Arbeitsvertrag nicht annehmen - Sanktion von AG?

hallo ihr lieben,

habe eine frage an die rechts-experten. ich habe heute einen arbeitsvertrag zugesandt bekommen, noch von keiner partei unterschrieben.

nun ist es so, dass ich diese stelle nicht antreten will. im vertrag selber stehen folgende passagen (auszugsweise):

- vertragsbeginn 01.06.

- probezeit 6 monate, 14tägige kündigungsfrist

- eine kündigung vor dienstantritt ist ausgeschlossen

- im falle der schuldhaften nichtaufnahme oder vertragswidrigen beendigung strafe in höhe von 4 monatsgehältern

so, nun wüsste ich natürlich gerne ob mir diese strafe droht wenn ich den vertrag ablehne oder ob ich nichts zu befürchten habe weil ja noch nichts unterschrieben ist.

wer kann mir weiterhelfen?

#danke

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Letzteres.
Bevor der Vertrag unterschrieben ist, hast Du Dich mit den Bedingungen auch nicht einverstanden erklärt.

Gruß,

W

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danke!

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So lange nichts unterschrieben ist, hast du nichts zu befürchten. Du hast dem Vertrag schließlich noch nicht zugestimmt.

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Da wär ich mir jetzt nicht so sicher:

Arbeitsverträge bedürfen nicht der Schriftform: D.h. wenn die strittigen Punkte Dir bereits mündl. ( womöglich ) mit Zeugen erkärt wurden, kann es bei Nichtunterzeichnen der Schriftform zu Sanktionen kommen.

Aber ich bin ja auch kein Jurist.

Wenn Du jedoch mündl. dem Angebot bereits zugestimmt hast, ist es aber in jedem Fall möglich bei Nichtantritt der Stelle die erneuten Werbungskosten an Dich weiterzuleiten . Dafür bedarf es keines Vertrages. Du bist in solchem Fall Schadensersatzpflichtig.

M.

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Ja, SOLLTEN diese Details vorher schon mündlich einvernehmlich besprochen worden sein, gilt das natürlich als mündlicher Vertrag, da hast Du Recht.
Dann wäre aber der AG wiederum in der Beweispflicht.

Gruß,

W

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Eigentlich hast du nicht ganz unrecht. Aber es wird sehr schwer für den Arbeitgeber zu beweisen, dass der Arbeitnehmer zugestimmt hat. Ebenso welche Inhalte besprochen wurden und damit das mit der Strafe wirksam wird, müsste der Arbeitgeber auch beweisen, dass das auch besprochen wurde und der Arbeitnehmer einverstanden war.
Im Zweifel entscheidet das Arbeitsgericht in solchen Fällen meistens für den Arbeitnehmer. Vor allen Dingen da der Arbeitgeber so oder so verpflichtet ist einen schriftlichen Vertrag über die wichtigen Bestandteile des Vertrages auszuhändigen.

Den schriftlichen Vertrag gibt es jetzt, aber der ist noch von keiner Seite unterschrieben worden. Und dem Arbeitgeber wird es schwer fallen zu beweisen was er mündlich mit dem künftigen Arbeitnehmer besprochen hat.

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Darf ich fragen, wieso du den Vertrag nicht unterzeichnen möchtest? Denn die von dir genannten Passagen sind an sich einwandfrei und durchaus üblich.

Das einzige, was mich stutzig machen würde wäre, dass der AG den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat. Ich kenne es eigentlich so, dass der AG als erstes unterzeichnet und ihn dann an den zukünftigen MA sendet.
Ich würde da dann drauf pochen, dass man vielleicht einen Termin ausmacht und dann beide Parteien gegenseitig unterzeichnen. Nicht dass der AG ggf. noch was im Vertrag ändert, wenn du dein unterschriebenes Exemplar hin schickst.

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bei der arbeitsstelle handelt es sich um einen 400-euro-job. ich habe jedoch ein besseres angebot erhalten das mir mehr möglichkeiten bietet.

@ die andern:

im gespräch wurde nicht über die genauen vertragsinhalte diskutiert, mir ging es auch lediglich darum ob ich mich allein durch das zusenden der verträge schon in irgendeine misere gebracht habe. meine ablehnung hat ja auch nichts mit den klauseln zu tun sondern eben mit der ganzen sachlage drumrum.

von evtl. kosten, die mir entstehen sollte ich das angebot ablehnen, war keine rede.

liebe grüße,
yvonne