lastschrift-warum kann ich sie nicht zurückbuchen

hallo

habe gestern eine lastschrift auf meinem konto gehabt, die definitiv zu hoch ist und so nicht stimmt.

jetzt wollte ich diese zurückbuchen, alle anderen könnte ich, aber diese wird nicht angezeigt? warum ist das so? spreche natürlich vom onlinebanking.


lg jayda

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Hallo,

ruf morgen doch einfach bei deiner Bank an.
Die können es dir dann ganz genau erklären. Hier wirst du nicht mehr als Vermutungen zu lesen bekommen.

Allerdings solltest du dir wirklich sicher sein, dass die Lastschrift nicht korrekt ist, ansonsten könnte es teuer werden ;-)


Gruß
Sandra

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Ist der Betrag per Lastschrift eingezogen, oder hast Du dem Empfänger eine Einzugsermächtigung erteilt?

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Wo ist der Unterschied? #kratz
Entweder verwechsele ich irgendwelche Begriffe oder man muss für eine Lastschrift eine Einzugsermächtigung erteilen.

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Es gibt keinen Unterschied. In beiden Fällen gestattest Du einer dritten Person, Geld von Deinem Konto abzubuchen. Die Bank geht erstmal davon aus, dass das okay ist. Wenn nicht, kannst Du den Betrag zurückbuchen lassen.
Es gibt aber noch den "Abbuchungsauftrag".
Hier teilst Du der Bank ausdrücklich mit, dass eine bestimmt dritte Person Geld von Deinem Konto buchen darf. Die Bank überprüft bei jeder dieser Buchungen, ob ein Abbuchungsauftrag vorliegt. Dafür kann das Geld dann aber auch nicht mehr einfach zurückgebucht werden. Für Privatpersonen ist das aber ehr unüblich.

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Ist es denn tatsächlich schon abgebucht oder vielleicht nur als Umsatz vorgemerkt ?

Eine Lastschrift muss dem Konto belastet sein, damit man sie zurückgeben kann.
Das dürfte dann heute der Fall sein.

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Lastschriften per Abbuchungsauftrag sind nicht widerrufbar, Lastschriften per Einzugsermächtigung schon. Je nach dem welche Vollmacht du erteilt hattest