Kennt sich jemand aus wegen Lohnsteuer Spesen

Hallo,

mein Mann ist beruflich ziemlich viel unterwegs da bekommt er ja Spesengeld vom Arbeitgeber. Aber bei der Lohnsteuer gibt man ja die
Reisekosten bei beruflich veranlasster Auswärtstätigkeit an. Ist das nicht doppelt ? Vom Arbeitgeber bekommt man ja auch schon die Spesen. Mein Mann behauptet das darf man nicht. Ich seh es anderst warum gibt es dann die Spalte dafür das man es angibt oder ? Verstanden was ich meine ? Mein Mann meint das er ja schon das Geld vom Arbeitgeber bekommen hat und darum darf man es beim Finanzamt nicht auch nochmal angeben.

LG
Nan

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hallo!

ich weiß es auch nicht genau.

bei meinem mann ist es auch so, er bekommt spesen. muß ein fahrtenbuch führen.

bei der lohnsteuer reicht er dann das fahrtenbuch ein + die spesenabrechnung. sind die fahrtkosten höher, bekommt er den rest ausgezahlt?

kann meinen mann gerade nicht fragen, er ist unterwegs ;-)

lg

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Ja, verstanden.

Du kannst diese3 Kosten jedoch trotzdem beio der Lohnsteuer angeben. Es gibt jedoch ein Feld, bei dem man den Erstatuungsbeitrag des Arbeitgebers angeben muss.
Wenn Dein man z.B. unter 14 h am Tag weg war und 6,-€ bekommen hat, kannst Du das eintragen. Musst jedoch die erhaltenen 6,- € auch wieder angebenen. Somit kommt 0 raus. Daher lohnt sich der Aufwand nur, wenn er eigentlich mehr bekommen müsste, als ihm sein AG gezahlt hat.
Bei uns werden z.B. für Auslandsfahrten nur die deutschen Spesen gezahlt. Die Differenz kann man sich bei der Steuer wiederholen.

4

Hi,
aber wenn er die "kompletten" Spesen vom AG bekommt, kann er auch keinen Verpflegungsmehraufwand absetzten.

Ist wahrscheinlich eine Einzelfallbetrachtung.

LG

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eben

genau das habe ich auch geschrieben

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Na weil Du dann doppelt abrechnen würdest und dann würde Dir das FA was erzählen. Hart gesagt ist das Steuerhinterziehung.

Es gibt ja auch durchaus AG, die keine Spesen bezahlen oder z.B. nur sagen wir mal 0,25 €/ km... dann hat der AN wenigstens die Möglichkeit seine entstandenen Kosten über die EINKOMMENSTEUER (Lohnsteuer ist nur die Vorauszahlung) geltend zu machen und so seine Steuerlast zu verringern.

Doppelt angeben kann man jedoch nicht... auch wenn die Spalte noch so verlockend ist #kratz

LG
Jeannylie

6

Hallo,

er gibt ja seine Abrechnung mit in Finanzamt die können die ja selber anschauen. Aber seine Kollegen machen das nicht die geben bei der Lohnsteuer das nicht an und deswegen denkt er das er es auch nicht darf.
LG
Nan