Konsequenzen beim Überschreiten der Jahresfahrleistung? (Kfz-Vers.)

Hallo,

beim Tarifwechsel der Kfz-Versicherung haben wir die jährliche Fahrleistung mit 10.000 km angegeben. Dann habe ich eine Arbeit gefunden, wo ich nur mit dem Auto hinkomme und dementsprechend sind die 10.000 jetzt schon verfahren. #schwitz

Nun ist bis Jahresende ja ein bisschen mehr Zeit. Ich habe mir zwar ein kleineres Auto gekauft, mit dem ich zur Arbeit dann fahre. Aber es kann ja durchaus sein, dass mein Mann mal mit dem anderen fährt. Und wenn was passieren würde, welche Konsequenzen könnten auf uns zukommen, sollten wir den Vesicherungsantrag nicht anpassen?

Vielen Dank für eure Erfahrungen.

Gruß
Malisch

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Ihr seid verpflichtet Änderungen in der Nutzung dem Versicherer zu melden. Tut ihr das nicht, könnte er streng genommen in einem Schadensfall die Leistung verweigern.
Daher einfach ein Schreiben an die Versicherung, dass sie die Laufleistung von vorausssichtlich 10.000 km auf 20.000km (oder was auch immer) geändert hat. Wenn es jetzt nur eine Überschreitung von 10% sind ist das ok. aber bei einer "verdoppelung" .....
... könnte allerdings sein, dass sich dann der Beitrag erhöht, aber vermutlich nur um ein paar Euro.

Ich würde da auf Nr. sicher gehen!

LG
Tanja

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Meine Versicherung will jedes Jahr zum 01.01. den Tachostand haben. Ich bekomme eine Mail und muss den dann melden, genau wie den Wasser- und Gasverbrauch an meine Stadtwerke.
Da würde es bei mir auffallen und ein anderer Tarif fällig.
Ob das alle Versicherungen mittlerweile so machen, weiß ich nicht.
Einen falschen Tachostand melden wäre Betrug und würde die fristlose Kündigung, vielleicht sogar eine Strafanzeige nach sich ziehen.

Fakt ist: auf den Versicherungsschutz (Haftpflicht) hat es keinen Einfluss. Im Schadensfall tritt die Versicherung unabhängig von der tatsächlichen Fahrleistung ein. Anschließend erfolgt dann die Höherstufung in einen Tarif mit mehr Kilometer plus ggf. einen "Strafzuschlag".

Mein Tipp: wenn Du jetzt schon Deine Kilometer für 2010 voll hast, die angegebene Jahresfahrleistung also offensichtlich viel zu niedrig ist, melde es ! Sofort !
Du wirst einen passenden Tarif bekommen und gut ist. Das macht ein paar EUR mehr aus, was soll's ? Wahrscheinlich weniger als Du denkst.

Willst Du deswegen jetzt Dein Auto das nächste halbe Jahr in der Garage lassen oder bei jeder Fahrt ein schlechtes Gewissen haben ?

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Ja, wahrscheinlich werde ich es anmelden. Ich habe es schon durchgerechnet, es wird 40 Euro mehr kosten. Aber was soll´s.

Danke euch.
Gruß

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Wer gegenüber seiner Kfz-Versicherung bewusst falsche Angaben macht, z.B. hinsichtlich der Gesamtlaufleistung des PKW, kann im Schadensfall nicht auf Leistungen der Versicherung hoffen. Denn nach dem Versicherungsvertragsgesetz wird der Versicherer in einem solchen Fall von der Pflicht zur Leistung frei. Das Oberlandesgericht Hamm (Az.: 20 U 205/98) entschied aber in diesem Zusammenhang, dass jedenfalls dann, wenn der Versicherungsnehmer falsche Angaben im Fragebogen gegenüber dem Außendienstmitarbeiter berichtigt, bevor diese dem entscheidungsbefugten Sachbearbeiter zur Kenntnis gelangen, die Versicherung zahlen muss.