So verärgert über Arbeitsamt! Bin ich im Recht?

Hallo an alle!

Das hier wird wohl sehr lang werden, aber ich hoffe ich kann hier ein bisschen in Erfahrung bringen ob ich im Recht bin:

Ich arbeite Teilzeit, vor allen Dingen von Nachmittags bis Abends. Mein Mann ist seit 3 Monaten leider arbeitslos und wir haben eine 2 jährige Tochter.

Nun bemüht sich mein Mann selbstverständlich wieder um Arbeit und hat aufgrund einer Stellenanzeige auf die er sich gemeldet hat ein Praktikum machen müssen. Dieses ging 2 Wochen und wir mussten uns bemühen, jemanden zu finden, der unsere Tochter in der Zeit betreut. Das haben wir dann auch, wobei uns da natürlich Kosten entstanden sind.

Bei dem Termin heute auf dem Arbeitsamt wurde uns dann mitgeteilt, dass die Betreuungskosten nicht übernommen werden. Wenn wir jemanden für die Betreuung bräuchten, im Falle mein Mann würde Vollzeit arbeiten, dann solle er sich um Teilzeitarbeit bemühen.
Das war schon so ein Schlag ins Gesicht und ich sagte, dass wenn mein Mann wieder Arbeit hat, wir uns auch eine Betreuung leisten können. Wir möchten nur die 150 € wieder haben, die für die Betreuung von unserer Tochter ausgeben mussten weil mein Mann dieses Praktikum ja antreten musste. Hätte er es nicht getan, hätte er eine Sperre seines Arbeitslosengeldes bekommen.

Ich meine: Wenn wir das Geld hätten, wollte ich es ja nicht so zwingend wieder haben. Da wir aber ja gucken müssen, wie wir im Moment über die Runden kommen, ist es doch eigentlich nur Recht, dass wir das Geld, das wir ausgeben müssen, für etwas, was er tun MUSS, wieder haben möchten.
Er hatte ja keine Wahl mit dem Praktikum. In seiner Vereinbarung mit dem Amt steht ja drin, dass er alles annehmen muss, da ihm sonst eine Sperre droht.

Ich finde es unfair Leuten die Harz 4 beziehen, alles zu bezahlen, sogar einen Ganztagesplatz in einer Kita, wobei die ja jeden Tag zuhausen sind, und mein Mann, der sich um Arbeit bemüht und nur ALG 1 bezieht, steht rein gar nichts zu?
Wir könne also bleiben wo der Pfeffer wächst nur weil wir das tun, was uns vom Amt so vorgeschrieben wird?
Das finde ich nicht fair und das möchte ich so nicht akzeptieren.

Und ich bin der Meinung ich bin im Recht? Oder liege ich da so falsch? Sehe ich das alles so eng?

Ich möchte noch einmal betonen, dass ich nichts dagegen habe, dass ein Arbeitssuchender auch einen Ganztagesplatz oder anderes bezahlt bekommt, ich möchte nur gleiches Recht für alle. Denn nur weil wir kein ALG 2 beziehen sondern ALG 1 kann es doch nicht sein, dass uns dann gar keine Leistungen zustehen.....

Ich hoffe ihr könnt mir da ein bisschen weiterhelfen, auch wenn mein Beitrag jetzt so lang geworden ist.

Danke schon einmal im Vorraus.

Chrissy

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<<Ich möchte noch einmal betonen, dass ich nichts dagegen habe, dass ein Arbeitssuchender auch einen Ganztagesplatz oder anderes bezahlt bekommt, ich möchte nur gleiches Recht für alle. Denn nur weil wir kein ALG 2 beziehen sondern ALG 1 kann es doch nicht sein, dass uns dann gar keine Leistungen zustehen....<<

Vergiss bitte aber nicht, dass jemand der ALG I bezieht oft mehr hat als ein ALG II Empfänger, denn beim ALG I ist z. B. das Einkommen des Partners nicht relevant usw. Wenn der Partner also sagen wir mal 2000, 10000 Euro Netto oder sonst wieviel verdient, wird es nicht angerechnet.

Natürlich gibt es auch die Leute die dann weniger haben, aber die können ergänzend ALG II bekommen, wenn sie mit ihrem ALG I und dem Einkommen unter ihrem ALG II Bedarf liegen.

Das wollte ich nur kurz klar stellen.


<<Nun bemüht sich mein Mann selbstverständlich wieder um Arbeit und hat aufgrund einer Stellenanzeige auf die er sich gemeldet hat ein Praktikum machen müssen. Dieses ging 2 Wochen und wir mussten uns bemühen, jemanden zu finden, der unsere Tochter in der Zeit betreut. Das haben wir dann auch, wobei uns da natürlich Kosten entstanden sind. <<

Von wem kam die Stellenanzeige? Vom Arbeitsamt oder hat er sich die selber rausgesucht? Wenn letzteres hätte er auch ablehnen können. Denn eine Sperre droht nicht, wenn man sich selber was sucht und dann ablehnt. Nur wenn man Angebote ablehnt die vom Arbeitsamt kommen.

<<Er hatte ja keine Wahl mit dem Praktikum. In seiner Vereinbarung mit dem Amt steht ja drin, dass er alles annehmen muss, da ihm sonst eine Sperre droht. <<
Nur, Stellen die ihm vom Arbeitsamt angeboten werden darf er nicht ablehnen. Stellen die er selber sucht kann er ablehnen soviel er will.

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Was bi_di schreibt stimmt.

Dein Mann wird sich wohl auch Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestellt haben. Also kann das Arbeitsamt davon ausgehen, dass die Kinderbetreuung gesichert ist.
Wäre dem nicht so und dein Mann hätte sich nur Teilzeit zur Verfügung gestellt, bekäme er auch nur anteilig ALG I.

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Wenn die beiden anderen mit ihrer Vermutung richtig liegen, dass Dein Mann Vollzeit-arbeitssuchend gemeldet ist, hat er sicherzustellen, dass die Betreuung Eures Kindes auch für diese Zeit gewährleistet ist.

In dem Fall würde ich wegen der 150 Euro die Füße tunlichst still halten, da ihm auch nur anteiliges ALGI zusteht und ihr mit Rückforderungen rechnen müßt.

Gruß,

W

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Naja, so ganz unrecht hat das Arbeitsamt nicht.
Dein Mann ist vermutlich ganztags arbeitslos gemeldet? Dann hat er bei der Arbeitslosmeldung unterschrieben, das die Betreuung seines Kindes gesichert ist.

Nun stellt sich aber raus, das sie das gar nicht ist - zumindest nicht finanziell. Und das kann das Arbeitsamt durchaus so auslegen, das die Angaben Deines Mannes falsch waren. Normalerweise tappen Frauen in die Falle: Sie melden sich Vollzeit arbeitslos, werden kurzfristig in eine Massnahme gesteckt und haben keine Ahnung, wohin mit dem Kind.

Ich verstehe durchaus das Argument, das man zwar jemand hat, aber den Betreuungsplatz durch die Arbeitslosigkeit nicht bezahlen kann. Allerdings sind für die Ermässigung von Betreuungsplätzen (Tagesmutter oder KiTa) i.d.R. die Jugendämter zuständig. Da mag es aber regionale Unterschiede gebe.
Auch das Argument, ihr hattet durch die Kurzfristigkeit des Praktikums keine Zeit, Euch vorher um einen KiTa-Platz / jugendamtgeförderte TaMu zu kümmern, zieht nicht - wegen oben.

Grüsse
BiDi

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Also du gehst im Normalfall von Nachmtitag bis Abends arbeiten und dein Mann hat vor 3 Monaten Vollzeit gearbeitet. Wo war denn euer Kind in der Zeit?

Vielleicht solltet ihr überlegen wer sich um das Kind sorgt, denn so werdet ihr in der nächsten Zwickmühle sein, wenn dein Mann von Heut auf Morgen einen Job findet.

Sofern du etwas schriftliches hast wegen der Übernahme der Kosten für die Betreuung des Kindes kannst du ja Widerspruch einlegen. Ich glaube allerdings nicht dass es soviel bringt.

Den Punkt der hier angesprochen wurde wegen der Rückforderung, finde ich nicht ganz nachvollziehbar.

Das würde ja heissen,dass wenn jemand sich nur für eine Teilzeitstelle eintragen lassen würde dass er dann auch nur die Teilzeitbeträge aus der vorhigen Vollzeitbeschäftigung als Arbeitslosengeld erhält. Das wäre doch eher anders herum zu vollziehen?

Arbeitslos ist der, der wenigstens 15 Std. zur Verfügung steht.
Der Punkt dass man zeit - und ortsnah den Vorschlägen folge leisten kann ist hier interessanter, denn das kann er augenscheinlich nicht, von daher sollte er sein Gesuch von Vollzeit auf Teilzeit ändern, wie es auch die/der SB angeraten hat.

Wenn eine Vollzeitarbeit gwünscht ist, dann würde ich auch jetzt schon dafür sorgen dass das Kind versorgt wird. Allerdings gebe ich als Mutter auch zu bedenken, dass es doch mit 2 Jahren arg früh ist. Ich weiss, nun kommen wieder die Mütter die noch "mit dem Mutterkuchen" zur Arbeit gegangen sind. Ich sehe es halt immer so dass ein Kind die Mutter bis zu einem gewissen Punkt einfach noch braucht.

Viel Glück wünsch ich euch bei der Jobfindung!

#snowy

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Hallo

Das würde ja heissen,dass wenn jemand sich nur für eine Teilzeitstelle eintragen lassen würde dass er dann auch nur die Teilzeitbeträge aus der vorhigen Vollzeitbeschäftigung als Arbeitslosengeld erhält. Das wäre doch eher anders herum zu vollziehen?

Ja, genauso ist es. Wenn er sich nur arbeitslos für eine Teilzeitstelle meldet z.b. 50 % erhält er natürlich auch nur die Hälfte von seinem Arbeitslosengeld. Ist doch logisch?

LG
Sini

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"Das würde ja heissen,dass wenn jemand sich nur für eine Teilzeitstelle eintragen lassen würde dass er dann auch nur die Teilzeitbeträge aus der vorhigen Vollzeitbeschäftigung als Arbeitslosengeld erhält."

Und genau so ist es ja auch. Bitte sehr:

"(5) Ist der Arbeitslose nicht mehr bereit oder in der Lage, die im Bemessungszeitraum durchschnittlich auf die Woche entfallende Zahl von Arbeitsstunden zu leisten, vermindert sich das Bemessungsentgelt für die Zeit der Einschränkung entsprechend dem Verhältnis der Zahl der durchschnittlichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitsstunden, die der Arbeitslose künftig leisten will oder kann, zu der Zahl der durchschnittlich auf die Woche entfallenden Arbeitsstunden im Bemessungszeitraum."

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__131.html

"Arbeitslos ist der, der wenigstens 15 Std. zur Verfügung steht."

Sicher. Aber er erhält nur dann das ALG I in VOLLER Höhe, wenn er sich in VOLLzeit zur Verfügung stellt.

http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=19414&;

Insofern ist die Sache mit der Rückforderung SEHR nachvollziehbar, denn durch die Aussagen der TE könnte man schließen, dass der gute Mann entgegen seiner Angaben gar nicht AKTUELL in Vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und somit der Anspruch auf ALG I in voller Höhe gar nicht gegeben war. Eine Rücknahme nach § 45 SGB X ginge sicherlich durch, denn im Merkblatt für Arbeitslose (für das der Antragsteller unterschreibt, dass er es gelesen und den Inhalt verstanden hat) ist dieser Sachverhalt ausdrücklich erläutert. Und maßgeblich ist nicht ein "könnte arbeiten, wenn man DANN eine Kinderbetreuung organisiert", sondern KANN sofort eine Vollzeittätigkeit antreten.

Also bitte nicht mutmaßen "würde ja heißen" und "kann ich nicht nachvollziehen" und dann die Anspruchgrundlage allein auf die 15 Wochenstunden heben. Es gibt kein "hätte, könnte, würde heißen", sondern eine klare gesetzliche Regelung.

Gruß
Ch.

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Er hätte es nicht annehmen müssen. Ich habe damals auch keine Betreung gehabt und nur geschrieben das ich das Angebot nicht annehmen kann, da die Betreung meines Kindes nicht gewerleistet ist.
Aus die Maus!

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Nichts "Aus die Maus" - erst recht bei einem so unsinnigen Ratschlag!

Er bezieht ALG I! Und nicht ALG II!

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oh das habe ich überlesen. Ist es dann anders? Und wenn ja, warum?

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Hallo!

Danke an alle für eure Antworten.

Bin leider erst jetzt online gekommen, sodass ich diese erst jetzt gelesen habe.

So wir ihr das schildert, verstehe ich das schon einmal besser wie mir vom Arbeitsamt das an den Kopf geworfen hat.

Davor war Lena bei meiner Mutter, die aber aufgrund eines Stellenwechsels Lena nicht mehr nehmen kann.
Meine Schwiegermutter wohnt leider zu weit weg, da fällt das auch flach.

Also werde ich wohl die Füße wirklich still halten und mich einfach in mich hineinärgern