Kündigung während Elternzeit, unwirksam oder Einspruch einlegen?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ihr könnt mir mal wieder helfen.

Ich habe während der Elternzeit, die gerade ausgelaufen ist, meine Kündigung zum Ende des Monats erhalten (4 Wochen Kündigungsfrist).

War zwar heute beim Arbeitsamt, damit es keine Probleme gibt, aber ob die Kündigung unwirksam ist, konnte sie mir auch nicht sagen. Sie meinte nur, ich sollte mich beim Arbeitsgericht melden und Einspruch einlegen.

Die Frage ist nun, ob ich Einspruch einlegen muß oder ob es reicht, es dem AG mitzuteilen. (Obwohl er es eigentlich wissen sollte ;)

Danke für eure Antworten!

Lg
Dani

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Hallo Dani,

lass Dich am besten von einem Anwalt beraten - und nein, ich denke nicht, daß es reicht dem AG es mitzuteilen, der wird Dir maximal sagen, (daß er der Meinung ist) daß es rechtens ist.

Gruß W.

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Schleunigst zum Anwalt, denn du hast nur eine begrenzte zeit Zéit dafür.

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Die Kündigung ist nur unwirksam, wenn sie fristgerecht angefochten wird. Die Unwirksamkeit kann NUR ein Arbeitsgericht feststellen und Du hast nur 3 Wochen nach Zugahng der Kündigung Zeit, Klage einzureichen.

Beim Arbeitsgericht benötigst Du nicht zwangsläufig einen Anwalt, Du kannst die Klage auch schriftlich oder zur Niederschrift sofort (!) beim ArbeitG einreichen. Nicht zögern!!! Gleich handeln.

Nach 3 Wochen ist die Kündigung sonst wirksam und nicht mehr anfechtbar.

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Hallo Dani,

Du schreibst deine Elternzeit ist zu Ende, das ist die Kündigung rechtens.

Ich weiß zwar nicht, ob es noch so ist, aber bei mir war es vor 4 Jahren so:

Meine Elternzeit endete am Ende November und ich wurde an dem Tag, an dem ich hätte wieder anfangen müssen mit 4 Wochen Kündigungsfrist gekündigt, Ich war beim Anwalt und beim Arbeitsgericht. Ergebnis überall dasselbe Kündigung rechtens. War nix zu machen.
Naja mittlerweile bin ich echt froh drüber.

Meiner Meinung nach kannst du nichts machen, aber eine erste Beratung beim Anwalt kostet wenig. Hab damals glaub ich 20 Euro bezahlt.

LG sensey und ich hoffe, dass es bei dir gut weitergeht

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Wenn die Kündigung noch während der EZ zugegangen ist, so wie es die TE schrieb, ist sie NICHT wirksam. Auch nach EZ kann nicht "grundlos" gekündigt werden, auch, wenn kein besonderer Kündigungsschutz mehr besteht. Eine anwaltliche Beratung schadet also nie.