Firmenwagen und Elternzeit

Hallo,

sagt mal, wie ist das eigentlich gesetzlich geregelt? Ich hab schon ein bisschen Onkel Google befragt, aber so richtig noch keine antworten gefunden..
Ich arbeite im Außendienst bei einer Firma von der ich einen Firmenwagen fahre. Also auch privat. Der Wagen ist neutral, also ohne Aufschrift etc.
Ich versteuere den Bruttolistenpreis des Wagen (hab den auch im Januar gerade erst neu ausgesucht, ab einer gewissen Kilometerzahl brauchen wir wegen des leasings einen neuen..) auf mein Gehalt. Somit zahl ich also auch für den Wagen. Habe aber alles drin, KM, Diesel, VErsicherung, Rep., Inspektion etc.
Wenn ich für ein Jahr in Elternzeit gehe ( es steht für mich fest, das sich dann eh wieder arbeiten will, wenn meine Firma mich dann in dem Job noch will ), muss ich den Wagen dann abgeben? Weiss das jemand? ICh kann schlecht in der Firma fragen, will da ja nicht die Pferde scheu machen... würde es aber gerne wissen wollen, ob ich mir ein paar Taler für ein priv auto wieder zuürcklegen muss..
Bin gespannt auf Antworten..

DANKE!!!

Viele Grüße
neoline

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Hallo,

hier steht etwas dazu.

http://www.juraforum.de/lexikon/Dienstwagen

Meine Freundin durfte ihren Wagen aber behalten, war aber eine individuelle Regelung.

vg, m.

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oi--- das ist eindeutig #schock
da muss ich mir wohl gedanken machen... und euros beiseite schaufeln...

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Die Elterngeldberechnung war auch sehr schwierig. Im Endeffekt hatte sie aber sogar mehr bekommen als gedacht aufgrund des Fzg. Frag aber nicht, wie das vor sich ging. Aber die Berechnung war wie gesagt schwierig und langwierig.

vg, n.