Chef bezahlt die Feiertage nicht

Hallo,

mir platzt bald der Kragen!
Mein Mann macht seinen Meister,zwar Vollzeit aber nicht am Stück.
So,jetzt waren wir froh,dass er für die paar Monate dazwischen wieder Arbeit gefunden hat.
Gestern(immer um den 15.rum) bekam er seine Abrechnung für Mai.
Im Mai waren zwei Feiertage,den 1.mai natürlich nicht mitberechnet weil er auf einen Samstag fiel.
Ich dachte erst er hätte die Feiertage vielleicht vergessen zu zahlen,kann ja mal vorkommen,mein Mann arbeitet 8h am Tag und bekommt Stundenlohn.
16h Stunden fehlen!!!Das sind ein paar hundert euro!!!!
Mein Mann sprach seinen Chef gestern darauf an und der meinte nur,,na feiertage sind feiertage.Weihnachten bezahle ich doch auch nicht!'

Also als Meister müsste er eigentlich gelernt haben dass kirchliche feiertage natürlich bezahlt werden müssen!!!!!!!!!!!!!
Was machen wir denn jetzt????
Für drei Monate stellt meinen Mann keiner mehr ein und um eine rechtschutz versicherung wollte ich mich schon lange kümmern..hab ich leider nicht gemacht.
Ich könnte platzen vor Wut,wir wollen doch nur das was uns zusteht!
Er hat uns schon mal so ein paar Lügenmärchen erzählt,ich trau dem nicht mehr über den Weg.
Was tun?Kündigen,resturlaub nehmen(obwohl...is ja urlaub-bezahlt er bestimmt auch nciht#rofl)und dann?ALG1?Sperre wegen Kündigung..
Oh mann..

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Hallo

Als was macht dein Mann seinen Meister?
Und hat er an den Feiertagen auch gearbeitet?

Ist es so vereinbart, das er Feiertage bezahlt bekommt?

BIanca

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Hallo,

als was ihr Mann den Meister macht, spielt keine Rolle und was im Vertrag steht auch nicht.

Die Feiertage müssen bezahlt werden PUNKT

Gruß

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Das muss nicht extra vereinbart werden!

http://www.piloh.de/bezahlte-feiertage.html

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Ich wrde erstmal den Chef darauf ansprechen und ihn auf den fehler hinweisen.

Aber warum um Himmels willen wollen immer alle direkt die Flinte ins Korn werfen wenn mal was nicht glatt läuft.

Ich kann dein Ärger ja verstehen,aber nicht so drastisch reagieren und an Kündigung denken.

Erstmal ruhe bewahren und dann kann man die sachen immer noch einem RA vorlegen.

Alles gute

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Moin,

ihr braucht keine Rechtsschutzversicherung, Abrechnung mitnehmen und ab zum Arbeitsgericht. Da kann man ohne Anwalt Klage erheben. Achso...falls er in der Gewerkschaft sein sollte, kann die auch helfen...aber wie gesagt beim Arbeitsgericht ist das kein MUSS

Kündigen würd ich nicht, gibt drei Monate Sperre, aber ... ;-) ... vielleicht macht der Chef das ja freiwillig, wenn er erstmal die Klage auf dem Tisch hat.

LG
Martina

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Hallo Solana,

ermals ruhig mit den jungen Pferden!

Was meinst du mit "mein Mann arbeitet 8h am Tag und bekommt STUNDENLOHN"?

Heißt das das er für jede gearbeitet Stunde einen bestimmten Betrag bekommt und er durchschnittlich 8 Stunden arbeitet?

Oder das dein Mann eine 40 Stunden Woche (5x8h) hat mit einem bestimmten Lohn und der bleibt auch bei z.B. kürzeren Monaten gleich?

Im ersten Fall wird er nur für jede tatsächlich geleistete Stunde bezahlt (z.B. wie bei jedem Freiberufler üblich). Arbeitet er nicht bekommt er kein Geld. Warum er nicht arbeitet (Urlaub, Krank, Feiertag, Wochenende) ist dabei unerheblich.

Im zweiten Fall hat dein Mann natürlich schon ein Anrecht auf Lohnzahlung.

Da beide Varianten bei "vollständigen" Monaten in der Abrechnung nahezu identisch sind, schaut euch bitte nochmal ganz genau den Arbeitsvertrag von deinem Mann an!

LG
Tanja

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Hallo,

er hat keinen Arbeitsvertrag,wollte sein Chef nicht,damit fängt es ja schon mal an.
Vereinbart sind,dass ihm 8h pro Tag bezahlt werden(mehr wird angespart und dann kann er die abfeiern).
Also bekommt er pro Tag 8h mal xxeuro bezahlt.
Sein Gehalt ist unterschiedlich,je nach dem wieviel Tage der Monat hat.
Steht ihm also jetzt nichts für die Ft zu?
Wo kann man so was nachlesen?
Bei der alten Firma war es ganz genauso,und da HAT er die FT bezahlt bekommen!!

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http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitsentgelt

Hier sthet ganz klar,dass ihm Feiertags auch geld gezahlt werden muss,oder bin ich blöd??

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Hallo,

er soll schriftlich die Bezahlung der Feiertage einfordern, denn darauf hat er Anspruch. Ich würde durchaus auch einen Anwalt einschalten, wenn der AG nicht einsichtig ist. Rauswerfen, nur weil dein Mann Geld einfordert, das ihm zusteht, kann man ihn jedenfalls nicht.

Hier mal ein Gesetzestext dazu:

http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__2.html

Gruß
Sassi

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Vielen Dank!
Mein Mann hat heut abend noch einmal ein Gespräch,bei dem er sich hoffentlich nicht einfach so abwimmeln lässt wie gestern.
Danach kann er mit einem Anwalt ,,drohen'' oder uns etwas anderes einfallen lassen.
Ich kann ja heut abend noch mal bescheid sagen,was jetzt Sache ist.
Lg

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Du kannst ganz ruhig bleiben. Dein Mann kann bis zu 6 Monate im nachhinein dieses Geld einfordern. Also warten, bis das Arbeitsverhältnis rum ist und dann einklagen.

Gruß

manavgat

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Oh danke!!Ja stimmt,mein Vater hatte vor Jahren mal so etwas ähnliches,ich kann mich noch daraN erinnern dass die Abrechnungen bis zu einem halben Jahr korrigiert werden mussten#aha
Daran hab ich nicht mehr gedacht.
Vielen Dank,falls er heute abend immernoch nicht einsichtig ist ,können wir einfach bis November warten:-D.
Oh das ist toll..
Danke!!

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Hi,

laut §2 Entgeltfortzahlungsgesetz müssen nur die Feiertage bezahlt werden, die auf einen Arbeitstag fallen.

lg Anni