Ausschluss Familienversicherung weil Mann Beamter ist?

Hallo,

seit 13 Monaten arbeite ich Teilzeit und sozialversicherungspflichtig.
Mein Mann ist Beamter im Öffentlichen Dienst und da unsere beiden Kinder nur zu 80% bei der freien Heilfürsorge Beihilfeberechtigt sind, laufen sie kostenfrei in meiner gesetzlichen Krankenversicherung mit.
Letzte Tage kam ein Schrieb von der KK mit Bitte um einige Angaben, unter anderem ob mein Mann Beamter sei und bei welcher KK er ist. Ich mir nichts dabei gedacht und alles wahrheitsgemäß ausgefüllt. Heute kam dann wieder ein Schrieb, dass die KK unseren letzten Einkommenssteuerbescheid haben möchte, da die Kinder unter Umständen bei zu hohem Einkommen nicht in meiner Familienversicherung mehr mitversichert sein können.
Hat jemand eine Ahnung wie hoch da die Einkommensgrenze ist?
Mit sowas haben wir ehrlich gesagt nicht gerechnet, die Kinder sind jetzt ja schließlich auch schon seit über einem Jahr bei mir mit versichert. Vielleicht kann mir jemand helfen
Danke schonmal

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So weit ich weiss gibt es da keine Einkommensgrenze. Die Kinder müssen bei dem Elternteil mitversichert sein, der mehr verdient. Ausser beide Elternteile sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse.
Da dein Mann als Beamter aber vermutlich zu 30% privat Krankenversichert ist müssen eure Kinder bei ihm versichert werden. Und das kostet eben.
Meines Wissens habt ihr da keine Alternative.

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...ne, stimmt so nicht
War früher bei meiner Mutter (gesetzlich) versichert und mein Vater war auch Beamter.
Die EK-Verhältnisse wurden überprüft - wenn mein Vater über einen bestimmten EK-Betrag gekommen wäre, hätte er mich über seine private KV mit versichern müssen. Die Grenze weiß ich allerdings nicht. Hierbei muss die KV aber auch diverse Kosten für das Kind berücksichtigen (Fahrtkosten zur Schule, sollten diese z.B. nicht über die Kommune übernommen werden). Dies gilt auch, wenn das Kind volljährig ist, und noch zur Schule geht.

LG,
Becca

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KLar haben sie die. Sie können die Kinder auch freiwillig gesetzlich versichern. Aber das muss erst alles ab einem bestimmten IEnkommen sein und nicht bei wem es mehr Einkommen ist.

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http://www.wissen-private-krankenversicherung.de/kinder-mitversichert-pkv-gkv

Wenn ich das richtig verstehe, ist die "kritische" Grenze 48.600 Euro / Jahr.

Liegt dein Mann unter diesem Betrag, bleiben die Kinder bei dir. Liegt er über der Grenze, muss er die Kinder privat versichern. Wobei das nicht zwingend bei seiner Versicherung sein muss. Ihr könnt aber auch auf die Versicherung verzichten und die fehlenden 20% selbst bezahlen.

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Hallo grafzahl,

es gilt die Versicherungspflicht in D. Wie sollte das funktionieren?

Des weiteren müssen die Kinder nicht in der PKV versichert werden, wenn die von Dir genannte Grenze (im Jahr 2010 etwas höher und eigentlich jedes Jahr steigend) überstiegen wird. Sie können auch gegen eigenen Beitrag in der GKV versichert werden.


gruß pete

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Hallo pete,

o.k., die seit 01.01.2009 geltende Versicherungspflicht hatte ich nicht auf der Reihe.

Wie unterscheidet sich denn so der "normale" Beitrag für 20% PKV zu eigenen Beitrag in der GKV?

Ich zahle für meine beiden Monster (zu 80% in Hamburg Beihilfe berechtigt) je 37 € im Monat. Es gibt schlimmeres, als in der PKV versicherte Kinder... ;-)

Gruß
Christian

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..in deinem fall musst du davon ausgehen, dass deine kinder bei deinem gatten zu versichern sind, zu höheren beiträgen-versteht sich#augen. es geht IMMER nach höherem einkommen.
ich verdiene mehr als mein gatte, bin gesetzlich versichert, meine kinds damit auch, gatte hat privat. wird jährlich von der gesetzlichen im rahmen der familienversicherung abgeprüft.l.g.c.

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DAs stimmt nicht, erst ab einer Einkommensgrenze ist dem so!

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Ich drücke dir die Daumen, dass ihr unter der Grenze ward, denn die Situation hatten miene Eltern mit uns, da ist erst nach einem Jahr aufgefallen, dass es nicht ging (beide Eltern übrigens Beamter, Vater privat, Mutter gesetzlich versichert). Die Beiträge für drei Kidner für eine Jahr bei der KK nachzuzahlen war ganz schön heftig!

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Hallo,

bei uns ähnliche Situation, Mann ist Beamter, allerdings in der freien Heilfürsorge und ich bin gesetzlich zum Studentensatz:-D
Der Mann bei meiner KK sagte uns auch, dass es eben so ab ca. 4000€ Einkommen des Mannes pro Monat wäre, dass die Kinder NICHT kostenlos bei mir m9itversichert sein können. Wollten dann auch gehaltsnachweise und so. Und siehe da, sie sind immernoch bei mir verischert. Es geht also definitiv. In unserer Situation ist es nämlöich offensichtlich, wer mehr verdient, bin wie gesagt Studentin.
Das hat sich auch bei der Prüfung der Verhältnisse im letzten Jahr nicht geändert.

LG,Kati