Mehr Elterngeld durch Beschäftigungsverbot?

Bekommt man mehr Elterngeld wenn man im Jahr vorher mehr verdienst hatte als es jetzt der fall ist? Es handelt sich um immerhin ca.250 euro monatlich.... Bin gerade bei einer Firma die mir weniger zahlt als die alte.Sollte ich jetzt ein Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt erhalten so habe ich mich bis ´jetzt erkundigt>>muss man zur berechnung des elterngeldes die Monate von "Vorher"mit angeben!
Kann mir jemand sagen ob das so stimmt??

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es zählen die vorangegagnen 12 monate vor der geburt, nicht irgendwelche jahre, in denen du mehr verdient hast.

wenn du jetzt ein BV bekommst, bekommst du deinen lohn weiter, egal wieviel der auch immer ist. und anhand dessen wird dein EG berechnet.

wann ist denn dein ET?

von dem an rechnest du 12 monate zurück, rechnest dein nettoeinkommen in der zeit zusammen, etc.

aber nicht irgendwelche monate VOR diesen 12 monaten...das wäre ja schön...

lg

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Danke für die schnelle antwort ich habe hier so eine Broschüre und da steht:"Bei der Bestimmung der 12Kalendermonate werden Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld sowie Monate ´, in denen aufgrund einer Schwangerschaftsbedingten Erkrankung das Einkommen gesunken ist,grindsätzlich nicht mitgezählt!Statt dieser Monate werden weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt."Elterngeld Broschüre vom bmfsfj,Berlin Seite 21

Kann sein das es da auch wieder einen Haken gibt??Weil ich das auch so wie du gesehen habe aber nun unsicher bin??

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Hallo.

Dein Einkommen ist ja nicht durch ein BV gesunken, sondern weil Dein derzeitiger Arbeitgeber weniger zahlt, als der vorher.

Gruß von der Hedda.

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Nein, wenn du kein BV hättest, sondern schwangerschaftsbedingt krank geschrieben wärst, dann wäre es so, wie du geschrieben hast. Ob das nun besser wäre, sei dahin gestellt. Denn da würdest du ja jetzt definitiv weniger Geld bekommen.

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Du hast mich glaube verstanden allen anderen natürlich auch dank für die antworten!

Aber ich verstehe das so das ich da jetzt nicht weniger geld bekommen würde weil wohl die letzten 3Monate durchschnitts Gehalt genommen werden würden??!!

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Ein BV zählt so, als hättest du gearbeitet. Und damit geht das Netto der BV-Zeit auch in die Berechnung des Elterngeldes ein. Die Antworten der anderen stimmten insofern schon.

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Hallo

Es werden zur BErechnung des Elterngeldes die Zeíten VOR Mutterschutz gezählt.
NIcht die vor Beschäftigungsverbot. Da bekommst du ja dein Gehalt normal weiter.

BIanca

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Es werden übrigens die 12 Monate vor Mutterschutz und nicht vor Geburt gerechnet!

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Nein, das stimmt nicht. Beim BV gibts ja das volle Gehalt weiter. Bei einer Krankschreibung würdest du jetzt dann nach 6 WOchen weniger erhalten und dafür die Monate vorher angeben können und damit mehr Eltenrgeld bekommen.

Würde aber wohl dann cniht wirklcih mehr bei rumkommen!