kann die arge verlangen die rentenversicherung zu kündigen?

hallo

ich bin momentan mit dem 3. kind in elternzeit, mein mann lebt von mir getrennt und ich muss für die zeit harz 4 beantragen..

nun wollte die dame wissen wie der rückkaufswert meiner rentenvers. ist

kann sie denn wirklich verlangen das ich diese auflöse? würde da nur um die 3500 euro rausbekommen obwohl ich die letzten jahre viel mehr eingezahlt habe.
außerdem würde mich interessieren ob ich wenn ich ab 4.6. harz 4 beantragt habe auch ab dem monat leistungen bekomme oder ob die sagen ich muss erstmal im juni von meinem letzten lohn leben den ich ende mai für den monat mai bekommen habe?

hilfe wäre nett

danke lucky

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Hallo,

ja, leider können die dich dazu zwingen, deine RV zu kündigen, wenn der Rückkaufswert einen bestimmten Betrag übersteigt. Von diesem Betrag musst du dann so und so lange leben, damit die das Geld sparen. Ich hab meine RV auch gekündigt und bloß 360 Euro zurückbekommen. Aber das lag daran, dass mein Vater das damals gemacht hat und sich das nicht wirklich rentiert hat. Er hats leider erst so spät gemerkt, sonst hätte er den Vertrag nie unterschrieben.

Wenn du morgen dort stehst (mit Perso) und sagst 'Ich möchte Hartz 4 beantragen', musst du innerhalb von 4 Wochen den Antrag abgeben und bekommst rückwirkend bis morgen die Leistungen. Sofern dir ab morgen schon was zusteht. Wenn du am 1. nochmal Lohn bekommst oder ähnliches, wird dir das natürlich angerechnet.

Hoffe, ich konnte dir schon mal weiterhelfen.

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Natürlich können sie das verlangen! Warum auch nicht? Schließlich sind das Ersparnisse von Dir. Es sollte selbstverständlich sein, daß Du erst mal von DEINEM Geld lebst.

Du kannst aber sofort einen neuen RV-Vertrag abschließen.

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hallo,

die sind gnadenlos, die schauen sich deinen freibetrag und den wert an und dann musst du die evtl. verkaufen und davon leben.

thema gehalt, es gilt immer das zuflussprinzip. heisst wenn esnoch am 31.5 kommt, gilt es für mai. kommt es am 1.6 rückwürkend dann für juli.

lg

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Ja, wuaaaaaah, gna-den-los sind "die". Nicht die Gesetze und Richlinien, die "die" ausführen müssen.

#augen

Ohne Gruß
Eine "Gnadenlose"

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hallo,

naja ich finde es schon gnadenlos

wäre es nicht sinnvoller den rentensparvertrag in der alg2 zeit ruhen zu lassen

immerhin spart man da ja nicht für irgendwelche luxusgüter

gruß

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"kann sie denn wirklich verlangen das ich diese auflöse?"

Kann sie. Ich sehe aber hier keine große Gefahr, denn wenn der Rückkaufswert zusammen mit deinem weiteren Vermögen unter der Freigrenze liegt, musst du sie nicht auflösen.

Hier findest du die Freibeträge:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II#Freibetr.C3.A4ge

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Das hängt von der Rentenversicherung ab. Wenn keine Kapitalabfindung, sondern eine monatliche Rente vereinbart ist, dann fällt das unter den zusätzlichen Freibetrag für das Alter. Ansonsten hast Du einen Vermögensfreibetrag von 200 Euro (musst Du mal googlen, ob es 200 oder mehr Euro sind) je Lebensjahr. Heißt: du liegst mit 3500 Euro darunter.

Bevor Du irgendwas kündigst - Sachbearbeiter behaupten gerne viel und falsch - wende Dich an www.tacheles-sozialhilfe.de

Du kannst die Rentenversicherung ruhen lassen, für einen gewissen Zeitraum, das Problem liegt daran, dass Du bei einem Altvertrag dadurch die Steuerfreiheit verlieren würdest. Da musst Du Dich von der Rentenversicherung beraten lassen.

Solltest Du ihn weiter bedienen wollen, dann frag die Versicherung, ob - falls es einer mit Kapitalabfindung ist - eine Umwandlung in einen Vertrag mit Rentenzahlung möglich ist. Du wirst vermutlich nicht vorhaben, länger ALG2 zu bziehen, aber man weiß ja nie.

Bei Deiner anderen Frage, liegt es daran, wann du die Lohnzahlung für Mai bekommen hast. Imho gilt das Zuflussprinzip. Kam das Geld erst im Juni, so erhälst Du erst im Juli Geld.

Gruß

Manavgat

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Hmm kann das Amt verlangen, wenn diese den Freibetrag überschreitet, dann muss man erst das Geld verheizen eh man neues bekommt.

ABER eh das passiert, rufe doch mal bei der Versicherung an. Meines Wissens kann man da irgendwie was umschreiben oder ruhen lassen und dann darf das nicht berücksichtigt werden.

Meine Versicherung hat mir mal sowas angeboten, allerdings weiß ich nicht mehr genau wie es war und habe mich auch nicht weiter damit beschäftigt, weil ich dann wegen 2 Euro aus dem Hartz IV gefallen bin und nun Kinderzuschlag und Wohngeld bekomme.

Gruß, Nudelmaus

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Hallo zusammen,

die ARGE kann gar nichts verlangen.

Vereinbare so schnell wie möglich einen Verwertungs - Ausschuß zwecks Deiner Rentenversicherung(en) mit Deiner Versicherung. Mach am Besten für alle (falls Du mehrere Rentenversicherungen haben solltest) einen Verwertungs-Ausschuß, dann kann Dir normalerweise seitens der ARGE nichts mehr passieren.

Spreche aus eigener Erfahrung.

Gruß

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hallo

danke dir, kannst du mir noch sagen was ein verwertungsausschuß ist?

danke lucky