Arbeitgeber zahlt Kitagebühren

Hallo,

ich habe jetzt nach der Elternzeit wieder angefangen zu arbeiten. Es ist ein neuer Job und meine neue Chefin will die Kitakosten übernehmen.
Ich habe mich jetzt schon recht viel damit beschäftigt und frage mich, ob ich damit langfristig nicht gegen den Baum fahre.
Wir hatten uns auf ein Bruttogehalt von 2100€ geeinigt. ich hab dann ausgerechnet, dass wir so ungefähr 250-300€ Kitagebühren bezahlen müssen.
Nun sagte sie mir, dass sie mir ein Bruttogehalt von 1800€ zahlt und obendrauf kommen dann die Kitagebühren. Nun glaube ich aber, dass, falls wir noch mal ein Zweites Kind bekommen ich dann Nachteile bei der Elterngeldberechnung habe. Und überhaupt. Bei der Rente, der Arbeitlosenversicherung evtl. auch.

Es wäre schön, wenn mir jemand einen Rat geben könnte. Vielleicht gibt es ja auch eine Internetseite mit Info´s.

Vielen Dank

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Du hast nur Nachteile dadurch, Deine Chefin hingegen kann die Kosten geltend machen.


Ich würde von den 2100 nicht abrücken und die Kita notfalls selbst zahlen. Bei der Steuererklärung kannst Du die Betreuungskosten auch geltend machen. Bringt zwar nur den berühmten Tropfen........aber besser wie nix.

Oder Deine Chefin legt noch was auf die 2100 extra drauf.

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Bedank Dich freundlich und lehne ab!

Du kannst die Kitagbühren von der Steuer absetzen. Eine Gehaltsumwandlung ist nicht nur steuerrechtlich verboten, sondern für Dich auch nachteilig. Eben wegen der Rentenanwartschaften, Arbeitslosenversicherungszeiten, Krankengeld!!!!! etc.

Hast Du einen Arbeitsvertrag wo das Brutto drin steht?

Gruß

Manavgat

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Hallo,

nein, ich habe zwar einen Arbeitsvertrag aber das Feld haben wir noch offen gelassen, da ich ja auch noch nicht so recht weiß wieviel wir an die kita selbst zahlen müssen.

vielen dank für deine antwort.

monique

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Nicht nur bei Elterngeld, Rente - auch bei einer möglichen Arbeitslosigkeit würdest du weniger bekommen.
Urlaubs- und Weihnachtsgeld wird auch häufig vom Brutto berechnet.
Bei einer Kreditvergabe wird dein Brutto betrachtet.
Ich weiß nicht, welchen Vorteil das Ganze für dich haben sollte.

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Hallo.

Ne, ne ... so geht das nicht.

Mein Arbeitgeber übernimmt auch die KiGa-Gebühren, aber die bekomme ich auf mein jetziges Gehalt obendrauf, anstatt einer Gehaltserhöhung, die er mir nach der Probezeit anbieten wollte.

Gruß von der Hedda.

Google mal nach "Übernahme Kinderbetreuung Kosten steuerfrei" ... da müsstest Du einiges finden.

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Ja, mit der Variante hast du nur NAchteile. Wenn sie die zusätzlich übernimmt ok, so ist es bei uns auch, aber so besser nicht!

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Hi,

bestehe auf die 2100 Euro.

Die Kita-Gebühren bezahlt zu bekommen, ist nur sinnvoll, wenn das Geld auf das Brutto obendrauf kommt. Also zB als Kompromiss anstatt einer Gehaltserhöhung.

Aber nicht, wenn der AG dann ein niedrigeres Brutto mit den Kita-Gebühren ausgleicht. Dann hast Du tatsächlich nichts gewonnen und nur die schon erwähnten Nachteile.

LG, Nele

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So kenne ich das auch. Drauf aufs Brutto...als Gehaltserhöhung. Also zahle die Kita besser erstmal selbst...

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komisch das alle drauf los schreiben.........

klar hast du einen Vorteil davon! Dein anzurechnendes Brutto ist dann weniger, also auch weniger Lohnsteuer!

Es sollte aber so sein, das sie dir das Geld nicht erst abzieht, soindern du es z.b. nach der Probezeit als Erhöhung bekommst.


Das ganze nennt sich Kinderbetreuungszuschuss !

Schau mal hier z.B: http://www.nettolohn.de/magazin/steuertipps/kinderbetreuungszuschuss.html

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Das hat nichts mit drauflosschreiben zu tun... mir wäre ein höheres reguläres Brutto immer lieber als ein bisschen weniger Lohnsteuer zu zahlen.

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Hi,

also erstmal, Elterngeld wird soviel ich in Erinnerung habe vom Netto berechnet, nicht vom brutto.

Erstmals, es ist keine Gehaltskürzung, die wäre nämlich nicht zulässig, sondern ein Angebot von einer neuen Chefin über einen neuen Job und die bietet dir an: 2100 Euro und Du bezahlst Deine Kinderbetreung selber oder 1800 Euro und ich bezahle Deine Kinderbetreuung.

Ich würde das Angebot sofort annehmen im Gegensatz vielen anderen hier.

Um es etwas plastischer zu machen (Grundannahme: Steuerklasse IV, rk oder ev, 0,5 Kinder, Kinderbetreuungskosten von 300 Euro)

Variante 1:
2100 Euro brutto --> ca. 1400 Euro netto - 300 Euro Kinderbetreuung
= ca. 1100 Euro monatlich zur Verfügung

Variante 2:
1800 Euro brutto -->ca. 1250 Euro netto + 300 Euro Zuschuss
= ca. 1550 Euro - 300 Euro Kinderbetreuung
= ca. 1250 Euro monatlich zur Verfügung


Bei Variante 2 habe ich also monatlich ca. 150 Euro mehr zur Verfügung als bei Variante 1.

Jetzt kommt natürlich noch das Problem mit dem Elterngeld.

Bei Variante 1 bekämst Du ca. 890 Euro Elterngeld, bei Variante 2 ca. 780 Euro, mach eine Differenz von ca. 110 Euro pro Monat/ 1320 Euro im Jahr.

Hört sich erstmal viel an. Wenn Du aber ca. die ersten 9 Monate den "Überschuss" sparst, dann hast Du dass Geld im Endeffekt schon wieder drinnen.

Liebe Grüße

Jarmina

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Liebes Milchmädchen,

rechne das Ganze nochmal durch, wenn sie 10 Jahre im Betrieb ist und der Betreuungzuschuss nach der Kigazeit ersatzlos wegfällt.

rechne es nochmal durch, wenn sie arbeitslos wird

rechne es nochmal durch, wenn sie noch ein Kind bekommt, der Zuschuss wird nämlich nicht als Einkommen gerechnet

rechne es nochmal durch, wenn sie länger ausfällt (z. b. schwerer Unfall) und dann Krankengeld bekommt.

rechne es nochmal durch wenn sie später Rente bekommt und 10 Jahre lang weniger eingezahlt hat.

Ende der Aufgabe!

setzen.

Gruß

Manavgat