Wer zahlt den Schaden?

Hallo Ihr Lieben,

in unserer gemieteten Ferienwohnung habe ich einen Nachttisch und eine Nachttischlampe zufällig kaputt gemacht.

Versicherung zahlt für die Lampe nicht. Aber Tisch wäre versichert aber dabai grieft die Selbstbeteiligung.

Die vermieterin hat mir heute zwei Rechnungen zukommen lassen mit der Bitte diese zu begleichen. Bei dem Nachttisch hat sie für 10 Euro einen neue Glasplatte einsetzten lassen.
Aber sie hat sich zwei neue Nachttischlampen im Wert von 140 Euro gekauft. Soll ich beide zahlen auch wenn ich nur eine zerstört habe?
Sie könne angeblich die eine ja nicht mehr neu kaufen und braucht im Set neue Lampen.
Was würdet Ihr tun?

Danke
Liebe Grüße Lene

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Hallo

1 bezahlen, also 70 Euro. Müste aber doch deine Haftpflicht zahlen, oder?

BIanca

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Hallo,
erstens musst du nur das bezahlen was du auch kaputt bzw. beschädigt hast.
Das wäre eine Nachttischlampe.
Wenn die Vermieterin gleich 2 neue kauft ist das ihr privatvergnügen.
Zweitens musst du nur den Zeitwert ersetzen.

Das heißt, es ist nicht der volle ehemalige Neupreis zu zahlen, sondern der Zeitwert der Ware.
Das ist und war schon immer so und mehr gibt es für einen Geschädigten vor Gericht auch nicht.

Ich würde mir von der Vermieterin den ursprünglichen Preis und das Alter der Lampe mitteilen lassen, den Zeitwert ersetzen und gut.
Ich würde auch noch ungeprüft die 10,-€ für die neue Glasplatte ersetzen.

Ansonsten würde ich die Ansprüche zurückweisen.

Ich weiß ja nicht wie alt die Lampe war, aber auch 70,-€ (140,-€ durch 2) finde ich ehrlich gesagt auffallend viel für ne Nachtischlampe die in einer Ferienwohung steht.
Oder war das er gehobene bis luxuriöse Ausstattung?

Gruß
Demy

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Die Vermieterin hat für die Lampen keine rechnungen mehr und kann sich nicht an den Preis erinnern. Also was tun? Die Lampen haben sicher 10 jahre schon Ihrer laufzeit abgelaufen und die fewo war ehrlich gesagt nicht empfehlenswert. Was hat die lampe nun für einen zeitwert?

Das Ding mit der glasscheibe ist ok, die zahl ich aber ich bin auvch der meinung nur eine lampe zu ersetzen.

Leider ist meiner Versicherung der meinung es wird kein Schaden an Elektrogeräten gezahlt. Ich habe gegen diese Bescheid Wiederspruch eingelegt aber die bleiben stur bei dieser Aussage, auch eine Lampe wäre ein Elekrtrogerät.

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Zahl die 10 EUR für die Glasscheibe und wenn es hoch kommt noch mal 10 EUR für die alte, defekte Lampe.

Ich würde mich auf keine weitere Diskussion einlassen, wenn die Dame sich nicht mal mehr an den Preis erinnern kann.

Ein neues Lampenset musst Du auf keinen Fall bezahlen.

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Ich würde ihr 50 Euro geben und damit soll sich die Sache dann haben !

LG

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Hallo,

warum zahlt Deine Haftplicht den Schaden für die Lampe nicht?

Mit welcher Begründung und was für eine Selbstbeteiligung kenne, das bei der Privathaftpflicht gar nicht.

LG

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Du solltest die Forderung zurückweisen mit dem Hinweis: Neu für alt Abzug.

Sie muss nachweisen wie alt die Lampe war, was sie neu gekostet hat. 2 Lampen musst Du schon mal gar nicht bezahlen. Die 10 Euro für die Tischreparatur würde ich schon mal überweisen.

Gruß

Manavgat

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...also wenn dann nur die eine Lampe und da auch "nur den Zeitwert"!! Alles andere ist nicht rechtens.

Dafür wird sich auch Deine Privathaftpflichtversicherung aussprechen.

Übelegenswert wäre ob sich das lohnt, je nachdem wie hoch ggf. eine Selbstbeteiliung ist.

... aber bei der Lampe nur der Zeitwert!! Also Rechnung vorlegen lassen und einwerten lassen (von Deiner Versicherung)

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Nachtrag:

die FeWo ist ja ein Nebengewerbe der Vermieterin, sie setzt sämtliche Kosten und Anschaffungen ab... wenn Sie keine Belege für die alten Lampen (mehr) hat, sind diese entweder zu alt und nicht mehr abschreibungsfähig oder diese hatten nie ein Anschaffungswert... Also zahl die 10 EUR für die Glasplatte und gut...

Die anderen im Forum haben ebenfalls die Ansichten und liegen damit richtig,

Eine Rechtschutzversicherung zahlt i.d.R. für alles. Das Elektrogeräte ausgeschlossen sind, ist mir neu, es sei denn dies wurde spezifisch in Deinem Vertrag "ausgeschlossen"