Voraussetzungen für Alleinerziehende beim Elterngeld

Hallo,

ich habe mal eine Frage: beim Durchsehen des Elterngeldantrages ist mir aufgefallen, dass wenn ich im 13. und 14. Lebensmonat noch Elterngeld bekommen möchte, ich vom Jugendamt eine Bescheinigung für das alleinige Sorgerecht vorlegen muss - jetzt streikt allerdings mein Freund, dass er es auf keinen Fall abgeben will (wir sind zwar zusammen - wohnen aber getrennt (noch sehr kurze Beziehung))

Kann ich dennoch irgendwie diese 2 Monate zusätzlich bekommen, ohne meinen Freund miteinzubeziehen? Oder ist es dann doch besser, wenn wir beide das "gemeinsam" durchziehen?

Ich möchte die beste Lösung, finanziell für mich - aber auch ohne meinen freund so vor den kopf zu stoßen ...

Vielen Dank für Eure Hilfe.
sheeri

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Ich kenne mich da nicht so aus: Ist denn der Freund der Vater des Kindes ? Selbst wenn ihr nicht zusammen wohnt bist Du ja nicht allein erziehend. Bei meinem ersten Sohn war ich noch nicht verheiratet mit meinem Mann und hatte das alleinige Sorgerecht und habe trotzdem nur 12 (10) Monate Elterngeld bekommen. Ich denke das wird Dir auch so gehen

Heidi

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yep. der freund ist auch der vater ...

vielen dank für die antwort.
sheeri

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Hast du denn zu der Zeit vorm Elterngeld gearbeitet? Das ist auch Voraussetzung für 14 Monate Elterngeld.

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Ich möchte die beste Lösung, finanziell für mich - aber auch ohne meinen freund so vor den kopf zu stoßen ...

Habt ihr gemeinsames Sorgerecht? Dann bekommst du die beiden Monate nicht.
Ich finde dann allerdings auch ziemlich heftig von dir,von deinem Freund zu verlangen das Sorgerecht wieder abzugeben (falls er es denn hat) ,nur damit du 2 Monate mehr Geld bekommst.
Ich mußte fürs Elterngeld übrigens auch diese Bescheinigung vorlegen ,damit ich statt 12 die 14 Monate bekomme.

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Ich seh grad,das Kind ist ja noch gar nicht geboren.
Dann könnt ihr ja natürlich noch schauen,wie ihr das mit dem Sorgerecht regelt.

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als wir bei der Beratungsstelle waren, wurde uns nahegelegt, mich als Alleinerziehende darzustellen, da wir nicht zusammenwohnen und auch nicht zusammenziehen werden (zumindest nicht in absehbarer zeit). Wir waren uns eigentlich einig, dass auch so zu machen, bis jetzt eben diese Bedingung dazukam ... noch ist der wurm ja nicht auf der welt ...

ich verlange ja nix von meinem freund - außer sich endlich mal zu entscheiden, entweder wir machen das alles zusammen - oder eben nicht ...

wie war das denn bei dir?
vg, sheeri

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Also, wenn du noch beide Partnermonate haben willst (was dann Betrug wäre, weil du einen Partner hast, also nicht alleinerziehend bist), musst du ein Negativattest vom Jugendamt vorlegen (das besagt, dass keine übereinstimmende Sorgeerklärung abgegeben wurde =alleiniges Sorgerecht) und eine Haushaltsbescheinigung, wer in deinem Haushalt lebt. Außerdem gibt es da 3 Kästchen die du ankreuzen musst (ich glaub, 1. dass du wirklich alleinerziehend bist, 2. dass das Kind bei dir im Haushalt leben wird und 3. dass es dem Vater unmöglich ist das Kind mitzuerziehen oder so).
Da aber auch in dem Bogen der schöne Satz steht, dass du versicherst alles wahrheitsgemäß ausgefüllt zu haben usw. und du das ganze am Ende unterschreibst, betrügst du einfach, denn du hast einen Partner und Vater für das Kind und wenn das irgendwann rauskommt, darfst du das Geld brav zurück zahlen und musst evtl. mit anderen Konsequenzen rechnen.. Ganz ehrlich, dein Freund muss dann eh Unterhalt für das Kind und evtl. auch für dich zahlen, überleg dir mal ob das wirklich sein muss den Staat(und den Steuerzahler) so zu betrügen. Wie heißt es so schön, Geld oder Liebe...


LG
-janna- (die wirklich alleinerziehend ist und auf ehrliche weise die Partnermonate bekommt)

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Hallöchen,

jetzt mal ganz ruhig! Wenn du das Sorgerecht nicht mit dem Kindesvater teilst und darauf kann er derzeit rechtlich gesehen (noch) nicht bestehen (soll zwar geändert werden, aber das ist noch lange nicht durch) und auch nicht mit ihm zusammen wohnst und vorher gerarbeitet hast, dann stehen dir NATÜRLICH 2 Monate mehr an Elterngeld zu!

Ich weiß überhaupt nicht, was andere Leute sich hier einbilden! Es steht dir zu! Fertig aus. Und du bist keinesfalls verpflichtet, eine Sorgerechtserklärung zu unterschreiben! Wo kommen wir denn hin? Bestimmen das hier neuerdings schon andere User oder was?

Ich habe auch keine Sorgerechtserklärung dahingehend abgegeben, dass mein Freund das Sorgerecht bekommt! Und ich bekomme die 2 Monate länger Geld!

Warum sollte man das Geld nicht nehmen? Hallo?! Das kann dir doch wohl egal sein, was andere Leute darüber denken! Dieser Mann will dich ja scheinbar auch absehbar nicht heiraten. Warum solltest DU dann auf Geld verzichten, das dir zusteht?! Ich würde das nie und nimmer tun. Er hat ja keine Nachteile und er kann ja auch ohne Sorgerecht mit bestimmen.

Warum sollte man einem unverheirateten Vater das Sorgerecht einräumen? Damit er hinterher mit ner anderen abhaut (im schlimmsten Fall) und sich dann überall einmischt? Alles schon erlebt. Nein danke!

Beantrage den 13. und 14. Monat und behalte das alleinige Sorgerecht. Ich habe mit meinen Chefs (Anwälte) darüber geredet und alle haben mir eindringlich dazu geraten! Das lässt sich total schwer wieder rückgängig machen.

Aber ich weiß. Hier leben ja alle nur in ihrer Tutzi-Tutzi-Heile-Welt, wo die Männer nie weg laufen und keinen Ärger machen *ironie off*. Besuche mal das Forum für Alleinerziehende. Da sieht man dann nämlich, wie es dann wider Erwarten (was ich dir natürlich nicht wünsche) kommen kann...

Nimm das Geld. Und fertig aus. Wenn dein Partner was dagegen hat, soll er dich doch heiraten und somit auch ordentlich für euch aufkommen. Will er nicht? Sein Pech. Er kann dir ja auch das Geld, dass dir für die zwei Monate durch die Lappen geht, auszahlen. Frag ihn doch mal. Will er sicher auch nicht....

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#gruebel

ich beantrage das elterngeld doch nur deshalb nur für mich, weil es laut dem gesetz vorgeschrieben ist, mit dem kind im gleichen haushalt zu leben - was bei uns eben definitiv nicht funktioniert - ich weiß nicht, warum das jetzt zu solchen diskussionen führt ... ist es denn in diesem Fall nicht egal, ob ich den KV im antrag angebe oder nicht?

selbst wenn ich die 2 monate extra nicht bekomme - mein freund sagt, dass er das, was ich mir nicht leisten kann, übernimmt (also im zweifelsfall meine miete ...) wir sind ja trotz allem zusammen, auch wenn wir getrennt wohnen müssen - und heiraten nur wegen dem baby kommt nicht in frage - dazu kennen wir uns noch nicht lang genug (sind ja gerade mal 9 monate) ... ich bekomme halt nur relativ wenig elterngeld am ende raus, weil es ein ziemlich unglückliches jahr 2009 war, was die finanzen angeht (halbes jahr kurzarbeit, 3 monate krank). von daher nehme ich auch niemanden etwas weg ...

das mit dem alleinerziehend und dem ganzen drumherum verstehe ich dennoch nicht ... wie wird das denn mit dem evtl. unterhalt geregelt? muss ich nen antrag beim JA stellen, oder nur wenn wir uns trennen sollten (was jedoch nie zur debatte stand)?

wohngeld muss ich ja auch für mich und baby beantragen, damit ich über die runden komme - auch hier zählt mein freund nicht mit rein, weil wir getrennt wohnen - wie das ausschaut, wenn wir evtl. später mal zusammenziehen, kann mir leider auch niemand sagen...

Ich will ja niemanden vorsätzlich betrügen!!! - ich weiß es nur nicht besser ... #gruebel

und langsam weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll und was nicht ... *schnief* mein freund und ich wir freuen uns auf das baby - aber dieser ganze finanzielle kram treibt uns beide noch in den wahnsinn ...