Wieviel Erhöhung der Kindergartengebühren statthaft?

Hallo,

wir wohnen in einem netten Dorf in Schleswig-Holstein.

Hier haben wir einen kommunalen Kindergarten mit 2 Erzieherinnen,
der 22 Plätze bietet.

Besetzt sind z.Zt. aber nur 15 - nach den Sommerferien werden es
dann vorerst nur 11, ab Oktober dann wieder 14 Kinder sein. Diese Anzahl ist seit ca. 5 Jahren in etwa immer gleich.

Nun wurde auf einer Elternversammlung beschlossen, das die Regelöffnungszeiten verlängert werden sollen, um diesen (wirklich sehr schönen) Kindergartzen für mehr Eltern attraktiv zu machen.

Momentan ist KiGa von 8.00 Uhr - 12.00 Uhr - nach den Ferien soll es dann
von 7.30 - 12.30 Uhr sein.

Allen ist klar, das für diese Stunde am Tag mehr gezahlt werden muss.

Nun kommt es aber: Bei der Beantragung dieser Zeiten beim zuständigen Kreisamt, ist der Mitarbeiter darüber gestolpert, dass wir als Elternanteil noch immer soviel bezahlen, als wenn 20 (warum 20 weiß ich auch nicht wo es doch 22 Plätze gibt) zahlende Kinder da wären.

Daraufhin wurde nun neu berechnet und es kommt heraus, das wir ab
August in etwa das doppelte zahlen sollen!

O.k. - es ist hier noch relativ preisgünstig .

Es sind jetzt 68,00 € monatlich für täglich 4 Stunden, ABER: alle Ferien, alle beweglichen Ferientage der Grundschule und z. B. Freitag nach Himmelfahrt geschlossen.
Wir zahlen (wie wohl überall) 12 Monate durch, haben aber gut 3 Monate geschlossen per Jahr.

Nun sollen wir ab August 121,00 € zahlen, was einige devinitiv nicht können. Sie würden wohl Unterstützung vom Kreis bekommen, aber bei einigen ist es auch so, das sie es halt so hinbekommen müßten.

Bei zweien habe ich auch die Befürchtung, das sie dann ihre Kinder einfach abmelden. Großfamilien / B#schockauernhof - da braucht ein kind nicht unbedingt mit 3 schon in den KiGa....da reicht es auch mit 4 oder 5.

Weiß hier jemand, ob solch eine imense Erhöhung überhaupt so kurzfristig statthaft ist?

Die Elternversammlung dazu findet erst am Montag statt-ich kenne die Zahlen bloss schon weil ich als Elternbeirat bereits eben informiert worden bin. In sofern würde ich zu Montag dazu gerne ein wenig schlauer sein.

So...ist lang geworden......

Vielen Dank für's Lesen, LG Birte

1

Träger ist die Gemeinde? Dann muß der Gemeinderat die Satzung ändern, um die Gebühren erhöhen zu können. Stimmt der Rat zu, ist auch die Erhöhung statthaft. Ohne Satzungsänderung können die Gebühren nicht erhöht werden, hier muß man also die Diskussion mit den Ratsmitgliedern suchen.

Ganz ehrlich? 112 Euro für die Vormittagsbetreuung finde ich saugünstig, auch, wenn man Deine vorgebrachten Einwände berücksichtigt. Hier sind die Beiträge einkommensabhängig, in der niedrigsten (!!!) Staffelung (Jahres- EK unter 25000 Euro) kosten 4 Std. Vormittagsbetreuung bis zu 175 Euro...

2

Hallo, danke für die schnelle Antwort.

Ja es ist günstig...das wissen wir auch.

Träger ist leider der Kreis und nicht die Gemeinde.

Habt ihr denn auch so viele Schließzeiten bei den Gebühren?

In unser nächsten größeren Kreisstadt ( 9 km) wird jetzt von
8.00 - 12.30 Uhr - 90,00 Euro verlangt...habe gerade mit denen telefoniert.

LG Birte

3

Ich würde mal davon ausgehen, dass die künftigen Gebühren der Satzung entsprechen und nur nicht angepaßt wurde in den letzten Jahren!

LG

weiteren Kommentar laden
5

Eurer Kiga soll attraktiv für Eltern sein???

Das ich nicht lache. Er ist es weder jetzt noch nach der Änderung der Öffnungszeiten.

Für mich ist ein Kiga erst attraktiv wenn er von 6 - 18 Uhr geöffnet hat und keinerlei Schließzeiten hat.

Wäre das nicht eine Alternative für euch?

Ob die Erhöhung zulässig ist weiß ich nicht.

Wenn jetzt Eltern bei euch abspringen wird der Kiga vermutlich ganz geschlossen bzw. mit anderen Dörfern zusammengelegt.

Wir zahlen für einen 10 Stunden Platz (also 50 Stunden die Woche) 180 Euro inkl. Essen.

LG Ina

6

Ich hab mich auch gefragt, welcher Berufstätige mit diesen Zeiten was anfangen kann!
Da kommt man ja schon als Minijobber in Stress!

LG

8

Hallo,

ja...diese zeiten sind attraktiv.

Hier im Ort sind alle Landwirte oder aber so wie wir zu Hause selbstständig. Hier ist auf jedem Hof/Haus irgend jemand immer zu Hause oder aber die Großeltern leben auch hier.

Wir alle schicken die Kinder nur zu ihrer Förderung dahin - Betreuungszeiten brauchen tut hier wirklich keiner. Jetzt freuen sich sogar alle schon auf die großen Ferien...endlich 6 Wochen ohne tägliche Verpflichtung für die Lütten.

Der nächste Kindergarten mit 7.00 - 17.00 Uhr Betreuung ist 45 km weit weg und hat selbst da in der Stadt nur 12 Kinder.....die haben mal für 3 Gruppen geplant die sie nun einfach nicht vollbekommen.

Das einzig gute an den neuen Zeiten wäre eben, das zur gleichen Zeit der Bus zur bzw. von der Grundschule eintrifft - sprich man bräuchte nicht zweimal losfahren.
Das wäre ja eben der Grund um zumindest ab Herbst noch 3 jährige dazuzubekommen-denn die Eltern die ihre Grundschüler zum Bus bringen haben nicht die Zeit innerhalb einer halben Stunde jeweils zweimal zu fahren.

Wir werden sehen was passiert.........vielen Dank für Eure antworten, Birte

7

Grüß Dich,
Kinderbetreuung ist Sache der Bundesländer und jeweils durch ein Landesgesetz geregelt. Dort sind die Bestimmungen meist nicht sehr griffig.
Für Schleswig-Holstein gilt lapidar:
"Die Personensorgeberechtigten haben einen angemessenen Beitrag zu den Kosten der Kindertageseinrichtungen zu entrichten. Teilnahmebeiträge oder Gebühren sollen so festgesetzt werden, dass Familien mit geringerem Einkommen und Familien mit mehreren Kindern in Kindertageseinrichtungen und in Tagespflegestellen eine Ermäßigung erhalten."
Es gibt die Kann-Bestimmung bzw. Vorschlag das der jeweilige Kreis bis zum 30.06. eines jeden Jahres eine kreisweit geltende Regelung bzw. Staffelung mit den Kommunen vereinbart.
Ansonsten können individuelle Regelungen bestimmt werden, die sich aber an den Bedarfsgrenzen bzw. Regelsätze des SGB XII orientieren müssen.

Natürlich ist das Ganze nicht sehr aussagekräftig, sorry.
Gruss uwe