habe ich noch einen Restanspruch ALG1?

Hallo,

erst mal zur Vorgeschichte:
bis einschließlich Dezember 2008 habe ich gearbeitet
da die Finanzkrise es Zeitarbeitsfirmen "unzumutbar" gemacht hat Arbeitnehmer ohne Arbeitsauftrag zu beschäftigen
war ich ab Januar 2009 arbeitslos
kurz darauf bin ich schwanger geworden
August und Anfang September habe ich 5 insgesamt Wochen gearbeitet (dadurch wurde mein ALG 1 nicht neu berechnet, sondern mein Anspruch lediglich nach hinten verschoben bis Anfang Februar)
Mitte September wurde mein ALG1 Bezug eingestellt, da ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld hatte

Wir haben gute Aussicht auf eine Tagesmutter und damit auf Vollzeitbetreuung. Wenn nicht kann meine Schwiegermutter zu mindestens Teilzeit aufpassen.
Mein (nicht mit mir verheirateter) Mann hat keine festen Arbeitszeiten, die sind von Tag zu Tag unterschiedlich. Ich kann daher nicht entgegengesetzt zu seinen Zeiten arbeiten gehen.

Im November läuft mein Elterngeld aus und danach will ich wieder arbeiten gehen.
Wenn ich mich dann arbeitssuchend melde, habe ich dann noch Anspruch auf mein ALG1 vom letztem bzw. diesem Jahr?

Wenn man nur eine Teilzeitbetreuung für das Kind hat, kann man ja auch nur Teilzeit arbeiten. Wie wird dann das ALG1 berechnet? Von den tatsächlichen 35 Stunden, die man vorher gearbeitet hat oder von 40 Stunden die Woche?

Ich hoffe das es mit dem arbeiten gleich klappt, aber wenn nicht würde durch das ALG1 wenigstens die Krankenkasse bezahlt.


Gruß Karin

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wenn ich das richtig sehe, hast du insgesamt einen anspruch auf 12 monate ALG1, oder?!
je nachdem wie viele du im letzten jahr "verbraucht" hast, bleiben dir die übrig gebliebenen.

wenn du angibst, daß du für 20 stunden dem arbeitsmarkt zur verfügung stehen kannst, dann berechnet sich das alg 2 natürlich nach den 20 stunden...
(ich bin mir nicht sicher, ob es in deinem fall auf grund der berechnung vorher oder aufgrund eienr fiktiven berechnung anhand deiner qualifikation geschieht).
also angenommen es wird dein gehalt von zuvor zu grunde gelegt, dann ist die rechnugn folgende:
gehalt zuvor(berechnungsgrundlage zuvor) / 35 stunden * Stunden= berechnungsgrundlage neu

lisasimpson

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Hi,

ich bin zu Beginn meiner Arbeitslosigkeit schwanger geworden und habe 7 Monate ALG I bezogen, danach Mutterschaftsgeld und danach 1 Jahr Elterngeld.

Da ich keine neue Stelle gefunden habe, musste ich mich nach der Elternzeit wieder arbeitslos melden und jetzt kommts: mir stehen wieder 12 Monate ALG 1 zu (und nicht wie ich dachte 5 Monate), da das Elterngeld bzw. diese Zeit mit angerechnet wird. Und die Höhe hat sich nach meinen letzten Verdienst berechnet und nicht nach dem Elterngeld.

Fazit: dir müssten eigentlich wieder 12 Monate ALG 1 zustehen. Tja, und es müsste die selbe Höhe wie vorher haben.

Alle Angaben ohne Gewähr!

lg Anni

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Hallo,

ruf die Hotline an und lass dir nen Termin bei der Agentur für Arbeit geben.

Dann schaut jemand mehr oder weniger Schlaues in den PC und sagt: Ja, sie haben noch Anspruch übrig. ;-)

Das was noch übrig war, wird hinten angehängt.

Gruß Marion

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Danke für eure Antworten.
Ich gehe dann mal davon aus das ich noch einen Restanspruch habe.

@anni
12 Monate wären toll, sind aber hoffentlich unnötig. ;-) Wenn es nach dem letzten Verdienst berechnet wird ist es noch toller.

@Marion
Einen Termin brauche ich so oder so. Auf mich wartet noch "schöner" Papierkram.

Gruß Karin