Recht auf Arbeits (zwischen-) Zeugnis zum Mutterschutz?

Hallo,

ich bin in Elternzeit und hatte den Leiter der Einrichtung, in der ich arbeite, um ein Arbeitszeugnis gebeten, da ich nun 3 Jahre in der Einrichtung Vollzeit gearbeitet habe und plane, nach 2 Jahren Elternzeit stundenweise wieder einzusteigen.
Er hat auch das Zeugnis verfasst und an die Geschäftsstelle unserer Einrichtung weitergeleitet. Von dieser erfahre ich heute, dass ich kein Recht auf ein Zeugnis habe, da qualifizierte Zwischenzeugnisse generell nur bei besonderen Anlässen erstellt werden (Wechsel der Leitung, nachhaltige Veränderung des Aufgabengebietes etc.) Mit dem Zusatz: "Da der Entwurf Ihres Zeugnisses schon vorliegt, werden wir Ihnen das Zwischenzeugnis ausstellen. Da Ihre Erziehungszeit am .... endet, bitten wir jedoch um Ihr Verständnis, dass wir eine kurzfristige Bearbeitung nicht sicher stellen können."
#kratz#aerger
Ist das rechtens so? Habe ich kein Recht auf ein Zwischenzeugnis? Wie lange können die mich nun hinhalten?

Freue mich über Antworten und Erfahrungen!

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Ich denke schon, dass das so rechtens ist.

Ich kann auch nicht wirklich nachvollziehen, warum Du jetzt überhaupt den Drang nach so nem Zeugnis hast.

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Du hast einen Rechtsanspruch auf das Zwischenzeugnis, insbesondere weil Du nicht wissen kannst, ob die Leute, die dich wirklich beurteilen können noch da sind, wenn Du aus dem Erziehungsurlaub zurück kommst.

Gruß

Manavgat

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Hallo,

Onkel Wikipedia sagt hierzu:

"Zwischenzeugnis
Wenn das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist, aber ein triftiger Grund vorliegt, kann der Mitarbeiter ein Zwischenzeugnis verlangen.

In Deutschland sind das Versetzung, Wechsel des Vorgesetzten, Fortbildung, Beförderung, Einberufung zum Wehr- oder Zivildienst, Freistellung als Betriebsrat, Erziehungsurlaub, Betriebsübergang nach § 613 a BGB oder Höhergruppierung. Das sind die Gründe, die von der Rechtsprechung anerkannt sind (Schaub: Arbeitsrechtshandbuch, § 146, Seite 994). Das Bundesarbeitsgericht hat formuliert, was triftige Gründe sind (BAG 21. Januar 1993, Betriebsberater 1993, S. 2309) Eine gesetzliche Regelung besteht nicht. Häufig gibt es einen tarifvertraglichen Anspruch, zum Beispiel im Bundesangestelltentarifvertrag (BAT)..."

Also auf Deutsch gesagt, ja du hast einen Anspruch und ich würde diesen auch geltend machen, da du wie schon geschrieben ja nicht davon ausgehen kannst, dass nach deiner Elternzeit noch die gleichen Vorgesetzten da sind und dann letztendlich keiner deine Leistung wirklich einschätzen kann.

Ich habe mir auch Zeugnis schreiben lassen, weil ich 3 Jahre Elternzeit eingereicht habe. Bearbeitungszeit war bei uns glaub ich ca. 2 Wochen!

Viele Grüße
Claudia