einpsurch gegen steuerbescheid-finanzamt ragierte nicht-nun mahnung

hallo

am 02.02.2010 haben wir vom finanzamt eine dicke nachzahlung erhalten. den fehler hatten wir umgehend bemerkt, da wir in der lohnsteuererklärung einen fehler hatten. ich habe dann gleich ein schreiben aufgesetzt mit einspruch gegen den bescheid und der revidierten lohnsteueerklärung und begründung hierzu. bis heute haben wir auf post vom amt gewartet.

heute erhalten wir nun eine mahnung von der steuerverwaltung da wir nun innerhalb einer woche zahlen sollen?! es wurde werde auf unsere revidierte steuerklärung noch auf den einspruch reagiert? ist das rechtens? vorallem da die nachzahlung wie gesagt nicht richtig ist und wir auch umgehend darauf reagiert haben. habe zig mal beim finanzamt angerufen und niemanden als den ab dranbekommen.:-[
:-[
könnte mich grade tierisch aufregen.

lg jayda

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Also ihr müsst was an das Finanzamt nachzahlen, weil ihr einen Fehler in eurer Steuererklärung hattet?
Jetzt hast du nicht gezahlt und Widerspruch eingelegt, weil ihr eigentlich was wieder bekommen müsstet, bzw. wesentlich weniger nachzahlen?


Also so weit ich weiss ist der erteilte Steuerbescheid erst mal rechtskräftig und ihr müsst zahlen. Einen Widerspruch könnt/dürft ihr natürlich einlegen. Das entbindet euch aber nicht davon erst mal zu zahlen. Zumal der Fehler ja bei euch lag und nicht beim FA.

Ich denke du wirst erstmal zahlen müssen und dann warten, bis der korrigierte Bescheid raus ist und ihr dann auf eine Rückerstattung warten müsst. Ansonsten kann das FA auch mal ganz schnell unangenehm werden.

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Hallo,

haben die deinen Einspruch auch ganz sicher erhalten? Hast du das per Einschreiben mit Rückschein verschickt?

Gruß
Sassi

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"ist das rechtens?"

Sofern ihr mit eurem Einspruch keinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung gestellt habt, ist das korrekt. Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung, was die Forderung betrifft. Also zahlen...und dann am besten beim FA erkundigen, ob der Einspruch eingegangen ist bzw. wann ihr mit dessen Berabeitung rechnen könnt.

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Du hast einen Fehler gemacht und solltest dich über dich aufregen. Du musst natürlich noch das Aussetzen der Vollziehung beantragen. Allerdings solltest du dabei wissen, dass falls das FA zum Schluß meint, ihr müsstet doch zahlen, werden Zinsen fällig.
Solange jedenfalls der alte Steuerbescheid nicht revidiert wurde, ist er gültig und du musst zahlen.

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"es wurde werde auf unsere revidierte steuerklärung noch auf den einspruch reagiert? ist das rechtens?"

Ja. Ein Einspruch setzt einen Bescheid erstmal NICHT außer Vollzug. Das heißt, so lange über den Einspruch nicht entschieden wurde, bleibt die Forderung an Euch bestehen.

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aber wir haben die steuererklärung zum ersten malalsverheiratete abgegeben und ichhabe mich vergessen mit anzugeben (bin zuhause lohnsteuerkl. 5 mein mann 3)

jetzt haben sie meinen mannin die 1 eingestuft, weil aus der lohnsteuererklärung nicht hervorgeht, dass er wie gesagt schon längst verheiratet war und nicht mehr in der 1 ist. dassind mehrals 3000€ nachzahlungen.

ich habe dann wie gesagt die steuererklärung gleich nochmals abgegebn mit einspruch usw. und es kam nichts zurück nur heut die mahnung. es kann einen doch mal ein fehler unterlaufen? also müssenwir die 3000€ jetzt einfach so zahlen ohne grund?

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Was war an den bisherigen Erklärungen denn bitteschön nicht zu verstehen?!

Ihr hättet die Aussetzung der Vollziehung beantragen müssen und solange über den Einspruch nicht zu Euren Gunsten entschieden wurde, ist der Bescheid in der Welt und kann vollzogen werden = die Forderung steht erst mal so und ist zu begleichen.

Wenn ihr nun zahlt und der Einspruch wird positiv entschieden, dann kommt das Geld an Euch zurück. Ob man die Aussetzung der Vollziehung auch jetzt noch beantragen kann, weiß ich nicht, das weiß aber sicher das Finanzamt Eures Vertrauens.

"es kann einen doch mal ein fehler unterlaufen?"

Sicher. Aber trotzdem sind vorgeschriebene Rechtswege einzuhalten. Es heißt ja nicht, dass ihr das Geld generell zahlen müsst. Tipp: Erwachsener werden, erwachsener und rationaler an die Dinge rangehen, erwachsener Sachverhalte begreifen, erwachsener argumentieren. Nicht "Wuäh, die sin' so gemein, es kann doch mal ein Fehler passieren, wuäh #heul.", sondern "Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir auf Grund unseres Einspruchs vom ... die Aussetzung der Vollziehung Ihres Bescheides vom, hilfsweise die Stundung der genannten Forderung in Höhe von und Möglichkeit der Zahlung von Raten in Höhe von ... im Monat." Sollten die auf Zahlung bestehen, überweist mit dem Hinweis "unter Vorbehalt" und wartet die Entscheidung über den Einspruch ab.

So würde ich es zumindest machen.

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Ja, das muss erstmal gezahlt werden. Der Grund ist, dass dies so aus eurer Steuererklärung errechnet wurde. Du bekommst sie dann später erstattet.

Das nächste Mal passt du einfach besser auf, dann müßt ihr auch nicht soviel erstmal zahlen!

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Einspruch, bzw. Widerspruch setzt nicht die Zahlungspflicht und Vollstreckung aus, deutsche Behörden kassieren liebend gerne Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht, davon weichen sie nicht ab und wenn es dann vor Gericht, oder wo auch immer geklärt ist, dann kannst meistens noch warten, bis Du Dein Geld wieder hast.

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"deutsche Behörden kassieren liebend gerne Geld, auch wenn es ihnen nicht zusteht, davon weichen sie nicht ab"

Ich weiß nicht, ob man dem Finanzamt in so einem Fall einen Vorwurf daraus machen kann, dass es auf seiner Forderung besteht. Der Steuerbescheid ist (davon gehe ich zumindest aus) aufgrund der Angaben korrekt...und der Fehler liegt hier nun mal eindeutig bei den Steuerpflichtigen. Ist ärgerlich, aber dann muss man halt beim nächsten Mal besser aufpassen bzw. vor der Abgabe jemanden auf die Steuererklärung schauen lassen, der sich damit auskennt.

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Was kann das Finanzamt denn dafür, wenn man einen solchen Fehler macht?

Das ist doch wirklich selbst verschuldet in diesem Fall UND hätten sie zumindest nach dem Bescheid korrekt reagiert, hätten sie auch nicht gleich zahlen müssen.