Kann die Oma Elternzeit nehmen?

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

1

Hallo

Nun, der normale Weg ist, ds man erst eine Asbildung macht und dann ein Kind bekommt.

Komisch it, das immer der Staat an allem Schuld sein soll, wenn Leute ihr LEeben nicht planen können.

Bianca

5

Hallo

Da muss ich dir 100% Recht geben.

Ich hätte auch gern ein 2. Kind aber da ich nach jetzt 2
Jahren ELternzeit nicht Teilzeit arbeiten gehen kann bei meinem alten Arbeitgeber und keine Betreuung habe für Vollzeit und wir ein Haus gekauft haben ist das momentan nicht drin da ich mir erstmal einen neuen Job suchen muss.

Ich setzt doch jetzt auch kein 2. Kind in die Welt und frag mich dann warumd er Staat mir das nicht zahlt und uns nicht hilft. Deshalb warten wir noch eine Weile oder lassen es ganz.

Kann über manche Beiträge hier echt nur den Kopf schütteln #augen

Lg
Angela

7

Hallo

Oh man. So ein Mist.

Sollte heissen, das der Staat nicht daran Schuld ist, wenn Leute ihr Leben nicht planen können.

Erst sollte man eine Ausbildung machen und dann eine Familie gründen.

Was kann der Staat für eine solch fehlerhafte Planung?

Bianca

weitere Kommentare laden
2

Hallo

Darum heißt es Elterngeld.

LG

3

Hallo.


Hmmmm... Was ist weiß, gibt es das sehr wohl. Nagle mich aber nicht fest, welche Voraussetzungen man dafür erfüllen muss. Ruf doch gleich morgen einfach mal bei deinem zuständigen Amt für Versorgung an und frag nach.

LG

4

Wenn die Großeltern arbeitslos zuhause sitzen, was hindert sie daran Ihr Enkelkind zu betreuen? Oder machen sie das nur, wenn sie dafür bezahlt werden? Merkwürdige Einstellung.
Wenn die Großeltern bereit wären ihr Enkelkind zu betreuen, dann könnte Mama gleich nach dem Mutterschutz die Ausbildung beginnen. Sie ist nicht verpflichtet die Elternzeit zu nehmen.

Ich schüttel in diesem Fall auch den Kopf. Aber nicht über die Regierung.

6

Vielleicht sind die Großeltern selber noch nicht so Alt und müssten noch Arbeiten?? :-p

14

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

9

"Schon komisch... Da sitzen vielleicht die Großeltern arbeitslos zu Hause und Mama will nach der Geburt eine Ausbildung machen, aber der Staat ermöglicht es nicht, weil Mama nur selbst in Elternzeit gehen darf? Wenn das stimmt, dann kann ich über diese Regierung nur den Kopf schütteln"

Na, dann hör mal schnell auf mit dem Schütteln.

Wenn die Großeltern ALG II bekommen, kann eine(r) unter Umständen tatsächlich von der Arbeitsvermittlung freigestellt werden um das Enkelkind zu betreuen, sowas aber auch. Sie erhalten dann weiter ALG II.



11

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

34

Dann such ich mir eben eine Betreuung außerhalb der Familie für das Kind, sowohl Kitas, Krippen als auch Tagesmütter werden in jedem Bundesland und in jedem Landkreis bei dieser Konstellation voll finanziert.

weitere Kommentare laden
10

Was soll der Staat da "ermöglichen"? Wenn die Großeltern eh daheim sind, können sie das Kind doch auch ohne Extrageld hüten?

Elterngeld ist dazu da, daß gut ausgebildete / gut verdienende Frauen zum Kinderkriegen ermutigt werden.

12

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

13

Na die Frauen zeig mir mal, die netto 4000€ haben...

Ich kenne eine Menge Frauen, die gut verdienen (sagen wir mal 2500€ netto), und gern ein Kind bekommen und die 1800€ mitnehmen.

Susanne

weitere Kommentare laden
26

Naja, Elterngeld gibt es halt nur für ELTERN. Halbwaisenrente gibt es ja auch nur für Halbwaisen - nicht für Kinder, bei denen sich ein Elternteil 'verpisst' hat, obwohl man argumentieren könnte, das das ja auf das Gleiche herauskäme.

Deine Verwandte sollte sich mal an das Jugendamt wenden, um mit denen auszuklabüstern, welche Chancen es für die Oma gibt, für die Betreuung des Enkels finanziell unterstützt zu werden. Das ist in einem solchen Fall nämlich der richtige Ansprechpartner.

Grüsse
BiDi

29

Hallo,

nein derzeit gibt es sowas nicht.

Ich kann mich erinnern, dass Frau Ursula im Jahr 2008 mal den Vorschlag der sog. Omazeit angebracht hat, aber der gnadenlos zu Boden getreten wurde.

Die zukünftige Oma kann aber einfach einen Kurs übers JA machen und sich zur Tagesmutter ausbilden lassen, möglicherweise bekommt sie vom AA ja sogar eine Umschulung genhemigt, ich schätze die Jüngste wird sie ja auch nicht mehr sein und die Jobchancen somit auch eher schwinden als steigen.

Dann würde sie 1. etwas daran verdienen und 2. auch die Rentenansprüche nicht verlieren.
Außerdem kann sich die werdende Mutter ja um eine Teilzeitausbildung bemühen, dann würde sie zumindest den Sockelbetrag an Elterngeld bekommen.

Gruß Krüml

70

Dieser Beitrag wurde von den urbia-Mitgliedern oder den Administratoren als nicht angemessen bewertet und wird deswegen ausgeblendet.

37

Hallo,

grundsätzlich besteht schon die Möglichkeit, dass die Oma sowohl Elternzeit nehmen als auch Elterngeld beziehen kann. Voraussetzung wäre allerdings, dass sich die Eltern wegen Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod nicht selbst um das Kind kümmern können.
Das scheint ja in deinem Falle nicht so zu sein, das BEEG regelt aber konkret nur die o. g. Fälle.

Für alle, die so fest überzeugt sind, dass es das EG immer nur für Eltern gibt hier noch die gesetzlichen Grundlagen:

§1, Abs. 4:
Können die Eltern wegen einer schweren Krankheit, Schwerbehinderung oder Tod der Eltern ihr Kind nicht betreuen, haben Verwandte bis zum dritten Grad und ihre Ehegatten, Ehegattinnen, Lebenspartner oder Lebenspartnerinnen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie die übrigen Voraussetzungen nach Absatz 1 erfüllen und von anderen Berechtigten Elterngeld nicht in Anspruch genommen wird.

§ 15 Anspruch auf Elternzeit
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Anspruch auf Elternzeit, wenn sie

1.

a)
mit ihrem Kind,
b)
mit einem Kind, für das sie die Anspruchsvoraussetzungen nach § 1 Abs. 3 oder 4 erfüllen, oder
c)
mit einem Kind, das sie in Vollzeitpflege nach § 33 des Achten Buches Sozialgesetzbuch aufgenommen haben,

in einem Haushalt leben

Quelle:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html

gruß
krümel