Kontopfändung....erlaubt?

Mein freund und ich haben ein gemeinsames konto wo er aber der hausbesitzer von ist und ich eben ein zweitkarte habe. dürfen die den lohn von meinem freund pfänden wenn sie eigentlich an mein geld wollen? kindergeld unterhalt elterngeld und hartz4 dürfen die doch so weit ich weiss nicht pfänden oder? wir sind nicht verheiratet

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lg coco

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lg coco

Haben Sie ein gemeinsames Konto mit Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin, auf dem jetzt die Kontopfändung eingegangen ist?
Bei einem gemeinsamen Konto ist in der Regel jeder Kontoinhaber allein über das gesamte Guthaben verfügungsberechtigt. Damit trifft die Kontopfändung auch das Guthaben des Partners oder der Partnerin. In der Konsequenz können Sie beide nicht mehr über das Guthaben verfügen! Um dies zu ändern, muss die Person, gegen die kein Pfändungsbeschluss vorliegt, bei Gericht eine Freigabe ihres jeweiligen Einkommens erwirken.

Was können Sie tun:

Ist bei einem gemeinsamen Konto auch das Guthaben der Partner von der Kontopfändung betroffen, versuchen Sie sich eine Freigabeerklärung des Gläubigers oder der Gläubigerin per Telefon oder Fax zu beschaffen. Die Bank zahlt Ihrem Partner oder Ihrer Partnerin dann kurzfristig die für ihn oder sie bestimmten Gutschriften aus.
Weigern sich die Gläubiger, müssen Ihr Partner oder Ihre Partnerin bei Gericht die Freigabe ihres jeweiligen Einkommens erwirken. Hierzu sollten diese unverzüglich bei Gericht eine sogenannte Drittwiderspruchsklage auf Freigabe ihrer Einkommens einreichen (§ 771 Zivilprozessordnung).
Holen Sie sich dabei professionelle Unterstützung durch eine Schuldnerberatungsstelle oder anwaltlichen Rat.
Überlegen Sie sich, ob Sie für die Zukunft nicht besser jeweils ein eigenes Konto führen wollen. Damit können Gutschriften und Überweisungen für Sie jeweils genau getrennt werden.

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Ist es ein gemeinsames Konto oder nutzt Du sein Konto mit Vollmacht?

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Wäre das was anderes, wenn er/sie das Konto nur mit Vollmacht nutzt??

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Meines Erachtens ja.

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