Mutterschaftsgeld und Hartz 4 ??? Bitte mal um Rat

Hallo,

Ich habe Mutterschaftsgeld bekommen und nun will die Agentur für Arbeit das Geld zurück haben????

Dürfen die das oder wie sind die regeln????

Hoffe mir kann jemand weiter helfen, bin echt rat los

Danke Katja

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Hallo,

ja natürlich dürfen "Die" das, ist ja schließlich auch ihr Geld! Mutterschaftsgeld ist eine Lohnersatzleistung und dient dazu, deinen Lebensunterhalt zu decken, genauso wie ALG2. Beides gleichzeitig abzukassieren, ist in meinen Augen Abzocke.

LG Conni

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Klar dürfen "die" das. Ist ja immer nur vorbehaltlich!

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Du beziehst ALG II und du hast Mutterschaftsgeld bekommen?

Der Teil der beim Elterngeld nicht angerechnet wird, darf beim ALG II angerechnet werden.

Beispiel: Wenn du Anspruch auf 300 Euro Elterngeld hättest, aber stattdessen 390 Euro Mutterschaftsgeld bekommst, dann dürfen 90 Euro abzgl. Freibeträge beim ALG II angerechnet werden.

Seite 30
Zitat:
3.2
Leistungen nach anderen Gesetzen
Privilegiert sind:

Erziehungsgeld, vergleichbare Leistungen der Länder sowie Mutterschaftsgeld und vergleichbare Leistungen (§ 8 BErzGG), soweit diese auf das Erziehungsgeld angerechnet werden,

Elterngeld nach dem Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit (BEEG) in Höhe des anrechnungsfreien Betrages, siehe hierzu 3.7 (Rz. 11.115 f.)
Zitatende
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf

Seite 36
Zitat:
(4) Mutterschaftsleistungen, z. B. Mutterschaftsgeld, werden in vol-ler Höhe auf das Elterngeld angerechnet (§ 3 Abs. 1 BEEG). Dies kann zur Folge haben, dass während des Bezuges von Mutter-schaftsleistung der Anspruch auf Elterngeld geringer als 300 Euro ist. In diesen Fällen ist die angerechnete Leistung nach § 10 Abs. 1 BEEG ebenfalls anrechnungsfrei, soweit sie zusammen mit dem Anspruch auf Elterngeld den Betrag von monatlich 300 Euro pro Kind nicht übersteigt.
Beispiel:
Eine Mutter hätte nach der Geburt ihres Kindes dem Grunde nach Anspruch auf Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Sie erhält jedoch 390 Euro Mutterschaftsgeld, das auf das Elterngeld in voller Höhe anzurechnen ist. Während des Bezuges von Mutter-schaftsgeld erhält die Mutter daher kein Elterngeld.
Nach § 10 Abs.1 BEEG ist das auf das Elterngeld angerechnete Mutterschaftsgeld in Höhe von 300 Euro anrechnungsfrei. Auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II ist daher ein Betrag von 90 Euro abzüglich der nach § 11 Abs. 2 abzusetzenden Freibe-träge anzurechnen.
Quelle: http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Info/A015-Oeffentlichkeitsarbeit/Publikation/pdf/Gesetzestext-11-SGB-II-Zu-beruecks-Einkommen.pdf


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meiner Meinung nach habe ich das Mutterschaftsgeld zu recht bezogen und nicht zu unrecht schließlich war ich Arbeiten und da her habe ich es bezogen und das ich jetzt Hartz 4 beziehen muss bin ich ganz und gar nicht stolz draf!

Von wegen Abzoge!!!

Schön Abend noch

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Du hast Geld bekommen, daher wird dies auch aufs Sozialgeld angerechnet. Ganz klar.

Bei jemanden, der arbeitet (egal ob Minijob, TZ etc) und zusätzlich Hartz 4 bekommt, bei dem wird es auch angerechnet. Und die gehen ja auch dafür arbeiten...

Ich verstehe daher deinen Ärger hier nicht.

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Wieso mußt du denn ALG2 beziehen? Es zwingt dich doch keiner dazu! Außerdem macht man sich nicht erst kurz nach der Geburt
Gedanken darüber, wie man finanziell durchkommt. Das Kind hat ja nicht einfach an eurer Tür geklingelt und da war es, oder?

Grüße

Conni