher haben und sich allein um ihre Fettleibigkeit kümmern müssen.

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Wow, was für eine absolut tolle Antwort, gib mir mehr von deiner puren Ignoranz, Unwissenheit und "ich schere alle über einen Kamm".

Gruß
Sandra

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Meine Antwort hat nichts mit Ignoranz und noch weniger mit Unwissenheit zu tun. Im Gegenteil, sie war von der Sachlichen Bergündung sehr zurück haltend.

Das würden Millionen von Rentnern ebenso sehen wie ich.

Gruß
Nobility

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Hallo

Denke, das sie umziehen muss, wenn sie weniger Geld bekommt. Den sie haben ja für 2 Personen die Grundsicherung bekommen, für 1 fällt sie nun weg.

Und wenn die Wohnung zu gross bwz zu teuer für ihre Region ist, wird sie wohl umziehen müssen.

BIanca

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Wohnungskosten werden bei Grundsicherung nur übernommen wenn sie "angemessen" sind. Was "angemessen" im Einzelfall bedeutet, ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Also beim Grundsicherungsamt nachfragen.