Einkommensüberhang bei ALG2

Hallo alle zusammen,

hätte da eine Frage zu dem Alg2 Bewilligungsbescheid.
Ich hoffe ihr könnt mir evtl weiterhelen,ansonsten muss ich mal bei der Arge direkt nachragen.

kurz zu der situation:

Wohne mit meinem Sohn alleine.Bin vor ca einem halen jahr hierher gezogen und holte mir auch davor das *OK* von meiner Sachbearbeiterin bei der Arge.Die Miete kostet ein wenig mehr ,wie für 2 Personen angemessen,jedoch stimmte die Arge dem Umzug zu.
441 Euro wurden mir zugesagt...
Nun steht bekam ich einen neuen Bewilligungsbescheid und es werden von diesen 441 Euro ,130 Euro einkommensüberhang abgezogen....

Bekomme zur Zeit Kindergeld (dachte das wäre anrechnungfrei?) und Unterhalt 150 Euro,was ja schon bei meinem Bedarf angerechnet wird...

warum wird dann bei meinen Kosen für Unterkunft und heizung ein Einkommensüberhang abgezogen?

ich hoe ihr könnt mir weiterhelfen,vielleicht bin ich ja zu blöd daür #schein

vielen dank und lg

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Es wird beides angerechnet, Kindergeld und Unterhalt.
Somit kommt es bei Deinem Kind zu einem Einkommensüberhang, der Dir dann angerechnet wird innerhalb der Bedarfsgemeinschaft.

Gruß,

W

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ach so,das wusste ich nicht.vielen dank

hab gedacht,dass kindergeld anrechnungsfrei ist.ich habe es mit dem elterngeld verwechselt.

verstehe nur nicht ganz,warum es 2 mal abgezogen wird #kratz
einmal bei meiner grundsicherung und einmal bei der miete.

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Es wird nicht zwei mal abgezogen.
Der Betrag des Einkommens, der über dem ALGII-Satz liegt, wird angerechnet.

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Hallo,

das Kindergeld und der Unterhalt werden zusammengerechnet. Dein Kind hat also keinen Anspruch auf ALGII. Da die Summe größer ist, als das, was man deinem Kind im Monat zugesteht, wird der "Überschuss" anderweitig angerechnet.

Hast du sonst noch Einkommen?

Gruß Marion

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nein sonst habe ich nichts mehr...
ahhhh vielen dank.jetzt weiß ich ,wie das gemeint ist