Sperre von der Agentur/Wohngeld/Kinderzuschlag

Hallo,

diese Frage ist zurzeit noch rein hypothetischer Natur!

Ich habe einen festen Job, den ich aus verschiedenen Gründen demnächst aufgeben muss. Die Agentur für Arbeit hat mir auf Nachfrage bereits angekündigt, dass es dann zu einer Sperre kommen wird.

Kann ich dann Wohngeld und gegebenenfalls Kinderzuschlag beantragen?

Oder wirkt sich die Sperre auch auf die Beantragung anderer Sozialleistungen aus?

Poecilia

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Höchstwahrscheinlich wird man dir bei Familienkasse und Wohngeldstelle bescheiden, dass du zu wenig Einkommen hast, um diese Leistungen zu bekommen. Ja, zuwenig. Es sei denn, dein Mann hat Einkommen, welches euch beide (= die Eltern) gerade so aus dem ALG II heraushält und nur die Kinder wären durch deine Aktion bedürftig. Dann kommt KIZ und Wohngeld in Frage. Bist du allein oder hast du bzw. hat dein Mann nicht genug Einkommen, so wird man an die ARGE verweisen, damit ALG II beantragt wird. Eine Sperre beim ALG I wirkt sich dort auch aus. Die dich betreffende Regelleistung beim ALG II würde dann in der Sperrzeit um 30 % gekürzt (= um ca. 108,- €).

Liegt denn tatsächlich kein wichtiger Grund für die Kündigung vor?

LG
Ch.

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Danke für die schnelle Antwort.

Bevor ich arbeitete bekamen wir Wohngeld und Kinderzuschlag.

Für mich sind die Gründe "wichtig". Mein Chef sucht ständig nach Fehlern um mich runter zu machen (ohne Zeugen selbstverständlich). Mein Job ist "nur" Teilzeit und trotzdem funktioniert die Organisation der Kinder nicht richtig. Ich suche schon nach ner Alternative, war auch schon zu Gesprächen, aber meine Kündigungsfrist ist zu lang.

Gruß
poecilia

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Hallo,

dann lass Dich krank schreiben, so lange es geht, wenn Dein Chef Dich los haben will, soll er gefälligst DICH kündigen! Somit wären Deine Sorgen umsonst wegen der Sperre! Ja nicht selber kündigen, solange Du noch nichts neues hast!

LG

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Man bekommt immer die falsche Auskunft, dass auf jeden Fall gesperrt wird. Das ist aber nicht so. Es gibt bei der Arbeitsagentur eine kostenlose Beratungsstelle (also nicht dein SB) in Rechtsfragen bezüglich ALG1. Wende dich dort hin.

Wenn Du aus gesundheitlichen Gründen (dazu gehört auch die Psyche) oder aus wichtigem Grund (Kinderbetreuung nur noch für 6 statt für 8 Stunden und Teilzeit wurde vom AG abgelehnt) u. ähnlichem kündigst, dann darfst Du gar nicht gesperrt werden.

ALG2 kannst Du beantragen. Wenn Dir von dort nachgewiesen wird, dass Du eine zumutbare und mögliche Arbeit (siehe wieder oben) nicht annimmst, dann wird Dein ALG2 gekürzt, aber nur dein Regelsatz, nicht der deiner KInder.

Gruß

Manavgat

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#danke

Von der Beratungsstelle wusste ich bislang nichts.

Ich arbeite schon Teilzeit, bin aber aufgrund der räumlichen Entfernung unterwegs als würde ich Vollzeit arbeiten.

Gruß
poecilia

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Hallo!

ich will dich nicht beleidigen, aber ich verstehe einfach nicht, warum man nicht mal seinen hintern hoch bekommt und mal mit seinem chef redet.

R E D E N ist das zauberwort.


zickt er danach immer noch rum, lässt du dich krank schreiben und ende. dann wird er dich schon irgendwann kündigen und du bekommst keine sperrzeit. ODER aber, es kommen vielleicht einsichten von beiden seiten (vielleicht machst du auch wirklich fehler, die du nicht siehst, oder er sieht seine art ein) und es klappt einfach besser.


ehrlich, ich wäre froh um einen job, auch wenn ich noch im elterngeld bin, aber immer gleich jammern, anstatt mal zu reden finde ich total daneben.

gruß

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Hallo,

REDEN ist gut - so lange man das Gefühl hat, dass das Gegenüber zuhört.

Aber danke.

Natürlich mache ich Fehler - wie jeder andere normale Mensch auch. Wenn du aber nichts mehr richtig und alles verkehrt machst....

Gruß

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Hi
ich finde deine Antwort nicht gut
Du weisst doch gar nicht was dahinter steckt oder?
Ich denke eine Meinung kann man sich nur bilden, wenn man den näheren Sachverhalt kennt
Nichts für ungut aber ich kann das gut verstehen
Gruss