als Arbeitssuchend melden - bekomme ich dann Geld?

Hallo,

ich habe nach meiner Ausbildung 4 1/2 Jahre gearbeitet, danach habe ich mein Abitur gemacht und habe meine beiden Kinder bekommen. Nun kommt meine Kleine in den Kindergarten und ich bin wieder auf der Suche nach Arbeit. Wenn ich mich nun bei dem Arbeitsamt als arbeitssuchend melde, steht mir dann auch Arbeitslosengeld zu?

LG Sandy

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Vermutlich nicht:


§ 123
Anwartschaftszeit
(1) Die Anwartschaftszeit hat erfüllt, wer in der Rahmenfrist mindestens zwölf Monate in einem Versicherungspflichtverhältnis gestanden hat. Zeiten, die vor dem Tag liegen, an dem der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegen des Eintritts einer Sperrzeit erloschen ist, dienen nicht zur Erfüllung der Anwartschaftszeit.

(2) Für Arbeitslose, die die Anwartschaftszeit nach Absatz 1 nicht erfüllen sowie darlegen und nachweisen, dass

1. sich die in der Rahmenfrist (§ 124) zurückgelegten Beschäftigungstage überwiegend aus versicherungspflichtigen Beschäftigungen ergeben, die auf nicht mehr als sechs Wochen im Voraus durch Arbeitsvertrag zeit- oder zweckbefristet sind, und
2. das in den letzten zwölf Monaten vor der Beschäftigungslosigkeit erzielte Arbeitsentgelt die zum Zeitpunkt der Anspruchsentstehung maßgebliche Bezugsgröße nach § 18 Absatz 1 des Vierten Buches nicht übersteigt,
gilt bis zum 1. August 2012, dass die Anwartschaftszeit sechs Monate beträgt. § 27 Absatz 3 Nummer 1 bleibt unberührt.

oder in der Langfassung:

http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_(Deutschland)#Anspruchsvoraussetzungen

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DAs kommt darauf an, was genau du wie lange vor der Geburt der Kinder gemacht hast.

Wenns nicht mehr als 12 Monate war oder du vor der Geburt der Kidner gearbeitet hast, dann ja.

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Wie lange ist es denn her, dass du das letzte Mal gearbeitet hast?