Stromrückzahlung und falsche Angaben eines Anderen

Ich wusste nicht wie ich die Überschrift wählen sollte. Da es hier einige gibt, die sich gut auskennen schilder ich kurz das Problem. Meine Schwester hat sich von ihrem Freund getrennt, folglich aus der Wohnung ausgezogen. Es bestand noch ein Garten dort hat meine Schwester immer den Strom bezahlt, ging von ihrem Konto ab. Jetzt hat sie den Stromvertrag gekündigt, der Stromfirma auch Bescheid gegeben, dass diese aufpassen sollen, das die Rückzahlung auf jeden Fall auf ihr Konto geht. Nun hat der Ar*** einen Brief dahin geschrieben das die Rückzahlung auf sein Konto zu gehen hat. Meine Schwester völlig ahnungslos bekam heute die Abrechnung in der eben stand das das Geld auf ein anderes Konto überwiesen wurde. Sie ist auf das Geld angewiesen, völlig fertig und weiß nicht mehr was sie machen soll. Heute rief sie dort an, die Dame meinte nur na ja mehr als entschuldigen kann ich mich nicht, ich weiß nicht ob wir das Geld zurück holen können.

Was können wir jetzt machen, ein Gespräch mit Ex lohnt nicht, der ist abgebrüht bis zum geht nicht mehr.

Meines Erachtens hätte die Firma doch ohne die Unterschrift meiner Schwester das Geld gar nicht auf das andere Konto überweisen dürfen, oder??? Sind die in der Pflicht das Geld auf jeden Fall zu erstatten???

LG Andrea

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Deine Schwester war Vertragspartner der Stadtwerke?

Dann hat Sie auch Anspruch auf die Erstattung. Ob die Stadtwerke das Geld in den Gulli werfen, verschenken oder irgendjemand Dritten auf das Konto überweisen ändert nichts an dem Erstattungsanspruch.

Es ist Sache der Stadtwerke zuzusehen, wie sie das Geld zurückholt.

Deine Schwester sollte die Stadtwerke auffordern die Erstattung unverzüglich auszuführen und darauf hinweisen, dass von den Stadtwerken fehlerhaft ausgeführte Auszahlungen den Anspruch nicht entfallen lassen.

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Naja nicht bei den Stadtwerken, aber bei EON. Danke für deine Antwort, dann kann ich ihr morgen Mut machen, habe nämlich ebenfalls diese Meinung vertreten.

LG Andrea

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Hallo,

wer hat den Vertrag unterschrieben, waren das vielleicht beide ?

freundliche Grüsse Werner

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Hallo Werner, nein meine Schwester war einzig und alleine Vertragsnehmerin.

LG andrea

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Hallo Andrea,

Du hast ja schon ein paar Antworten bekommen. Was das Zurückholen des Geldes angeht: Die Stadtwerke können das Geld nicht von dem Ex Deiner Freundin zurückbuchen lassen. Trotzdem hat Deine Freundin Anspruch drauf. Da müssen die Stadtwerke dann ggf. doppelt zahlen, aber das ist deren Problem.

Fröhliche Grüße von Swety

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Vielen Dank für deine Antwort, das ist das was ich meiner Schwester auch schon sagte. Aber ne Meinung eines Aussenstehenden in der Situation ist schon recht hilfreich.

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Deine Schwester soll mal bei E.On nachfragen, ob sie die Beiträge auf das E.On-Konto oder auf das Konto der Städtischen Werke oder Yellow oder sonstwohin überwiesen hat. ;-)

Ist doch wahr. Die Firmen wollen alle unser Geld und das pünktlich, aber wenn die was falsch machen, ist das unser Fehler :-[