ALGII-Antrag abgelehnt, 20jährige Schwangere wohnt noch bei Mutter

Hallo.

Vielleicht weiß ja jemand spontan einen Rat.

Folgende Sachlage:
Meine Schwester, 20 Jahre, erwartet ihr erstes Kind. Sie ist arbeitssuchend, hat letztes Jahr im November ihre Ausbildung zur Einzelhandelskauffrau abgeschlossen. Da sie während der Ausbildung kein Geld verdient hat, musste sie - da unter 25 - bei unserer Mutter wohnen.
Meine Mutter ist geringverdienende Altenpflegerin und erhält Witwenrente...
Für meine Schwester gibt es nur folgende Einkünfte: Kindergeld und Waisenrente. Das allein reicht aber nicht aus, um ihren Unterhalt später mit Kind finanzieren zu können.
Ihr Antrag auf ALGII wurde abgelehnt, weil unsere Mutter 50 EUR über dem Bedarfssatz liegt.
Nun muss meine Schwester also bei unserer Mutter wohnen bleiben (wollte mit ihrem Partner vor der Geburt in eine gemeinsame Wohnung ziehen) und unsere Mutter muss sich um den Unterhalt der eigenen Tochter und des Enkels kümmern - laut Amt.

Meiner Schwester wurde noch nahe gelegt, mal einen Antrag auf Wohngeld zu stellen - aber bei dem muss man ja nachweisen, dass man für seinen Lebensunterhalt schon allein aufkommen kann, bevor es überhaupt Wohngeld gibt.

Wie nun also weiter?
Wir würden gern gegen den abgelehnten ALGII-Antrag Widerspruch einlegen, vielleicht weiß ja jemand von euch, auf welche rechtlichen Quellen (SGB) wir da Bezug nehmen können? Oder ist die Situation aussichtslos und meine Schwester muss dann mit ihrem Baby bei unserer Mutter wohnen bleiben?

Vielen Dank schonmal für eure Antworten!


PS: Hier geht es wirklich nur um obig angeführtes Problem. Ich möchte keine Wertung/Meinung zum Umstand meiner Schwester lesen müssen.

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Hallo

Warum hat sie in der Ausbildung denn keine Vergütung bekommen?

Unsere Azubis haben so 600 € am Anfang bekommen.

Sie bekommt Kindergeld und Halbwaisenrente also denke ich das das den Unterhalt abdeckt.

Wozu soll sie dann ein Anrecht auf ALG 2 haben.
Wenn sie mit ihrem Parntner zusammen zieht ist er für sie zuständig und wenn sein Einkommen nicht reicht können sie ergänzend ALG 2 beantragen.

Nach der Geburt ist der Partner zuständig für den Unterhalt des Kindes nicht die Oma.
Wieso soll der Staat da zahlen?

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<<Nun muss meine Schwester also bei unserer Mutter wohnen bleiben (wollte mit ihrem Partner vor der Geburt in eine gemeinsame Wohnung ziehen) und unsere Mutter muss sich um den Unterhalt der eigenen Tochter und des Enkels kümmern - laut Amt.
<<

Wieso muss sie bei der Mutter wohnen bleiben? Natürlich kann sie mit ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen und sollte sie mit ihrem Einkommen unter ihrem ALG II Bedarf liegen, können sie ergänzend ALG II bekommen. Wenn das Baby da ist kommt je nachdem ob sie Anspruch haben und welche Voraussetzungen sie erfüllen ALG II oder aber Wohngeld und Kinderzuschlag in Frage.

Da sie schwanger ist und somit eine eigene Familie gründet ist das auch U25 möglich.

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Was sollen wir über Deine Schwester sagen, wir kennen sie doch gar nicht.

Die Auskunft vom Amt ist falsch. Es kommt leider immer wieder vor, dass Leute - entgegen der Rechtslage - abgewimmelt werden.

Es gibt mehrere Möglichkeiten:

www.tacheles-sozialhilfe.de

kontaktieren und darum bitten, jemanden vor Ort zu vermitteln der hier berät und weiterhilft.

Pro Familia aufsuchen, Caritas oder den Pfarrer um Beratung und Unterstützung bitten. Auch örtliche Frauenvereine sind oft eine große Hilfe. Es gibt auch Anwälte die für PKH gute Arbeit leisten.

Zusätzlich würde ich einen Antrag auf ALG2 schriflicht per Einschreiben mit Rückschein bei der ARGE stellen. Formlos als Brief. Text: hiermit stelle ich einen Antrag auf ALG2 für mich. Ich bin in der und der Woche schwanger habe folgende Einkünfte (Auflistung), KV ist nicht greifbar/unbekannt (wenn es so ist). Bitte geben Sie mir umgehend einen Beratungstermin und teilen mir mit, welche Unterlagen sie von mir benötigen. Auch brauche ich dringend Hilfe bei der Suche nach einer Wohnung, da ich mit Kind nicht bei meiner Mutter wohnen bleiben kann.

Unter 25 musst Du bei den Eltern wohnen bleiben, aber nicht! wenn Du ein Kind hast. Deine Schwester hat in meinen Augen auch Anspruch auf Möbel, Erstausstattung für das Kind und Schwangerenmehrbedarf und später Alleinerziehendenzuschlag. Elterngeld wird nicht angerechnet.

Sie kann auch bei der Caritas und oder den katholischen Organisationen Anträge auf Beihilfen stellen. Bei letzteren ist die Frist leider sehr kurz. Deren Ziel ist, Abteibungen zu verhindern.... Pro Familie kann aber auch hier sagen, wer welche Gelder gibt und wo die Anträge zu stellen sind.

Am besten kennt sich hier king.with.deckchair aus. Vielleicht sagt sie noch was dazu.

Was ist mit dem KV? Er ist Deiner Schwester gegenüber unterhaltspflichtig, dem Kind sowieso. Ich würde mich bei einer Anwältin beraten lassen, wenn der KV bekannt ist.

Alles gute für Deine Schwester, das wird schon.

Gruß

manavgat

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"Ich würde mich bei einer Anwältin beraten lassen, wenn der KV bekannt ist."

Wir er wohl, wenn die beiden planen, zusammen zu ziehen.

Gruß,

W

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Super, ich danke euch für eure Antworten :-) #pro
Ich selbst habe mich mit diesem Thema noch nie beschäftigen müssen, von daher bin ich wirklich sehr dankbar für jede Hilfe, damit ich meiner Schwester weiterhelfen kann!

Der Kindsvater ist bekannt, will sich nach der Geburt auch um Mutter und Kind kümmern. Er hat seit kurzem wieder Arbeit. Das wird der Sache bestimmt auch weiterhelfen.

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Warum will er sich erst nach der Geburt um Mutter und Kind kümmern?
Ich denke, die beiden möchten zusammen ziehen?

Ab Beginn des Mutterschutzes ist er eh unterhaltspflichtig für Deine Schwester!

Gruß,

W

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Tja, nun, das waren eben seine Worte ... er ist 21 und meint, sich vor der Geburt noch ein wenig "austoben" zu müssen (Party etc.)
Aber ich sehe die beiden morgen beim Familiendate wieder und werd ihnen wohl doch nochmal ihre Rechten und Pflichten vor Augen führen, vielleicht kommt er dann auch mal von diesem "Trip" runter und kümmert sich jetzt mehr um meine Schwester.

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Du vergisst zur Waisenrenten und Kindergeld kommt noch Elterngeld und Kindergeld fürs Kleine plus Unterhalt ( den wird er doch wohl freiwillig zahlen ) vom Kindesvater.
Zum Rest kann ich nichts sagen aber keine Angst, sie werden nicht verhungern und mehr oder weniger als wenn sie alleine wohnt hat sie dann ja auch nicht denn Kindergeld, Unterhalt ect wird auch vom Amt angerechnet wie auch das Einkommen ihres Freundes wenn die zwei zusammen wohnen-da ein Kind da ist zählen sie meines Wissens sofort als Bedarfsgemeinschaft ( lasse mich aber genre eines besseren belehren )

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Guckst du hier;

http://www.google.de/#hl=de&source=hp&q=tacheles+sozialhilfe+de&aq=1&aqi=g4&aql=&oq=tacheles+Sozialhilfe&gs_rfai=&fp=7d85378b60ccd519



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Irre ich mich oder werden Waisenrente und Kindergeld nur in der Ausbildung gezahlt?!#gruebel

Sie hat die Ausbildung doch abgeschlossen...

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Soweit ich weiß, erhält sie immer noch Waisengeld, ob sie Kindergeld bekommt, weiß ich nicht. Ich werde mich erkundigen :)

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Waisenrente gibt es von der gesetzlichen Rentenversicherung nur bis 18 und darüber hinaus nur wenn sich derjenige in Ausbildung befindet.

Wenn sie die Ausbildung im Nov abgeschlossen hat, denn kann es vielleicht sein, dass das Geld noch nicht eingestellt wurde.
Heißt im Umkehrschluss Rückforderung....

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