Neuer Job, Probezeit+Elternzeit

Hallo ihr Lieben!!!

Ich muss hier jetzt mal ne Frage stellen, da ich nicht weiß, wo wir uns sonst zwecks Arbeitsrecht hinwenden könnten.

Mein Mann hat eine neue Stelle in Aussicht, diese würde er zum 1. September anfangen. Die Probezeit geht dann meines Wissens ja 6 Monate und wäre demnach am 1. März 2011 vorbei.
Jetzt bekommen wir aber voraussichtlich Anfang Februar ein Baby, ET ist der 2.2.2011. Wir wissen, dass meinem Mann Elternzeit zusteht (haben schon einen Sohn) diese muss er ja aber spätestens 7 Wochen vor Geburtstermin beantragen. Das wäre dann also noch Mitte Dezember, mitten in der Probezeit. Jetzt hat er Angst, dass er dann aus genau diesem Grund nach der Probezeit keinen unbefristeten Vertrag bekommt.
Kann das sein? Oder ist die Firma dann praktisch "gezwungen" ihm einen Vertrag zu geben, weil er ja ab dem Zeitpunkt wenn er den Antrag auf Elternzeit einreicht im Kündigungsschutz ist.
Das wäre dann ja aber auch irgendwie komisch - wenn die Firma dann unter Zugzwang wäre.

Wie sieht das rechtlich aus? Mein Mann will natürlich nicht nach 6 MOnaten Probezeit ohne Job dastehen.


Wäre wirklich nett, wenn uns jemand weiterhelfen könnte oder wenn zumindest jemand weiß, wo man sich mit solchen Fragen hinwenden kann!

Liebe Grüße, Chrissy

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Dein Mann muß die Elternzeit nicht 7 Wochen vor ET beantragen. Er kann die Elternzeit doch auch später nehmen. Dann habt ihr das Ganze Problem nicht.
Die Firma ist nicht gezwungen ihm einen Vertrag zu geben. Allerdings - wenn Probezeit und dann "normale" Arbeitzeit ein und der selbe Vertrag ist, ist dein Mann bereits in der Probezeit unkündbar. Stellt die Probezeit einen eigenen Vertrag dar, würde der einfach auslaufen. Dein Mann hat dann keinen Anspruch auf den neuen unbefristeten AV.

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Wirklich? Ich dachte immer, egal wann er sie nimmt, der Antrag muss 7 Wochen vor dem Geburtstermin eingereicht werden???

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Hallo Chrissy,

genaues kann ich dir nicht sagen.

Aber ich würde keine Elternzeit nehmen, wenn ich in der Probezeit bin..
Das Worte Probezeit sagt ja schon alles.. es ist eine Zeit auf Probe.

Selbst wenn der AG der ELternzeit zustimmt, wird dein Mann wahrscheinlich nur die 8 Wochen nehmen, oder?

Stimmt in den 8 Wochen, steht er unter Kündigungsschutz, aber danach nicht mehr.. das heisst der AG könnte ihm dann Fristgerecht kündigen.

Dein Mann muss doch aber die Elternzeit nicht direckt nach der Geburt nehmen, sondern kann sich doch auch etwas später nehmen, oder geht das nicht?

Ich persönlich würde warten bis die Probezeit vorbei ist und ich meinen unbefristeten Vertrag in der Tasche habe.

Wo kann man sich mit so einer Frage hinwenden?! Ich würde mich an einen Familienanwalt wenden.. oder beim Jugendamt anrufen..

LG Diana

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Zeig mir das Gesetz, wo drinsteht, dass der Mann Elternzeit nehmen muss.

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Natürlich MUSS man keine Elternzeit nehmen, er WÜRDE aber gerne. Zum einen um die erste Zeit mit seinem Baby genießen zu können und zum anderen um mich zu entlasten.

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Er muss nicht, aber sie würden dann auf 2 Monate verzichten.

Gruß

Manavgat

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Ich würde unter diesen Umständen auf die Elternzeit verzichten oder es so machen, dass erst Du sie nimmst und er dann gegen Ende, da ist die Probezeit rum.

Gruß

Manavgat