Kündigung in Elternzeit wegen Insolvenz! Anspruch auf Abfindung???

Hallo!

Mein AG hat einen Antrag auf Kündigung beim Gewerbeaufsichtsamt gestellt wegen angemeldeter Insolvenz. Solle ich wiedersprechen?
Der Betrieb wird von einer neuen Geschäftsführung weitergeführt und alle momentan beschäftigten AN werden übernommen, nur die in Elternzeit nicht.
Ist diese Kündigung dann rechtens? Sollte ich wiedersprechen?
Und habe ich vielleicht Anspruch auf eine Abfindung? Hab 10 Jahre da gearbeitet, ab meiner Ausbildung.

Danke für eure Tipps, vielleicht war oder ist ja jemand in der gleichen Situation.

LG Rommi

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Also erstmal muss ja die Behörde zustimmen. Und bevor die Kündigung dann raus geht hört die Behörde dich normalerweise auch nochmal an. Da kannst du deine Argumente dann vorbringen. Allerdings denke ich, dass du wenig Chancen hast. Denn Insolvenz heisst ja, dass das Unternehmen kurz vor der Zahlungsunfähigkeit steht. Und entweder werden die "inaktiven" Mitarbeiter gekündigt, oder aber die Firma geht den Bach runter und alle verlieren ihren Job. Von daher denke ich, dass die Behörde zustimmen wird.
Du kannst zwar Kündigungsschutzklage einreichen, aber vermutlich mit wenig Aussicht auf Erfolg.

Einen Anspruch auf Abfindung gibt es nicht. Aber wenn die Kündigung kommt (und die Firma von sich aus keine Anbietet), dann kannst du natürlich mit einem Anwalt auf eine Abfindung klagen. Das hat durchaus gute Erfolgschancen. Vorallem wenn du schon so lang da arbeitest.

Rede am besten mit einem Anwalt und lotet deine Chancen und Möglichkeiten aus.

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Natürlich solltest du widersprechen, weil der Neue alle anderen übernimmt, dann kann er eben andere nur besfristet übernehmen bis zum Ende deienr Elternzeit.

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Als ich zum ersten Mal schwanger war, hatten wir das selbe. Die Reaktion vom Chef war dann, dass eben der Betrieb nicht übernommen wird, sondern ein neues Unternehmen gegründet wird in dem alle neue AV bekommen außer ich. Für den neuen AG ist das ja schließlich auch günstiger, da die Betriebszugrehörigkeitszeiten neu zählen. Ich hatte eine Fehlgeburt. Alles wurde rückgängig gemacht. Firma blieb bestehen und ich durfte da weiter arbeiten.

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Tja so eifnach ist das eben nciht mit Neugründung usw. Da hilft ein Anwalt dann manchmal Wunder, aber da sie ja wenn erstmal beim Gewerbeaufsichtsamt wiederspricht müssen die sich ja drum kümmern!

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Du wirst vor der Entscheidung der Behörde angehört. Dort kannst Du also alle relevanten Einwände erheben.

Widerspruch kannst Du dann gegebenfalls gegen die Entscheidung der Behörde einlegen.

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Hallo,

und wovon sollte dein AG eine Abfindung zahlen, wenn er insolvent ist?
Schließlich bedeutet das, er ist zahlungsunfähig.

Gruß
Sassi