Elterngeld bei getrennten Haushalten

Hallo ins Rund!

Ich und mein Freund überlegen derzeit, ob er auch Elterngeld beziehen kann.
ABER: wir leben in getrennten Haushalten. Er hat auch kein Sorgerecht.

In dem Merkblatt zum Elterngeld steht, dass man nur Elterngeld beziehen kann, wenn man mit dem Kind in einem Haushalt lebt. Der Papa lebt ja aber nicht bei uns.

Kann man das Kind einfach ummelden für die Zeit, in der der Vater zu Hause bleibt? Geht das denn, wenn er kein Sorgerecht hat? Wem steht dann das Kindergeld zu?
Wenn ich das für 2 Monate alles ändern müsste, wäre das ja auch irgendwie Quatsch, oder?

Danke für Tips.

LG caro

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Nein, das geht nicht.

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Nee, aber wenn du schlau bist, beantragst du die 2 Vätermonate für dich! Dann bekommst du 2 Monate länger Geld. Du erfüllst doch alle Voraussetzungen (sofern du vorher gearbeitet hast und sich dein Einkommen vermindert). Warum willst du einem Vater, der nicht mit euch zusammen wohnt und kein Sorgerecht hat zwei Monate Elterngeld schenken???#klatsch

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Da ich meine Weiterbildung unterbrochen habe aufgrund des Kindes, werde ich diese bereits im Februar nächstes Jahr fortsetzen. In der Zeit sollte der Vater das Kind betreuen anstatt die Kleine in eine Krippe zu geben. Ist in meinen Augen sinnvoller und in dem Fall würde ich ihm auch die Elternzeit "schenken".
Und nein, 14 Monate stehen mir nicht zu, da ich in einem Studium stecke (derzeit unterbrochen) und kein Einkommen vorher hatte.

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Für Dich hat der Begriff "Partnerschaft" wohl auch keine Bedeutung, oder? #kratz

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da du dann "alleinerziehend" bist hast du 2 monate länger anspruch auf elterngeld, also 14 monate!
bringt dir doch mehr als dem vater was zuschenken wovon du nix hast...

LG

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Ohne vorheriges Erwerbseinkommen stehen mir die 2 Monate zusätzlich leider nicht zu. Ich studiere.

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Warum sollte sie von der Elternzeit des Vaters nichts haben?
Ich denke, sowohl Vater als auch Mutter und natürlich das Kind können davon nur profitieren!

Seid Ihr hier alle sooo missgünstig, dass Ihr Eurem Partner (und Vater Eures Kindes) nicht mal zwei Monate Elternzeit und Elterngeld zugestehen würdet, nur, weil man in zwei getrennten Wohnungen lebt?

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Frag doch mal andersrum, warum meldet sich der Vater nicht um?