Wohngeld statt ALGII fürs Kind

Hallo,

Anfang dieser Woche bekam ich ein Schreiben von der Arbeitsgemeinschaft, dass mein Kind aufgrund erhöhten Unterhaltes ab April aus dem ALGII-Bezug rausfällt und ich stattdessen für meine Tochter Wohngeld beantragen muss.

Das Wohngeldbeantragen an sich stellt an dieser Stelle natürlich keinerlei Schwierigkeit dar. Aber es werfen sich einige Fragen auf.

Interessiert es die Wohngeldstelle, dass meine Wohnung 5 qm zu groß ist oder wird die hälftige Miete fürs Kind bezahlt?

Wie verhält es sich bei eventuellen NK-Nachzahlungen? Zahlt die ARGE mir dann nur die hälftige Nachzahlung, weil mein Kind ja "raus" ist?

Fällt mein Kind komplett aus der BG?

Wird dann eventueller Einkommns"überhang" meines Kindes bei mir angerechnet?

Ich bin dahingehend absolut unwissend.

Danke Euch.

Grüße

1

Aus der BG wird ne HG --> http://de.wikipedia.org/wiki/Haushaltsgemeinschaft

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Hallo.

Ich bekomme nur ein paar Euro ergänzend Alg II, aber die Berechnungsgrundlage ist ja dieselbe.

Meine Tochter und ich bilden seit einem Jahr eine Haushaltsgemeinschaft, da sie über Wohngeld, Unterhaltsvorschuß und Kindergeld ihren Bedarf selbst decken kann (sie stellt sich sogar besser als vorher und der Einkommensüberhang, sprich das unverbrauchte Kindergeld, das sie nicht benötigt, um ihren Bedarf zu decken, wird mir wieder als Einkommen angerechnet ... fließt also an mich als den ursprünglich Bezugsberechtigten zurück, ist eine komische Zwitterrechnung).

Wie die Berechnungsgrundlage beim Wohngeld ist, kann ich Dir nicht sagen ... ich habe mich mal versucht, mich da schlau zu lesen, aber die Berechnung selbst ist extrem kompliziert. Ich glaube, dass auch hier nur die angemessene Miete und Größe zu Grunde gelegt wird.

In meinem Alg II-Bescheid taucht meine Tochter zwar noch namentlich auf, wird aber mit 0,- gewertet.
Ich erhalte genau die Hälfte der ursprünglich angesetzten Kosten der Unterkunft (in meinem Fall von 500,- eben 250,-).

Um es mal an Zahlen deutlich zu machen:

Wir als Bedarfsgemeinschaft (ich lasse jetzt mal mein Einkommen und meine Freibeträge raus, um es nicht zu verkomplizieren):

359.00 € Regelsatz ich
215.40 € Regelsatz Kind
129.24 € Mehrbedarf Alleinerziehende
500.00 € Kosten der Unterkunft
----------
1203.64 €

abzüglich:
133.00 € Unterhaltsvorschuß
184.00 € Kindergeld
-----------
886.64 € Alg II ausbezahlt

Wir als Haushaltsgemeinschaft:

Alg II:
359.00 € Regelsatz ich
129.24 € Mehrbedarf Alleinerziehende
250.00 € Kosten der Unterkunft
----------
738.24 € Alg II (in Wirklichkeit bekomme ich zum Glück aufgrund meines Einkommens nur knapp 20,-)

Meine Tochter:
203.00 € Wohngeld
133.00 € Unterhaltsvorschuß
184.00 € Kindergeld
-----------
520.00 €

Du siehst, in der Bedarfsgemeinschaft hätte sie nur einen Bedarf von Sozialgeld 215.40 € + 250.00 € Anteil Kosten der Unterkunft = 465.40 €. Daraus entsteht ein Einkommensüberhang von 55.00 €).

So hätten wir jetzt also bei Bezug von Alg II/Wohngeld/Unterhaltsvorschuß/Kindergeld:

738.24 € Alg II
520.00 € Wohngeld/Kindergeld/Unterhaltsvorschuß
----------
1258.24 €

abzüglich des Einkommensüberhangs von 55.00 €, der wieder auf meinem Alg II-Bescheid auftaucht =

1203.24 €, die wir zur Verfügung hätten (wie gesagt, eine fiktive Rechnung mit echten Zahlen, da ich ja Einkommen habe).

Damit wäre wohl Deine Frage beantwortet, ob ein Einkommensüberhang bei Dir angerechnet wird (ich werde übrigens demnächst Klage erheben, dass das Einkommen meiner Tochter auch um die Versicherungspauschale um 30.00 € bereinigt wird, bevor mir der Rest angerechnet wird, da es dazu schon verschiedene Urteile gibt, aber das nur am Rande).

Die Heizkostennachzahlung im letzten September wurde im Übrigen von der ARGE voll übernommen, obwohl meine Tochter da schon kein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft war.

Ich hoffe, ich konnte ein wenig helfen.

Gruß von der Hedda.


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Hallo Hedda,

wie immer ein Engel was sachliche Antworten angeht.

Ich habe das Thema (Wohnung, zuviel Miete, ALGII und so weiter) echt verdrängt, seit wir das letzte Mal gesprochen haben.
Habe generell sehr viel mit mir zu kämpfen in letzter Zeit.

Dennoch, vielen Dank für deine Geduld.

Nu weiss ich, dass es sich gleich bleibt. Ich aber (danke für den Wink) drauf achte, dass bei meiner Tochter die Versicherungspauschale von 30 Euro abgezogen wird.

Wegen der Heizkostennachzahlung nochmal. Es wurde also letztes Jahr voll übernommen obwohl deine Tochter schon keine BG mehr mit dir gebildet hat. Aber ob es dieses Jahr auch so sein wird, weisst du nicht genau?! Bzw. obs generell trotzdem voll übernommen wird?
(nunja, das hat dann bei mir ja noch ein Jahr Zeit)

Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass ich die Zeit gut überbrücken kann, bis die Wohngeldberechnung durch ist. Denn mir wurde vom Amt schon mitgeteilt, dass sie für meine Tochter das Geld schon einstellen.

Besten Dank!

Mel

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Hallo.


>>> Nu weiss ich, dass es sich gleich bleibt. Ich aber (danke für den Wink) drauf achte, dass bei meiner Tochter die Versicherungspauschale von 30 Euro abgezogen wird. <<<

Ja, aber das wirst Du einklagen müssen .. ich habe gegen zwei vorläufige Bescheide (bei mir gab es im letzten Jahr immer wieder Änderungsbescheid, wegen unterschiedlicher Einkommen) genau deswegen Widerspruch eingelegt, die abgelehnt wurden, so dass jetzt nur das Klageweg bleibt. Ich werde aber erst Klage einreichen, wenn ich Widerspruch gegen die abschließenden Bescheide eingelegt habe und der wieder abgelehnt wurde.
Dieses ist meine Grundlage für Widerspruch und dann Klage:
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2009/KinderBedarfsgemeinschaft.aspx

>>> Wegen der Heizkostennachzahlung nochmal. Es wurde also letztes Jahr voll übernommen obwohl deine Tochter schon keine BG mehr mit dir gebildet hat. Aber ob es dieses Jahr auch so sein wird, weisst du nicht genau?! Bzw. obs generell trotzdem voll übernommen wird?
(nunja, das hat dann bei mir ja noch ein Jahr Zeit) <<<

Meine Tochter war ab März 2009 nicht mehr in der BG, der Zeitraum für die Heizkostennachzahlung war 09/2008 bis 08/2009 ... ich weiß nicht, wie es dieses Jahr sein wird, wir werden sehen. Für meine Tochter habe ich noch vor der Heizkosten-Nachzahlung eine Heizkosten-Pauschale von einmalig 100,- vom Wohngeldamt bekommen. Echt kompliziert alles;-)

>>> Jetzt bleibt nur zu hoffen, dass ich die Zeit gut überbrücken kann, bis die Wohngeldberechnung durch ist. Denn mir wurde vom Amt schon mitgeteilt, dass sie für meine Tochter das Geld schon einstellen. <<<

Oh nein, DAS geht nicht ... die ARGE kann die Leistungen für Deine Tochter NICHT einstellen, bevor nicht das Wohngeld zufließt!!!
Hier bei uns war es so, dass ich von der ARGE im März 2009 aufgefordert wurde ein Formular auszufüllen, dass ich Wohngeld für meine Tochter beantrage. Das war ein Kurzformular, das die ARGE ans Wohngeldamt weitergeleitet hat. Damit war der Antrag gestellt. Die ARGE hat erst einmal weiter die Zahlungen für meine Tochter geleistet und gleichzeitig einen Erstattungsantrag ans Wohngeld-Amt gestellt, dass sie alles wiederbekommen, was sie erst einmal auslegen. Ich bekam dann vom Wohngeld-Amt den großen Antrag zugeschickt, den ich ausgefüllt habe ... die Zahlungen der ARGE liefen weiter. Die Bearbeitung bei der Wohngeldstelle hat bis Oktober 2009 (!!!) gedauert. Das Wohngeldamt hat der ARGE dann das zurückerstattet, was die bis dahin ausgelegt hatten ... und ab Oktober 2009 hatte ich dann den neuen Alg II Bescheid nur für mich und meine Tochter bekam Wohngeld.

Werde bitte umgehend vorstellig bei der ARGE ... die Bearbeitungszeiten bei den Wohngeldstellen sind aufgrund dieser neuen Regelung, dass Kinder durchaus aus dem Alg II Bezug rausfallen, superlang und es kann nicht sein, dass Du das monatelang überbrücken sollst.
Das ist NICHT rechtens ... die ARGE darf nur anrechnen/Leistungen einstellen, wenn Geld wirklich eingeht.

Gruß von der Hedda.

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